Drucksache 17 / 15 119 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 08. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2014) und Antwort Information des Abgeordnetenhaus über das E-Government-Gesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde der Referentenentwurf für das EGovernment - und Organisationsgesetz in der Fassung vom 13.06.2013 nicht dem Abgeordnetenhaus zugeleitet, obwohl er nach Aussage des Senats „interessierten Verbänden “ zur Verfügung gestellt wurde und Artikel 59 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung von Berlin festlegt, dass Gesetz- entwürfe des Senats spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem betroffene Kreise unterrichtet werden, auch dem Abge- ordnetenhaus zuzuleiten sind? Zu 1.: Bisher hat der Senat über keinen Gesetzentwurf für ein E-Government- und Organisationsgesetz Berlin beraten oder gar beschlossen. Entwürfe aus der zuständi- gen Senatsverwaltung für Inneres und Sport beziehungs- weise Auszüge daraus wurden an einzelne Verbände sowie andere Bundes- und Landesverwaltungen übermit- telt. Zielstellung waren laufende Erörterungen, ob und wie Reglungen des E-Government-Gesetzes des Bundes auf landesrechtliche Regelungen wirken oder durch ge- setzliche Änderungen übertragen werden können. Dabei war immer klargestellt, dass es ich nicht um einen Ge- setzentwurf des Senats handelt, dem ein abgeschlossenes Mitzeichnungsverfahren und einen Senatsbeschluss zu Grunde liegen müssen. 2. Existieren anderen Referentenentwürfe zu diesem Gesetz abgesehen von den bereits 2011 veröffentlichten vom 02.02.2011 und 10.06.2011 und den vom 13.06.2013, die den Senat verlassen haben? Wenn ja, welche? Zu 2.: Neben den genannten Entwürfen gibt es einen weiteren, wesentlich gleichen Inhalts wie der Entwurf vom 13.06.2013, der im Rahmen der Beteiligungsverein- barung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufs- verbände auf Grundlage § 83 Landesbeamtengesetz den Spitzenverbänden zur Kenntnis gebracht wurde. Jedoch wurde bisher kein Entwurf im Senat behandelt. 3. Was hat den Senat bewogen, bezüglich der Referentenentwürfe zu diesem Gesetz von der Veröffentli- chungspraxis des vorherigen Senats abzuweichen? Zu 3.: Der Senat hat seinen Umgang mit Entwürfen für spätere Gesetzesinitiativen nicht geändert und beab- sichtigt das auch nicht. 4. Wann ist mit einer Einbringung des E-Government - und Organisationsgesetzes durch den Senat zu rechnen? Zu 4.: Der Senat wird eine Initiative für ein E- Government- und Organisationsgesetz Berlin nach Ab- schluss der Beteiligungen aller Senatsressorts durch das vorgeschriebene Mitzeichnungsverfahrens, der Beteili- gung des Rats der Bürgermeister und Einholung weiterer Stellungnahmen beschließen und anschließend in das Abgeordnetenhaus einbringen. Berlin, den 19. Dezember 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)