Drucksache 17 / 15 157 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 12. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2014) und Antwort Mangelfach WAT und der Rahmenlehrplan Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele WAT-Stunden werden in den einzelnen Bezirken fachfremd unterrichtet (Angaben bitte absolut und prozentual)? 2. Wie verteilen sich die im Fach WAT/Arbeitslehre ausgebildeten Lehrkräfte auf die einzelnen Schulen? Zu 1. und 2.: Die nachgefragten Angaben zum fach- fremd unterrichten Unterricht und Übersicht der ausgebil- deten Lehrkräfte entnehmen Sie der Anlage. Es sind die vorläufige Daten des aktuellen Schuljahres zum Stichtag: 01.11.2014. 3. Mit welchen ursprünglichen (studierten) Fächern werden Lehrkräfte in WAT eingesetzt? Zu 3.: Die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte wei- sen die unterschiedlichsten Fakultates auf. Auf eine Auf- listung der einzelnen Fächer wird hier verzichtet, da die- ses aufgrund der unterschiedlichen Fachkombinationen zu umfangreich und damit auch wenig aussagefähig ist. 4. Wie will die Senatsverwaltung den Mangel an ausgebildeten Fachlehrkräften in WAT beheben? Zu 4.: Das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik - WAT - (und auch das Fach Arbeitslehre) gehört bundesweit zu den schulischen Mangelfächern. Hier werden neben Lehramtsabsolventen und Lehr- amtsabsolventinnen auch Quereinstei-gerinnen und Quer- einsteiger eingestellt, da keine ausreichende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähi- gung zur Deckung des Lehrerbedarfs vorhanden ist bzw. für die geplanten Einstellungen nicht zur Verfügung steht. Erstmalig in diesem Schuljahr wurden folgende Maß- nahmen erfolgreich ergriffen, die auch in den kommenden Einstellungsverfahren zur Anwendung kommen sollen: - Kontakt mit Schulpraktischen Seminaren in anderen Bundesländern, vorwiegend Bayern, Baden- Württemberg und Nordrhein-Westfalen, - Werbekampagnen in anderen Bundesländern, - Berlin-Informationstag insbesondere für Bewerbe- rinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern, - Informationsveranstaltungen direkt in anderen Bun- desländern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft sowie - Schaltung der Telefon- und Mail-Hotline „Lehrer werden“. Folgende Maßnahmen werden darüber hinaus bereits seit längerer Zeit durchgeführt: - Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern wird von Beginn der Tätigkeit an die Erfahrungsstu- fe 5 in der jeweiligen Entgeltgruppe gemäß Tarifver- trag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gewährt. - Frühzeitige Durchführungen der Auswahlverfahren, - frühzeitige Einstellungsgarantien für künftige Ab- solventen und Absolventinnen des landeseigenen Vorbereitungsdienstes in Mangelfächern, - frühzeitige unbefristete Weiterbeschäftigung von be- fristet beschäftigten Lehrkräften, die sich bewährt haben, - Einführung der Berufseingangsphase (BEP) für neu eingestellte Lehrkräfte, um einen begleiteten Ein- stieg in die Anforderungen des Berufs als Lehrkraft zu gewährleisten, - Verbesserung der Ausbildungsbedingungen für den Lehrkräftenachwuchs durch die Er-höhung von Re- ferendariatsplätzen auf 2.450 Plätze (ab 2015: 2.700 Plätze) sowie die - Ausweitung der Studienplatzkapazitäten für die lehramtsbezogenen Fächer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 157 2 5. Welche Fortbildungen werden sog. Quereinstei- gern derzeit angeboten? Zu 5.: Sogenannte „Quereinsteigerinnen“ und „Quereinsteiger “ müssen zum nächst möglichen regulären Termin das berufsbegleitende Referendariat aufnehmen (evtl. zuvor noch berufsbegleitend ein zweites Fach studieren). Der Ablauf und die Struktur des Referendariats (ein- schließlich der Prüfungen) sind mit dem regulären Refe- rendariat identisch. Demzufolge gelten für die Ausbildung der sogenannten „Quereinsteigerinnen“ und „Quereinsteiger “ die Vorschriften der Verordnung für den Vorbereitungsdienst . Am Ende dieses seit August 2014 einheitlich 18 Monate dauernden berufsbegleitenden Referendariats steht die Lehramtsstaatsprüfung. 6. Es gab in der Vergangenheit zwei Umfragen zur Umsetzung des Dualen Lernens an den ISS, zuletzt im Herbst 2013: a) Welche Ergebnisse hatten diese? b) Wie hoch waren die Kosten für die Umfrage(n)? