Drucksache 17 / 15 122 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und Antwort Zeitarbeit in Berliner Kitas (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnis hat der Senat über den aktuellen Umfang von Zeitarbeit in Berliner Kindertagesstätten? 2. Wurde im Rahmen der Fortschreibung der Rahmenvereinbarung mit den Kita-Trägern eine Regelung über den Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas getroffen und wenn ja, welche? 3. Welche spezielle Kenntnis hat der Senat über den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Berliner Kita-Ei- genbetrieben und wie viele Einsätze dieser Art sind konk- ret bekannt (bitte getrennt für die 5 Eigenbetriebe auflis- ten)? Zu 1. bis 3.: Die Personalzuständigkeit für die Be- schäftigten in Kitas obliegt den jeweiligen Trägern der Einrichtungen. Demzufolge liegen dem Senat über den Umfang von Zeitarbeit in Berliner Kindertagesstätten keine Erkenntnisse vor. Dem Senat ist bekannt, dass die Einrichtungen vorrangig in Vertretungsfällen insbeson- dere im Zusammenhang mit Beschäftigungsverboten bei Schwangerschaften auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen. In § 4 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung über die Finanzie- rung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtun- gen(RV Tag) ist festgelegt worden, dass die Träger eine angemessene und ortsübliche Vergütung ihres pädagogi- schen Personals sicherstellen. 4. Ist der Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas anzeige- und genehmigungspflichtig? Wenn ja, wer ist dafür zuständig? 5. Inwieweit ist die Kitaaufsicht ausgestattet, um Art und Umfang von Zeitarbeit in Berliner Kitas zu prü- fen? 6. Wie korrespondiert nach Einschätzung des Senats der Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas mit dem Fachkräftegebot? Wie wird das Fachkräftegebot in jedem Fall und jederzeit gewährleistet? Zu 4. bis 6.: Der Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas ist weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Die Träger sind gemäß § 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 31 Gesetz zur Ausfüh- rung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) verpflichtet, bei einer Änderung Art und zeitlichen Um- fang der Tätigkeit, Geburtsdatum und -ort, Angaben zum beruflichen Werdegang sowie das Einstellungsdatum zu benennen. Angaben über die Art und Weise der Fach- kräftegewinnung sind nicht gefordert. Die Kita-Aufsicht prüft, ob das Fachkräftegebot eingehalten wird. Unvoll- ständige, fehlerhafte bzw. verspätete Meldungen führen zur Einleitung von Bußgeldverfahren. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Beziehungskontinuität ein we- sentliches Prüfkriterium der Kita-Aufsicht im laufenden Betrieb der Einrichtungen. Häufige Personalwechsel führen zur Intervention von Seiten der Kita-Aufsicht bis zur Erteilung von Auflagenbescheiden bzw. Widerruf der Betriebserlaubnis. Die Träger von Einrichtungen sind gemäß RV Tag zum Einsatz von Fachkräften und zur Personalmeldung verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Fachkräftegebot stellt eine Pflichtverletzung im Sinne des § 7 RV Tag dar und würde zur Prüfung eines Vertrags- verletzungsverfahrens führen. Andauernde oder wieder- holte Pflichtverletzungen haben die Kündigung der Rah- menvereinbarung von Seiten des Lands Berlins zur Folge. 7. Gibt es Beanstandungen über den Einsatz von Zeitarbeit in Berliner Kitas und wenn ja, welcher Art sind diese Beanstandungen und was wird/wurde diesbezüglich unternommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 122 2 8. Wie viele und welche Zeitarbeitsfirmen sind dem Senat derzeit bekannt, die Arbeitskräfte für die pädagogi- sche Arbeit in den Kitas bereitstellen und gibt es Abspra- chen des Senats mit diesen Firmen über die Rahmenbe- dingungen der Einsätze in Berliner Kitas? Wenn nein, warum nicht? 9. Kann der Senat bestätigen, dass Art und Umfang von Zeitarbeit in Berliner Kitas zunimmt? Wenn ja, wo- rauf gründet der Senat diese Einschätzung und wie be- wertet er diese Entwicklung? Zu 7. bis 9.: Dem Senat sind keine Beanstandungen bekannt. Hinweise aus der Werbung durch Träger von Weiterbildungsmaßnahmen für Qualifikationskurse zu Assistenz- oder Erzieherhelfertätigkeiten auf eine Aus- sicht auf Beschäftigung in einer Kindertagesstätte, wur- den zum Anlass genommen, die in der AG Fachkräfte mitarbeitenden Vertretungen der Liga der Freien Wohl- fahrtspflege aufzufordern, dass ihre Träger insbesondere in der Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen die notwen- dige Qualifizierung vor Einsatz der Kräfte selbst prüfen. Entwicklungen auf Zunahme von Personalfluktuationen als Indiz möglicher Anstiege von Zeitarbeitsverhältnissen kann der Senat nicht feststellen. Berlin, den19. Dezember 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)