Drucksache 17 / 15 141 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen wurde die Studie des Berliner Verfassungs- schutzes zum so genannten Linksextremismus erstellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Info-Broschüre „Linksextremismus “ ist keine wissenschaftliche Untersuchung, sondern eine Informationsbroschüre, mit der der Berliner Verfas- sungsschutz seinen gesetzlichen Auftrag gemäß § 5 Ab- satz 1 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) erfüllt. Demnach unterrichtet er den Senat, das Abgeordneten- haus von Berlin, andere Behörden und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grund- ordnung. Hierfür gibt es verschiedene Publikationsforma- te. Eines dieser Formate ist die „Info-Broschüre“ des Berliner Verfassungsschutzes, deren Vorgaben hier vollum- fänglich erfüllt wurden. Ein Literaturverzeichnis ist in diesem Format nicht vorgesehen. Interessierte Bürgerin- nen und Bürger können sich über dieses sehr kompakte Informationsangebot hinaus weitere Informationsangebo- te, z.B. durch die Benutzung von Stadtteilbibliotheken oder dem Internet, erschließen. Dem Senat ist bekannt, dass Autorinnen und Autoren – insbesondere solche, die sich mit dem Thema Linksextremismus befassen – umstritten sein können. Im Übrigen handelt es sich bei der angesprochenen Fußnote 3 ledig- lich um den Beleg eines Zitats. Textpassagen zum Unter- schied im Erscheinungsbild von Autonomen und Postau- tonomen beziehen sich nicht – wie die Fragestellung möglicherweise zu suggerieren versucht –auf Physiognomien . Stattdessen ist festzustellen, dass Autonome über- wiegend in ihrem traditionellen „black-bloc-Style“ und damit quasi uniformiert auftreten, während Postautonome keine vergleichbaren Auffälligkeiten aufweisen. 1. Mit welcher Begründung wird in der von der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport – Abteilung Verfassungsschutz – herausgegebenen Studie mit dem Titel „Linksextremismus“ weitestgehend auf die Nennung von Quellen verzichtet? 2. Mit welcher Begründung wurde in der in Frage 1. genannten Studie auf ein Literaturverzeichnis verzichtet? 3. Entspricht dieses Vorgehen nach Auffassung des Senats den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens? 4. Ist dem Senat bekannt, dass in der Studie (FN 3) auf einen in der Wissenschaft umstrittenen Autor verwie- sen wird, der vormals auch für einen „Tarnverlag“ des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz publizier- te? 6. An welche Zielgruppen richtet sich die in Frage 1. genannte Studie? 7. In der in Frage 1. genannten Studie wird sich auf das „Erscheinungsbild“ von „Postautonomen“ bezogen, welches sich angeblich von dem der „Autonomen“ unterscheide . Im Fazit der Studie heißt es dazu: „Postautonomen sieht man ihr ‚Autonom-Sein’ nicht einmal mehr an [...]“. Wie ist das Erscheinungsbild von „Autonomen“ und „Postautonomen“ in der Regel ausgestaltet und an Hand welcher Merkmale können Bürger*innen „Autonome“ von „Postautonomen“ unterscheiden? Zu 1. bis 4. sowie 6. und 7.: Siehe Vorbemerkung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 141 2 5. Wie bewertet der Senat das in den Fragen 1, 2 und 4 geschilderte Vorgehen der (anonymen) Verfasser*innen der Studie? Zu 5.: Der Senat hat die Broschüre zur Information von Politik und Öffentlichkeit zum Thema Linksextre- mismus erstellt und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird der Senat im Jahr 2015 eine Studie zur linken Gewalt in Berlin vorlegen. Berlin, den 18. Dezember 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2015)