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat das Arbeitsgebiet Pädagogische Psycho- logie der Technischen Universität Berlin (TUB), unter Leitung von Prof. Dr. Angela Ittel, zu einer vertiefenden Bestandsaufnahme der derzeitigen Umsetzung von Maß- nahmen zur Berufs- und Studienorientierung an Berliner Schulen beauftragt. Ziel der Studie ist die Qualitätssiche- rung und Optimierung der Gestaltung der Berufs- und Studienorientierung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I und II an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien. Es nehmen anhand einer kriterienbasier- ten Auswahl 14 Integrierte Sekundarschulen und 10 Gymnasien teil, die einen repräsentativen Querschnitt darstellen. Im Rahmen dieser Studie wurde auch das Dua- le Lernen einbezogen. Die erste Erhebung der Daten wur- de im Dezember 2013 an ausgewählten Integrierten Se- kundarschulen in den Klassenstufen 7 bis 10 sowie an Gymnasien, die den Ergänzungskurs Studium und Beruf anbieten, in der Qualifikationsphase durchgeführt. Die zweite Erhebung der Daten wurde im Dezember 2014 abgeschlossen. Zu a) Die Ergebnisse der Studie werden voraussicht- lich Ende März 2015 vorliegen. Zu b) Insgesamt wurden der TUB für die BeBest- Studie 85.500 Euro zur Verfügung gestellt. 7. § 29 der SEK I VO gibt den Schulen auf, in ihren Schulprogrammen ihre konkreten Maßnahmen zur Um- setzung des Dualen Lernens aufzunehmen. Stichproben auf den Internetseiten verschiedener Schulen ergaben erhebliche Zweifel an der Realisierung dieser Vorgabe: Wie viele ISS und Gemeinschaftsschulen haben bisher § 29 SEK I VO umgesetzt? Zu 7.: Das Schulprogramm ist das zentrale Konzept jeder Schule zur Qualitätsentwicklung. Im Schulpro- gramm werden die schulspezifischen Grundsätze festge- legt und die Entwicklungsziele einschließlich der entspre- chenden Planungsschritte beschrieben. Die Genehmigung des Schulprogramms wird von der für die jeweilige Schu- le zuständigen Schulaufsicht erteilt. Kann die Schulauf- sicht das Schulprogramm nach Prüfung auf der Grundlage der in § 8 Abs. 4 des Schulgesetzes genannten Kriterien nicht genehmigen, vereinbart sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter die erforderlichen Änderungen. Das Schulpro-gramm ist fortzuschreiben. Die Fortschreibung basiert auf den Ergebnissen der internen und externen Evaluation. Die zuständige Schulaufsicht und die einzelne Schule vereinbaren den Termin zur Vorlage des fortge- schriebenen Schulprogramms, das zu genehmigen ist. Das genehmigte Schulprogramm wird von der Schule in ge- eigneter Weise der schulischen Öffentlichkeit bekannt gegeben; es ist allen Interessierten auf Wunsch zugäng- lich zu machen. Eine Auswertung der Schulprogramme in Bezug auf einzelne Paragrafen der Sek I - VO wird nicht vorgenommen. 8. Der aktuelle Rahmenlehrplan für das Fach WAT wurde mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft gesetzt. Aktuell ist auch der Rahmenlehrplan WAT in der Diskussion. Nach § 11 (3) SG sollen Rahmenlehrpläne regelmäßig evaluiert werden. Welche Evaluationsergeb- nisse haben zu der Entscheidung geführt, ein Jahr nach Geltungsbeginn des RLP WAT erneut einen neuen Rah- menlehrplan für das Fach einzuführen? Zu 8.: Im Schuljahr 2011/12 beauftragten das Bran- denburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft das Landesinstitut für Schule und Me- dien Berlin-Brandenburg mit der Entwicklung neuer Rahmenlehrpläne für die Grundschule und die Sekundar- stufe I. Die Zielsetzung bestand in einer Modernisierung und Entschlackung der Rahmenlehrpläne in Bezug auf Standards und Inhalte und in der Schaffung von curricula- ren Grundlagen für den Unterricht in einer inklusiven Schule unter Verzicht auf einen separaten Rahmenlehr- plan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpäda- gogischen Förderbedarf Lernen. Der noch gültige Rahmenlehrplan im Fach WAT be- rücksichtigt die Struktur der Rahmen-lehrpläne aus dem Jahr 2006. Die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne ba- siert auf wesentlichen Festlegungen zur Struktur der Standards, zu übergreifenden Themen, zu weniger, aber verbindlichen Inhalten und zur Online-Version. Auf die- ser Grundlage erfolgte auch die Anpassung des Rahmen- lehrplans WAT, der zudem erstmals ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Länder Berlin und Brandenburg sein wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 157 3 Die Neubearbeitung der Rahmenlehrpläne berücksich- tigt die Evaluationsergebnisse, in denen für alle Fächer u. a. eine Verringerung der Lerninhalte sowie eine stärke- re Orientierung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler gefordert wurde. 9. § 11 Schulgesetz schreibt die Zusammensetzung von RLP-Kommissionen vor. Danach sollen Fach- wissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraxis angemessen zur Geltung kommen. Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmen- lehrplankommissionen vertreten sein. Ist es richtig, dass schon in der letzten Rahmenlehrplankommission gesell- schaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirt- schaft und den Gewerkschaften nicht vertreten waren? Wenn ja, Warum ist das so? Ist dies schon ein Vorgriff auf eine geplante Änderung von § 11 SG oder gibt es andere Gründe für die Nichteinbeziehung der genannten Gruppen? Zu 9.: Gesellschaftlich relevante Gruppen aus Wirt- schaft und den Gewerkschaften sind immer in den Prozess der Rahmenlehrplanentwicklung eingebunden. Die Entwicklung von Rahmenlehrplänen ist als Ge- samtprozess zu betrachten. Im vorliegenden Fall fand im Vorfeld eine Evaluation der noch gültigen Rahmenlehr- pläne WAT in Berlin und Brandenburg statt. Hierzu wur- den die Schulen und die Öffentlichkeit um Beteiligung gebeten. Die Ergebnisse flossen in die Entwicklung der Anhörungsfassung ein, die durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg erstellt wurde. Diese Anhörungsfassung steht nun bereit und für den weiteren Prozess können sich erneut alle Interessierten einbringen. Gesellschaftlich relevante Gruppen wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft explizit aufgefordert, sich an der Überarbeitung der Ent- wurfsfassung zu beteiligen. Aber auch in der Entwick- lungsphase selbst werden themenbezogen externe Exper- tinnen und Experten befragt. Berlin, den 19. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014) Anlage zu Frage 1 und 2 in % Grundschule 322 x x x x x Integrierte Sekundarschule 752 980 461 6.755 1.892 28,0 Gymnasium 57 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 205 219 136 1.615 858 53,1 Grundschule 29 x x x x x Integrierte Sekundarschule 73 71 27 473 134 28,3 Gymnasium 4 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 16 12 6 115 50 43,5 Grundschule 33 x x x x x Integrierte Sekundarschule 54 64 34 457 176 38,5 Gymnasium 2 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 14 9 3 55 9 16,4 Grundschule 27 x x x x x Integrierte Sekundarschule 45 56 25 450 105 23,3 Gymnasium 4 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 19 22 14 183 103 56,3 Grundschule 28 x x x x x Integrierte Sekundarschule 47 50 20 298 95 31,9 Gymnasium 5 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 24 16 8 92 43 46,7 Grundschule 30 x x x x x Integrierte Sekundarschule 87 87 30 632 142 22,5 Gymnasium 6 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 8 16 12 103 75 72,8 Grundschule 28 x x x x x Integrierte Sekundarschule 53 59 25 370 68 18,4 Gymnasium 14 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 23 23 14 142 74 52,1 Grundschule 31 x x x x x Integrierte Sekundarschule 78 110 54 735 212 28,8 Gymnasium 1 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 13 11 8 52 41 78,8 Grundschule 22 x x x x x Integrierte Sekundarschule 79 183 120 962 408 42,4 Gymnasium 6 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 28 35 25 231 145 62,8 Grundschule 21 x x x x x Integrierte Sekundarschule 48 60 32 395 110 27,8 Gymnasium 1 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 12 10 4 93 33 35,5 Grundschule 22 x x x x x Integrierte Sekundarschule 41 65 28 530 120 22,6 Gymnasium 3 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 12 10 3 98 36 36,7 Grundschule 14 x x x x x Integrierte Sekundarschule 53 66 18 656 82 12,5 Gymnasium 0 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 27 30 19 232 100 43,1 Grundschule 37 x x x x x Integrierte Sekundarschule 87 100 43 727 198 27,2 Gymnasium 11 x x x x x Schule mit sonderpädago- gischem Förderbedarf 9 25 20 219 149 68,0 Integrierte Sekundarschule 7 9 5 70 42 60,0 _______ 1) Zuordnung nach der Stammschule; sowie 5 Lehrkräfte an Schulen des Zweiten Bildungsweges 2) Lehrkräfte, die an mehreren Schularten unterrichten, werden mehrfach gezählt. Anzahl erteilter Unterrichtsstunden im Fach/Fachgruppe Wirtschaft-Arbeit-Technik nach Region und nach Schulart an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Berlin im Schuljahr 2014/15 - Stichtag: 01.11.2014 - vorläufige Zahlen Schulart (der Unterrichtsschule) Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte (Personen)2) Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden insgesamt darunter nicht fachgerecht erteilte Unterrichsstunden in Wochenstunden Berlin insgesamt davon nach Regionen Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Anzahl der ausgebildeten Lehrkräfte (Personen)1) insgesamt dar. ohne Fakultas Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Zentral verwaltete Schulen Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf S17-15157 S1715157