Drucksache 17 / 15 149 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Vergiftetes Angebot: Was ist dran an den Überlegungen für einen Wohnungsbaustandort auf dem Gelände des Tierparks? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Liegenschafts- fonds Berlin GmbH & Co.KG (Liegenschaftsfonds), die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), und die (Tierpark GmbH) um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahmen wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. Der Senat weist erneut darauf hin, dass die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH) kein landeseigenes Unternehmen, sondern eine alleinige Toch- ter der Zoologischer Garten Berlin AG ist, an der das Land Berlin nur eine Aktie (0,03 % des Grundkapitals) hält. Der Senat hat bereits mehrfach bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen auf die eingeschränkten Zu- ständigkeiten als Zuwendungsgeber für die Tierpark GmbH und seine sehr geringen Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmen hingewiesen. Die Senatsverwaltung für Finanzen übt keinen Einfluss auf das operative Geschäft des eigenständigen Unternehmens aus. 1. Seit wann, zu welchen Gegenständen und mit wel- chem Ziel führen der Senat, die HOWOGE und die Tier- park Berlin-Friedrichsfelde GmbH Gespräche über die Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes auf dem Ge- lände des Tierparks? Zu 1.: Die HOWOGE, der Liegenschaftsfonds und die Tierpark GmbH haben im November 2014 einen ersten Gedankenaustausch über die Grundstückssituation ge- führt. Dabei wurde im Rahmen der Ziel- und Entwick- lungsplanung der Tierpark GmbH erörtert, ob Alternati- ven der Flächennutzung denkbar sein könnten. Dies habe sich allein auf Teilflächen bezogen, die nach Einschät- zung des Tierparks nicht betriebsnotwendig seien. 2. Warum laufen diese Gespräche und Verhandlun- gen zur Grundstücksauslösung aus dem Tierpark, ohne den Abschluss des Prozesses der Ziel- und Entwicklungs- planung abzuwarten? Zu 2.: Die Tierpark GmbH hat auf Nachfrage ausge- führt, dass deren laufende Ziel- und Entwicklungsplanung das Gelände mit einbeziehe, jedoch auch Optionen zur zukünftigen Nutzung offen lasse, die in weiteren Gesprä- chen zu erörtern seien. 3. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den o.g. Gesprächen und der Verpflichtung zur Entsorgung von kontaminierten Ablagerungen auf dem Gelände des Tier- parks? Zu 3.: Eine Entsorgungsverpflichtung bestehe für die Tierpark GmbH derzeit noch nicht. Da der Verlauf und der Ausgang der zivilrechtlichen Inanspruchnahme der Verursacher mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sei, wurden gleichzeitig Sondierungsgespräche geführt, um einen möglichen finanziellen Schaden abfangen zu können. Detaillierte Abstimmungen seien jedoch noch nicht erfolgt. 4. Welche gesetzlichen bzw. vertraglichen Pflichten haben der Eigentümer (Land Berlin) und die Pächterin (Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH) der Fläche des Tierparks in Bezug auf die Entgegennahme und Entsor- gung der kontaminierten Ablagerungen? Zu 4.: Der Liegenschaftsfonds hat mitgeteilt, dass sich das Tierpark-Grundstück teilweise im Eigentum des Landes Berlin, teilweise im Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und teilweise im Eigentum der DB Netz AG befindet. Das Vermögenszuordnungsverfahren sei noch nicht vollständig abgeschlossen. Die gesetzliche Haftung der Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigten (Tierpark Friedrichsfelde GmbH) richte sich nach den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 149 2 allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Ob und inwieweit zwischen den verschiedenen Beteiligten vertragliche Ansprüche bestehen, könne derzeit nicht abschließend gesagt werden. Für die Entgegennahme von schadstoffbelastetem Bodenmaterial gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Abfallrechts und seiner Verwaltungsvorschriften. Das Prüfungsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) ist noch nicht abgeschlossen. 5. Inwiefern können und werden die Unternehmen, welche den Bauschutt auf das Tierparkgelände geliefert haben, für die Folgenbeseitigung in Anspruch genommen werden? Zu 5.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass die Unternehmen zivilrechtlich in Anspruch genommen werden und eine zivilrechtliche Klage im November 2014 eingereicht wurde. 6. Seit wann haben der Aufsichtsrat der Tierpark Ber- lin-Friedrichsfelde GmbH bzw. einzelne Mitglieder Kenntnis von dem Vorgang und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Zu 6.: Nach Auskunft der Tierpark GmbH hat die amtierende Geschäftsführung seit April 2014 Kenntnis und informierte den Aufsichtsrat fortlaufend in Sitzungen über den aktuellen Sachstand. Es wurden in diesem Zusammenhang alle behördlichen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der SenStadtUm sowie den Umweltbehörden der Bezirke eingeleitet, um die Sachver- halte zu prüfen und zu untersuchen. 