Drucksache 17 / 15 123 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und Antwort Europäischer und Deutscher Qualifikationsrahmen – wo stehen die Berliner Abschlüsse zum Erzieherberuf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuordnung des Abschlusses der Ausbildung zum Erzieherberuf zu den verschiedenen Niveaustufen des Deutschen Qualifikati- onsrahmens (DQR)? 2. Welche Einordnung hat der erfolgreiche Abschluss zum Erzieherberuf in den DQR, der in Vollzeitform an einer Berliner Fachschule erworben wird? 3. Welche Einordnung hat der erfolgreiche Abschluss zum Erzieherberuf in den DQR, der berufsbegleitend durch Seiteneinstieg an einer Berliner Fachschule erwor- ben wird? 4. Welche Einordnung hat der erfolgreiche Abschluss zum Erzieherberuf in den DQR, der im Rahmen einer Nichtschülerprüfung an einer Berliner Fachschule erwor- ben wird? 5. Welche Erklärung gibt es für die unterschiedliche Einordnung der Erzieher-Abschlüsse in den DQR? 6. Welche praktische Konsequenz hat die unterschied- liche Einordnung in den DQR für die Erzieherinnen und Erzieher, wenn sie in anderen Bundesländern bzw. im europäischen Ausland im Erzieherberuf tätig werden wollen? 7. Welche praktische Konsequenz hat die unterschied- liche Einordnung der Abschlüsse in den DQR für die tarifliche Eingruppierung und die Entlohnung der Erzie- herinnen und Erzieher? 8. Inwieweit und durch wen werden die Studierenden, die den Erzieherabschluss in den verschiedenen Formen der Ausbildung bzw. durch die Nichtschülerprüfung an- streben auf die unterschiedliche Zuordnung ihrer Ab- schlüsse in den DQR und die daraus erwachsenden Kon- sequenzen informiert und beraten? Zu 1. bis 8.: Mit dem 01.05.2013 ist der Gemeinsame Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung, der Wirt- schaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikati- onsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) in Kraft getre- ten. Entsprechend der Anlagen des Beschlusses sind alle Abschlüsse an Fachschulen der Niveaustufe 6 des Euro- päischen Qualifikationsrahmens/Deutschen Qualifikati- onsrahmens (EQR/DQR) zugeordnet. Somit erhalten alle Studierenden der Fachschulen für Sozialpädagogik in Vollzeit und in Teilzeit sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Nichtschülerprüfung zur Erziehe- rin/zum Erzieher mit dem Abschlusszeugnis als staatlich geprüfte Erzieherin/staatlich geprüfter Erzieher den Zeugnisvermerk der Zuordnung zur Niveaustufe 6 des EQR/DQR. Berlin, den 12. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)