Drucksache 17 / 15 147 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 10. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Dienst- und Betriebswohnungen der Berliner Bäder Betriebe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Dienst- und Betriebswohnungen haben die Berliner Bäder-Betriebe aktuell in Ihrem Bestand? Zu 1.: Zurzeit sind eine Dienst- und 11 Mietwohnun- gen vermietet. 2. Wie viele davon sind auf Betriebsgelände gelegen, wie viele separat zugänglich? Zu 2.: Alle 12 Wohnungen befinden sich auf Schwimmbadgrundstücken, davon haben 9 Wohnungen einen separaten Zugang. 3. Wurden Wohnungen in den letzten 10 Jahren durch die BBB veräußert? Wenn ja wie viele, an wen zu welchem Preis? Zu 3.: Nein. 4. Werden die aktuellen Wohnungen durch die Be- legschaft als Dienstwohnungen genutzt? Zu 4.: Die Dienstwohnung wird von einem Beschäf- tigten der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) genutzt. 5. Wenn ja, welche Wohnungen? Zu 5.: Die Dienstwohnung befindet sich auf einem Sommerbadgrundstück. 6. Werden diese Wohnungen durch die jeweilige Be- legschaft vor Ort genutzt? 7. Werden Wohnungen von leitenden Angestellten der BBB genutzt? 10. Wird ein gegebenenfalls günstigerer Mietzins als geldwerter Vorteil bei der Vergütung berücksichtigt? Zu 6., 7. und 10.: Nein. 8. Entrichten diese einen angemessenen Mietzins an die BBB? 9. Wie sieht dieser gegebenenfalls aus, woran orien- tiert sich der Mietzinns? Zu 8. und 9.: Im Hinblick auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 10 sind die Fragen gegenstandslos. 11. Welche Wohnungen werden an private Mieter vermietet? Zu 11.: Die Wohnungen auf den nachfolgend aufge- führten Schwimmbadgrundstücken sind an „private Mieter “ (nicht Beschäftigte der BBB) vermietet: • Kombibad Mariendorf • Stadtbad Charlottenburg • Stadtbad Wilmersdorf • Strandbad Wannsee • Sommerbad Kreuzberg • Stadtbad Lankwitz. 12. Wurden diese Wohnungen öffentlich ausgeschrie- ben? 13. Wenn nein, warum nicht? 14. Wenn ja, wo und wie wurden die Wohnungen aus- geschrieben bzw. angeboten? Zu 12.-14.: Nein, Mietverträge unterliegen nicht der Anwendung des Vergaberechts. Für eine öffentliche Aus- schreibung sahen die BBB keine Notwendigkeit. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 147 2 15. Zu welchem Mietzins werden die Wohnungen der BBB wann vermietet? 16. Wie verhält sich die Miete zur jeweils aktuellen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel? Zu 15.-16.: Neuvermietungen erfolgen entsprechend den Vorschriften des Berliner Mietspiegels. Für bestehen- de Mietverhältnisse werden die Anpassungen des Miet- zinses durch die BBB regelmäßig überprüft und Mieter- höhungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen vorgenommen. 17. Wie hoch lag die jeweilige Vergleichsmiete für Neumietverträge für die einzelnen Wohnungen? Zu 17.: Die Vergleichsmiete der zuletzt vorgenomme- nen Neuvermietungen lag lt. den BBB unter Berücksich- tigung des Zustandes und der Ausstattungsmerkmale zwischen 5,00 € und 6,00 € / m² (Kaltmiete). 18. Denkt der Senat darüber nach, Wohnungsbestände der BBB an städtische Wohnungsbaugesellschaften zu übertragen? Zu 18.: Nein. 19. Wenn nein, warum nicht? Zu 19.: Ein Wohnungsverkauf oder eine Wohnungs- übertragung würde zunächst die Schaffung eines entspre- chenden Wohneigentums erfordern (Teilung im Grund- buch). Zudem wären entsprechende Teilflächen zunächst gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz aus der Liste der Sportstätten zu entlassen. Berlin, den 18. Dezember 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2015)