7. Wie ist die Frage geklärt worden, wer für die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH in zurechenbarer Weise die Zustimmung zur Ablagerung des Bauschutts gegeben hat? Zu 7.: Dieser Sachverhalt befindet sich in der Überprüfung der Tierpark GmbH, des Landeskriminal- amtes Berlin und der Berliner Staatsanwaltschaft. 8. Wurde der frühere Geschäftsführer der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH entlastet und inwieweit sind damit zivil- oder strafrechtliche Haftungsansprüche gegen ihn ausgeschlossen? Zu 8.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass dem früheren Geschäftsführer keine Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 erteilt wurde. Haftungsansprüche würden noch geprüft und stünden in Abhängigkeit zu den Untersuchungen des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft. Eine Streitverkündung habe bereits stattgefunden. 9. Auf welche Teilflächen beziehen sich die laufen- den Gespräche für einen möglichen Wohnungsbaustand- ort (bitte Kartenauszug anfügen)? Zu 9.: Hierzu seien noch keine belastbaren Abstimmungen erfolgt. 10. Inwieweit steht die in Aussicht genommene Her- auslösung einer Teilfläche aktuellen Entwicklungspla- nungen für das Tierparkgelände entgegen oder beein- trächtigt diese? Zu 10.: Eine mögliche Abgabe von Teilflächen berücksichtige die Tierpark GmbH bei der Analyse und in der Zielplanung. 11. Wie soll sichergestellt werden, dass die mögliche Herauslösung einer Teilfläche nicht die Funktionsfähig- keit des Tierparks beeinträchtigt? Zu 11.: Die Tierpark GmbH hat mitgeteilt, dass dieser Aspekt selbstverständlich bei der Ziel- und Entwicklungsplanung berücksichtigt werde. 12. Wäre mit der Grundstücksauslösung auch der Verlust von bestehenden Gebäuden des Tierparks verbun- den? Wenn ja, welche und wo sollen eventuelle Ersatz- bauten entstehen und wer trägt die Kosten? Zu 12.: Grundsätzlich sollen keine betriebsnotwendigen Flächen abgegeben werden. Weitere Konkretisierungen gibt es bisher nicht. 13. Welche Folgen hätte eine Grundstücksauslösung auf die Zuwendungen vom Land Berlin für den Tierpark? Zu 13.: Die auf der Grundlage des bestehenden Erbbaurechtsvertrages bisher vom Land Berlin geleisteten Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Lasten würden wegen der Abhängigkeit von der Grundstücksfläche möglicherweise zu einer Reduzierung der Erstattungsbeträge führen. Die jährlichen Betriebsverluste der Tierpark GmbH wird das Land Berlin vertragsgemäß auf der Grundlage der jährlichen Wirtschaftspläne und nach Maßgabe künftiger Haushaltspläne weiterhin übernehmen. 14. Welche Folgen hätte die Grundstücksauslösung von Flächenanteilen aus dem Tierpark Berlin in Bezug auf die Muttergesellschaft, Zoologischer Garten Berlin AG, und deren Rückgaberecht bezogen auf den Tierpark Berlin an das Land Berlin? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 149 3 Zu 14.: Eine Herauslösung von Flächen aus dem Erbbaurecht des Tierparks Berlin würde die vertraglichen Vereinbarungen zum Rückgaberecht im Geschäfts- anteilskauf- und Übertragungsvertrag mit der Zoologischer Garten Berlin AG nicht berühren. 15. Inwieweit ist die HOWOGE finanziell und wirt- schaftlich in der Lage, eine Teilfläche vom Tierpark zu bebauen, den Bauschutt zu entsorgen und die Fläche zu erschließen und mit welchen Gesamtkosten hierfür wird derzeit kalkuliert? Zu 15.: Voraussetzung für ein Engagement der HOWOGE an diesem Standort ist die Wirtschaftlichkeit der Investition. Belastbare Angaben zu den Gesamtkosten lägen derzeit nicht vor. 16. In welchem zeitlichen Rahmen sollen die Gesprä- che weitergeführt und abgeschlossen werden und wann gedenkt der Senat die Öffentlichkeit, das Abgeordneten- haus und den Bezirk zu informieren und einzubeziehen? Zu 16.: Eine Fortsetzung der Gespräche sei für Mitte Januar 2015 geplant. Dabei solle zunächst geprüft werden, ob das Gelände für eine Wohnbebauung überhaupt in Frage kommt. 17. Welche Auswirkungen wären durch die Einord- nung von Wohnnutzungen auf der laut FNP „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil (Tierpark)“ für die Berliner Flächennutzungsplanung und das Landschaftsprogramm zu erwarten? Zu 17.: Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Fläche des Tierparks entsprechend der Liegenschaft in seiner bisherigen Größe als „Sonderfläche mit hohem Grünanteil und der Zweckbestimmung Tierpark“ dar. Es handelt sich somit um eine Baufläche, allerdings mit einer besonderen Zweckbestimmung. Andere Nutzungsabsichten von Teilflächen, die der Tierpark nicht für die eigentliche Zweckbestimmung in Anspruch nimmt, sind vor diesem Planungsgrundzug zu betrachten. Ob und in welchem Umfang eine Änderung des FNP erforderlich werden könnte und welche Belange des Landschaftsprogramms (LaPro) dabei relevant sein könnten, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Berlin, den 23.Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)