Drucksache 17 / 15 138 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Reform der Pflegeausbildung – wo steht der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist das Land Berlin an der Vorbereitung und Verhandlung einer Reform der Pflegeausbildung beteiligt? 2. Welche Gremien haben zur Reform der Pflegeaus- bildung bereits auf Bundes- und Landesebene getagt und wann? War Berlin bei diesen Tagungen jeweils vertreten, wenn ja durch wen, und wenn nein, warum nicht? Welche Akteure sind hierbei auf Bundes- wie Landesebene invol- viert? Welche einschlägigen Qualifikationen haben diese (Ausbildung/Beruf, Interessenvertretungen, Erfahrun- gen)? Wie erfolgte deren Auswahl? 3. Gibt es einen Zeit- und Arbeitsplan für zukünftige Treffen? Bitte ausführen. 4. Werden die Planungen auf der Grundlage des Eck- punktepapiers von 2012 vorgenommen oder werden auch neuere Studien mit einbezogen? Zu 1 bis 4.: Im Koalitionsvertrag haben sich die Re- gierungsparteien auf Bundesebene auf eine Reform der Pflegeberufe verständigt. Demnach sollen die bisher ge- trennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem neuen Pflegeberufege- setz zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbil- dung zusammengeführt werden. Der Pflegeberuf soll insgesamt modern weiterentwickelt und attraktiver ausge- staltet werden. In gemeinsamer Federführung bereiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit aus- gehend von dem Anfang 2012 veröffentlichten Eckpunk- tepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ einen Referentenentwurf vor. Um über die im Rahmen der Reform der Pflegeausbildung relevanten Themen in einem Diskussionsprozess einzutre- ten, wurden alle Bundesländer zu einem gemeinsamen Workshop eingeladen. Das Land Berlin ist im Rahmen des Bund-Länder- Workshops „Reform der Pflegeberufe“ zum Austausch auf der Fachebene auch eingebunden. Diese Treffen zur geplanten generalistischen Pflege- ausbildung haben wie folgt in Berlin stattgefunden: Am 21. Mai 2014 wurde zur Vorbereitung der Finan- zierungsentscheidung für das neue geplante Pflegeberufe- gesetz von den zuständigen Bundesministerien ein For- schungsgutachten vorgestellt. Am 17./18. November 2014 fand in Berlin ein weite- res Treffen des Bund -Länder-Workshops statt. Diskussi- onspapiere zu den Themen: Ausbildungsziele und -in- halte, Struktur der beruflichen Ausbildung, Anforderun- gen an die Pflegeschulen, Finanzierung, Zulassungen, Durchlässigkeit im Pflegesystem wurden vorgestellt. Verbindliche Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor. An den bisherigen Treffen haben Vertreterinnen und Vertreter der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) teilge- nommen. Einen Zeit- und Arbeitsplan für zukünftige Treffen gibt es nicht. 5. Welche Position hat der Senat in den entsprechen- den Verhandlungen vertreten? Unterstützt der Senat die Zusammenführung der Pflegeausbildung (gemeinsame Grundausbildung und Spezialisierung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege)? Zu 5.: Die Eckpunkte stellen eine geeignete Grundlage für die Neugestaltung der Pflegeberufe dar. Angesichts der zukünftigen Herausforderungen im Pflegebereich ist das Festhalten an einer Aufteilung der Pflegeberufe nach Altersgruppen der Pflegebedürftigen nicht zukunftsträch- tig. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 138 2 es die Differenzierung der Pflegeberufe nur in Deutsch- land und in Österreich. Um jedoch wettbewerbsfähig auf dem europäischen Markt zu sein, ist es daher ganz wich- tig, dass die berufliche Pflege in Deutschland weiterhin EU-kompatibel bleibt. Das neue Pflegeberufegesetz muss daher sowohl die neue generalistisch ausgerichtete beruf- liche Pflege als auch die neue generalistisch ausgerichtete akademische Ausbildung so strukturieren und inhaltlich ausgestalten, dass die Voraussetzungen der novellierten Berufeanerkennungsrichtlinie der EU erfüllt sind. (2005/36/EG, 2013/55/EU ) 6. Gibt es einen internen Abstimmungsprozess zur Positionierung des Landes Berlin und wer ist hieran betei- ligt? Zu 6.: Im Abstimmungsprozess werden entsprechend der jeweiligen Senatszuständigkeiten (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) die hausinternen Bereiche sowie das Landesamt für Gesundheit und Sozia- les einbezogen. 