Drucksache 17 / 15 130 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 10. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und Antwort Legaler Waffenbesitz von Rechtsextremen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei Vorliegen welcher Kriterien gelten Angehörige der extrem rechten Szene, Mitglieder extrem rechter Verei- nigungen, Organisationen und Parteien als waffenrechtlich unzuverlässig und wie wird dies rechtlich begründet? 2. Inwieweit kann die ausgelebte rechte Gesinnung als solche im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässig- keitsprüfung herangezogen werden? Zu 1. und 2.: Voraussetzung für die Erteilung einer waf- fenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 Waffengesetz, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Treten nachträglich Tatsachen ein, die diese entfallen lassen, ist die Erlaubnis zu widerrufen. Die Voraussetzungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sind in § 5 Waffengesetz normiert. Inwieweit Gründe vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit extrem rechter Personen belegen, bedarf der Betrachtung des Einzelfalls. Relevant ist dabei insbesondere, ob sie wegen der Begehung von Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Regelmä- ßig sind Personen zudem gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 2 Waffengesetz unzuverlässig, wenn sie Mitglied in einem nach dem Vereinsgesetz verbotenen Verein oder in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfas- sungsgericht festgestellt worden ist, sind oder waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind. Weiterhin besitzen Personen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 3 Waffengesetz in der Regel die erfor- derliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit dann nicht, wenn sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die gegen die verfassungs- mäßige Ordnung gerichtet sind. Dazu muss anhand konkreter Aktivitäten der Nachweis erbracht werden, dass die betref- fende Person selbst diese Bestrebungen innerhalb oder au- ßerhalb einer Vereinigung verfolgt oder unterstützt bzw. verfolgt oder unterstützt hat. Erforderlich ist eine individuell zurechenbare, aktive, ziel- und zweckgerichtete Betätigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Eine extrem rechte Gesinnung allein ist demgegenüber nicht ausreichend. 3. Wie wird insoweit sichergestellt, dass Personen, die der extrem rechten Szene zuzurechnen sind, nicht in den legalen Besitz erlaubnispflichtiger Waffen gelangen? Zu 3.: Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung werden die im polizeilichen Informations- und Kommunika- tionssystem verfügbaren Informationen ausgewertet und gegebenenfalls weitere Nachfragen an die damit befassten Dienststellen gerichtet. Sollten sich daraus Tatsachen erge- ben, welche die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit belegen, würde dies zur Versagung beziehungsweise zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. 4. In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung eine Zugehörigkeit der Antragsteller zur extrem rechten Szene festgestellt? Für jeweils wie viele und welche Waffen wurde durch diesen Personenkreis die Erteilung einer Waf- fenbesitzkarte beantragt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) 5. Welchen Strukturen, Vereinigungen, Organisationen und Parteien gehör(t)en die unter 4. aufgeführten Personen an? 6. In wie vielen der unter Frage 4 nachgefragten Fälle wurde die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für jeweils wie viele und welche Waffen verweigert? 7. Wie viele Personen, die der extrem rechten Szene zuzuordnen sind, sind in Berlin im Besitz einer Waffenbesitzkarte und verfügen über wie viele und welche Waffen? 8. Welchen Strukturen, Vereinigungen, Organisationen und Parteien gehören die unter 7. aufgeführten Personen an? Zu 4. bis 8.: Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. Berlin, den 18. Dezember 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)