Drucksache 17 / 15 128 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und Antwort Zukunft des Gymnasiums am Standort Rüdigerstraße in Lichtenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welchen Zeitraum hat der Senat eingeplant, Fördermittel an den Träger des Gymnasiums in der Rüdi- gerstraße in Lichtenberg, Die Kappe e. V., zu Sanierungs- zwecken fließen zu lassen? Zu 1.: Die Entwicklung des Schulstandorts Rüdiger Straße ist Bestandteil der Förderkulisse „Stadtumbau Ost“ - Fördergebiet Frankfurter Allee Nord. Die Entwicklungs- ziele sind unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerder programme/stadtumbau/Gymnasium-und-Kita- Ruedigerstrasse.6620.0.html veröffentlicht. Demnach erfolgt in den Jahren 2012 bis 2015 eine energetische und brandschutztechnische Sanierung des Gebäude- Ensembles. Der Schulträger – Die Kappe e.V. – erhielt durch die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen des Investitionsprogramms der Kommunen und Länder nach dem Zukunftsinvestiti- onsgesetz – ZuInvG vom 05.03.2009 eine Zuwendung gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung; es wurden Maßnahmen der energetischen Sanierung geför- dert. Da es sich um eine landeseigene Liegenschaft han- delt, war die Zuwendung nicht an den Nachweis eines Eigenanteils gebunden. Darüber hinaus gehende Zuwen- dungen für Sanierungszwecke erhielt und erhält der Schulträger durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht. In den jährlichen Zu- schüssen nach § 101 des Schulgesetzes für Berlin ist ein Zuschuss für Sachkosten und die Kosten, die dem Träger für die Beschaffung und den Betrieb der erforderlichen Schulräume entstehen, enthalten. 2. Welche Kenntnis hat der Senat über die Umset- zung des Beschlusses im Abgeordnetenhaus aus dem Jahr 2001, aus dem hervorging, dass dem Träger Die Kappe e. V. ein Erbbaupachtvertrag für die Nutzung des Gebäudes zur weiteren Entwicklung des Standortes in der Rüdiger- straße zugesichert werde? Zu 2.: Ein solcher Beschluss des Abgeordnetenhauses ist dem Senat nicht bekannt. Er wäre auch nicht möglich gewesen, da im Jahr 2001 der Standort Rüdigerstraße 76 in 10365 Berlin noch durch die Ludwig-Erhard-Schule genutzt wurde. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat erst mit Beschluss vom 03.06.2003 entschieden, die Schule aufzuheben. Die Genehmigung wurde mit Schrei- ben vom 15.07.2003 erteilt. 3. Sind dem Senat Überlegungen von Seiten des Be- zirkes bekannt, das Gymnasium durch einen Aufnahme- stopp abzuwickeln und wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser Kenntnis? Zu 3.: Das Bezirksamt Lichtenberg ist mit dem Träger des Kreativitätsgymnasiums im Gespräch, wie - in dem an die Kappe e.V. bis zum 31.12.2014 befristet vermieteten Schulhaus - schrittweise eine staatliche Schule aufgebaut werden kann, da ein dringender Bedarf an Schülerplätzen in den Sekundarstufen besteht. Der Verein Kappe e.V. hat gegenüber dem Senat bislang nichts angezeigt, was eine Prüfung des Entzugs der Genehmigung und Anerkennung des Kreativitätsgymnasium Berlin-Lichtenberg erforder- lich machen würde. Berlin, den 17. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)