Drucksache 17 / 15 154 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2014) und Antwort Gesundschreibungen an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Können Schulen in staatlicher Trägerschaft soge- nannte „Gesundschreibungen“ von Kinder- und Jugendärzten bzw. Hausärzten verlangen bzw. die Beschulung der Schülerinnen und Schüler verweigern, wenn solch eine „Gesundschreibung“ nicht vorliegt? 2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ba- siert diese Maßnahme? 3. Wenn ja, liegt es im Ermessen der Schule zu ent- scheiden, für welche von den beobachteten Krankheits- symptomen eine „Gesundschreibung“ erfolgen muss, oder gibt es von Seiten der Behörden eine entsprechende Rege- lung? Wenn ja, wie lautet diese? 4. Wenn nein, wie bewertet der Senat diesen Um- stand? Sieht der Senat Handlungsbedarf? Zu 1. bis 4.: Nach § 34 Absatz 1 des Infektionsschutz- gesetzes (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz- gesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 36 und Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) ge- ändert worden ist), dürfen Schülerinnen und Schüler, die an den dort genannten Erkrankungen leiden oder dessen verdächtig sind, die Schule erst wieder betreten, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krank- heit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Gleiches gilt bei Läusebefall. Andere Rechtsgrundlagen sind dem Se- nat nicht bekannt. 5. Ist dem Senat bekannt, dass aufgrund der Zunahme solcher „Gesundschreibungen“ insbesondere Kinder- und Jugendärzte erschwert in der Lage sind, die Kinder und Jugendlichen entsprechend zu untersuchen und vermehrt dazu neigen, solche „Gesundschreibungen“ auf „Zuruf“ durch die Eltern auszustellen? Wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Zu 5.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 18. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)