7. Wie hat der Senat vor, die Öffentlichkeit, insbe- sondere betroffene Pflegeschulen, zu informieren? Sind Anhörungen geplant und auf welcher Ebene? 8. Gibt es einen Ansprechpartner für die Pflegeschu- len, um Anpassungen und Umgestaltungen rechtzeitig planen zu können? Wird es Informationen zu anstehen- den einschlägigen Sitzungen sowie anstehenden oder getroffenen Entscheidungen geben, die allen Alten- und Krankenpflegeschulen gleichermaßen zugänglich sein werden? Zu 7. und 8.: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfah- rens auf Bundesebene erfolgt die dort vorgesehene Betei- ligung. Dabei werden die Berliner Verbände und die Pfle- geschulen sowohl im Bundesratsverfahren als auch in Rahmen einer späteren Umsetzung des Gesetzes einbezo- gen. 9. Gibt es bereits Entscheidungen zur Einbindung in das Bildungssystem bzw. bezüglich der Finanzierung der Ausbildung (SGB V/XI/Steuern)? Wird es bzw. soll es ein Investitionsprogramm zur Anschubfinanzierung ge- ben? Welches Finanzvolumen plant der Senat insgesamt? Zu 9.: Nein. Es wurden unterschiedliche Finanzie- rungsmodelle zur Diskussion gestellt. 10. Gibt es bereits Festlegungen zu den Zulassungsvo- raussetzungen für diese Pflegeausbildung entsprechend den EU-Richtlinien? Welche genau? Zu 10.: Die berufliche Pflege in Deutschland muss weiterhin EU-kompatibel bleiben. Dies ist für den Wett- bewerb auf dem europäischen Markt unabdingbar. Das neue Pflegeberufegesetz muss daher sowohl die neu aus- gerichtete berufliche Pflege als auch die neue akademi- sche Ausbildung so strukturieren und ausgestalten, dass die Voraussetzungen der novellierten Berufeanerken- nungsrichtlinie 2005/36/EG, 2013/55/EU erfüllt sind. 11. Gibt es bereits Entscheidungen zur Organisation der zukünftigen Ausbildung und Trägerschaft? Welche Zukunft sieht der Senat dabei für die Altenpflegeschulen, die in Berlin mit einer Ausnahme in privater Trägerschaft liegen? Zu 11.: Nein, eine Entscheidung zur Organisation der zukünftigen Ausbildung und Trägerschaft im Rahmen einer generalistischen Ausbildung im Pflegebereich ist noch nicht gefallen. Bei einer generalistischen Ausbil- dung wird die Fort- und Weiterbildung der Pflegefach- kräfte im Zuge einer späteren Spezialisierung der Pflege- fachkräfte an Bedeutung gewinnen. 12. Inwiefern wird bzw. wurde die berufsbegleitende Ausbildung (besonders der Altenpflege) bei dem neuen System mitgeplant, die in Berlin bisher im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifikationsoffensive im Kampf gegen den Fachkräftemangel stark gefördert wurde? Zu 12: Entsprechend der bisher vorliegenden Informa- tionen zur Reform der Pflegeausbildung geht der Senat davon aus, dass die berufsbegleitende Pflegeausbildung weiterhin ein offensiv geförderter Bestandteil der Ausbil- dung sein wird und als ein wichtiger Baustein zur Be- kämpfung des bestehenden Fachkräftemangels gilt. 13. Werden ExpertInnen der Berliner Pflegeausbil- dung in die Gestaltung der Berliner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit einbezogen? Wenn ja, wie und ab wann? Zu 13.: Da es sich um eine Bundesverordnung han- delt, ist davon auszugehen, dass eine Beteiligung der Verbände auf Bundesebene erfolgt. Gleichwohl werden die Berliner Verbände im Bundesratsverfahren einbezo- gen. Berlin, den 30. Dezember 2014 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2015)