Drucksache 17 / 15 136 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 08. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2014) und Antwort Was geschieht mit den Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die bisher ermittelten Mehreinnah- men aus dem Rundfunkbeitrag aus den Jahren 2013 und 2014 und wie hoch die bis Ende 2016 prognostizierte Gesamtsumme an Mehreinnahmen? Zu 1.: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Beitragserträge, die über den der KEF gemeldeten Wert hinausgehen, betrugen 2013 17,9 Mio. € und 2014 gemäß Planung des Zentralen Beitragsservice 32,3 Mio. €. Bis Ende 2016 prognostiziert der RBB insgesamt Beitragsmehrerträge von 69,8 Mio. €. Die Planung für 2014 wird durch die Direktanmeldungen voraussichtlich deutlich überschritten.“ 2. Wo werden diese Gelder verwaltet, in welcher Form sind die Gelder angelegt und welche Zinseinnah- men sind für die Jahre 2013 und 2014 bzw. bis Ende 2016 zu erwarten? Wer entscheidet über die Anlage der Gelder und nach welchen Kriterien? Zu 2.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Wie alle Sender der ARD hat der RBB eine Rücklage für Beitragsmehrerträge gebildet. Diese verwaltet er selbst. Die Mittel dieser Rücklage hat er als kurzfristige Festgelder bzw. kurzfristige Schuldscheindarlehen bei deutschen Banken angelegt. Hierbei richtet sich der RBB nach seinen Anlagerichtlinien. Die konkreten Anlageent- scheidungen trifft der Leiter der Hauptabteilung Finanzen nach Beratung mit unabhängigen Finanzexperten. Bis Ende 2016 wird der RBB voraus¬sichtlich rund 700 T€ Zinserträge erzielen. Dies ist jedoch abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte und somit schwer zu prognostizieren. 2013 hat der RBB die Mittel erst sukzes- sive und zum Jahresende hin angelegt, sodass er keine nennenswerten Zinserträge erzielt hat. 2014 werden die Zinserträge voraussichtlich bei rund 150 T€ liegen.“ 3. Wer entscheidet über die Verwendung der Mehr- einnahmen und die darauf anfallenden Zinsen? Zu 3.: Mehreinnahmen werden durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Rahmen der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Es ist daher zu erwarten, dass die KEF in ihrem nächsten (20.) Bericht das Thema der Beitragsmehreinnahmen behandelt und den Ländern eine Empfehlung gibt. 4. Welche Konzepte bestehen zur Verausgabung der Mehreinnahmen und die darauf anfallenden Zinsen? Zu 4.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Der RBB wird bereits von 2017 an auf die Verwendung der Mehrerträge der laufenden Beitragsperiode angewiesen sein, um seine positive Liquidität zu gewähr- leisten.“ 5. Wie und wann werden die Mehreinnahmen auf die einzelnen Rundfunkanstalten verteilt? Werden die Mehr- einnahmen bereits jetzt nach Herkunft für die einzelnen Rundfunkanstalten erfasst? Zu 5.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Unabhängig von ihrem Wohnort entrichten alle Beitragszahlerinnen und -zahler ihren Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandra- dio. Dieser verteilt die Rundfunkbeiträge (inklusive der Mehrerträge) an die Landesrundfunkanstalten anhand des Wohnsitzes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Aus dieser Zuordnung und der senderindividuellen Planung ergeben sich jeweils die Mehrerträge pro Sender.“ 6. Sofern die Mittel an die Länder zurückfließen, wie groß ist der Anteil, der dem rbb zu Gute kommen müsste? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 136 2 Zu 6.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Die Mittel stehen allein den Sendern, nicht den Ländern , zu.“ 7. Gibt es Überlegungen seitens des rbb, wofür die Mittel einzusetzen sind? Zu 7.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: „Gemäß mittelfristiger Finanzplanung wird der RBB die Mittel aus der Rücklage benötigen, um den Betrieb aufrecht zu halten und den Programmauftrag in der kom- menden Beitragsperiode erfüllen zu können (s. auch Ant- worten Nr. 3 und Nr. 4).“ Berlin, den 22. Dezember 2014 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)