Drucksache 17 / 15 121 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld und Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 08. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und Antwort Sicherung der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um den Bestand der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße über den 31.12.2015 hinaus zu sichern, wenn der Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem sie errichtet wurde, ausläuft? 2. Trifft es zu, dass der Senat ein Rückkaufangebot des derzeitigen Grundstückseigentümers zurückgewiesen hat, obwohl dieses unterhalb der Kaufsumme liegt, die der jetzige Eigentümer dem Liegenschaftsfonds bezahlt hatte? 3. Falls der Senat bisher keine Schritte zur Sicherung des Grundstücks unternommen hat, plant er dann am Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums die Unterkunft, deren Errichtung immerhin mehr als acht Millionen Euro gekostet hat, nach ca. 18 Monaten Belegungszeit wieder abreißen zu lassen und welche zusätzlichen Kosten wer- den dadurch entstehen? 4. Wo und zu welchen Kosten sollen die dann wegfal- lenden 400 Unterbringungsplätze ersetzt werden? 5. Hält der Senat ein solches Vorgehen für ein gelun- genes Beispiel des sparsamen Einsatzes von Steuermit- teln? Zu 1. bis 5.: Bereits der zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Sozia- les (LAGeSo) und der PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) abgeschlossene Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Gemein- schaftsunterkunft beinhaltet die Option einer Neuverhand- lung des Betreibervertrags für den Fall eines Weiterbe- triebs über den 31.12.2015 hinaus. Nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurde das betroffene Grundstück zwischen- zeitlich von der PeWoBe käuflich erworben. Soweit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bekannt ist, beabsichtigt die neue Eigentümerin, welche auch Betreiberin der Einrichtung ist, den Erhalt der auf dem Grundstück errichteten Unterkunft. Das LAGeSo hat daher die Gespräche mit der Betrei- berin mit dem Ziel der Verlängerung des Betriebes der Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen. Vor diesem Hintergrund geht die für Soziales zustän- dige Senatsverwaltung davon aus, dass die in der Einrich- tung verfügbaren Plätze auch über den 31.12.2015 hinaus für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Berlin, den 29. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)