Drucksache 17 / 15 137 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert und Andreas Otto (GRÜNE) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Baustelle Staatsoper – wer hat was begutachtet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gutachten sind zu welchem Zeit- punkt zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten an der Staatsoper Unter Linden in Auftrag gegeben worden? Frage 2: Welcher inhaltliche Auftrag bzw. welcher Gegenstand der Untersuchung ist für jedes Gutachten genau formuliert worden? Frage 3: Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des jeweiligen Gutachtens und vom wem wurden die Aufträge jeweils erfüllt? Antwort zu 1, 2 und 3: Es wurden und werden Gut- achten in Auftrag gegeben, die im Rahmen der Vorberei- tung und Durchführung der Baumaßnahme erforderlich waren und sind. Diese bilden u.a. auch die Grundlage für die anschließende Planung. Im Rahmen der Erstellung der Zielplanung, des Bedarfsprogramms, des vertieften Be- darfsprogramms, der Vorplanungsunterlagen und der Teilbauplanungsunterlagen waren dies vor allem Boden- gutachten (Baugrunduntersuchungen, Bohrungen, Beglei- tung und Beratung des Bauvorhabens in den Planungs- phasen und während der Bauausführung), Schadstoffgut- achten, denkmalpflegerische Gutachten, Gutachten zur koordinierten Leitungsplanung (Beratung des Bauvorha- bens in den Planungsphasen und während der Bauausfüh- rung), Fundamentuntersuchungen und Suchschachtungen, Beweissicherung der umliegenden Gebäude, archäologi- sche Begleitung, Rückbau und Entsorgungskonzepte, Salz- und Feuchtegutachten, baubegleitende Restaurie- rungsgutachten, statische Gutachten (Abdichtungsbera- tung, Bestandsaufnahme des Tragwerks und Materialun- tersuchungen, Verformungs- und Risikoanalyse der Be- standsgebäude, Beurteilung von Hindernissen im Bau- grund, Leistungen zur Wasserhaltung, zu Schwingungs- und Erschütterungsüberwachung mit Messüberwachung, Machbarkeitsstudie zum Mischwasserkanal, Rückbau- konzept Magazin, brandschutztechnische Beurteilung von Bestandsbauteilen im Opernhaus, Erfassung und Beurtei- lung von Tragwerksschäden, hygrothermische Bauteilsi- mulationen, Verformungs- und Risikoanalysen bei der Baugrube), Bauphysikgutachten (Abdichtungs- und Fas- sadenberatung) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 4,3 Mio. € (brutto). Darüber hinaus wurde auch auf vorhandene Gutachten aus den Jahren 1951 zur Baugeschichte, Gutachten zu den hydrologischen Verhältnissen von 1964, raum- und bau- akustische Gutachten von 1986, Gutachten zu Wasserpro- ben von 1994 sowie die Beurteilung der Raumakustik von 1995 zurückgegriffen. Frage 4: Waren sämtliche Gutachten bei Bekanntgabe der Ausschreibung fertiggestellt? Falls ja, hatten diese Auswirkungen auf die Leistungsbeschreibungen? Falls nicht, was waren die Gründe dafür? Antwort zu 4: Die Bauleistungen wurden und werden gewerkweise möglichst zeitnah zum erforderlichen Leis- tungsbeginn auf der Baustelle ausgeschrieben und an- schließend beauftragt. Es handelt sich dabei um ca. 250 Ausschreibungsverfahren und eine entsprechende Anzahl von Aufträgen. Die gewerkweise Ausschreibung der Bau- leistungen erfolgt auf Grundlage der Planung der Archi- tekten und Ingenieure, die die Feststellungen der Gutach- ten berücksichtigt und integriert hat. Frage 5: Welche Fragen waren bei Beginn der Aus- schreibungen für die Bauausführung nicht geklärt? Antwort zu 5: Bis zum Baubeginn waren die Gebäude der Staatsoper unter vollem Betrieb. Somit waren nicht alle Bauteile zu Untersuchungszwecken zugänglich. So konnte z.B. der Zustand der Abdichtung der Unterbühne im Opernhaus wegen der dort vorhandenen Untermaschi- nerie nicht umfassend untersucht werden. Auch war eine vollständige Freilegung der Konstruktionen z.B. im Büh- nenturm zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 137 2 Frage 6: Welche Senatsverwaltung hat entschieden, trotz mangelnder Vorbereitung mit der Sanierung der Staatsoper zu beginnen? Antwort zu 6: Wie unter 1.-5. bereits aufgeführt wur- den die erforderlichen und möglichen Untersuchungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an die Haushaltsunterlagen (Bedarfsprogramm, Vorplanungsun- terlagen, Bauplanungsunterlagen) durchgeführt, deshalb liegt keine mangelnde Vorbereitung des Bauvorhabens vor. Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)