Drucksache 17 / 15 159 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 12. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2014) und Antwort Bundeswehreinsätze an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.Ist dem Senat die neue Handreichung des Kultusmi- nisteriums von Sachsen-Anhalt bekannt, der zufolge Auf- tritte von Bundeswehrvertreter*innen im Schulunterricht nur zulässig sind, wenn – im Sinne des Kontroversitätsgebots des Beutelsbacher Konsenses, gesellschaftlich umstrittene politische Positionen nicht einseitig wieder- zugeben – parallel oder zeitnah Vertreter*innen friedenspolitischer Organisationen unter vergleichbaren Bedin- gungen zu Wort kommen? Zu 1.: Ja. 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Wah- rung des Kontroversitätsgebots im Zusammenhang mit Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr an Berliner Schulen vor? Wie wird die Einhaltung dieses Gebots sichergestellt? Zu 2.: Für die Einhaltung der Regelungen, wie sie im § 48 Schulgesetz sowie im sogenannten Beutelsbacher Konsens von 1976 festgehalten wurden, sind die Schulen verantwortlich. 3. Wie bewertet der Senat die oben erwähnte Maß- nahme des Landes Sachsen-Anhalt zur Einhaltung des Kontroversitätsgebots und die im Koalitionsvertrag ge- troffene Vereinbarung der neuen Landesregierung Thü- ringens, im Sinne des Beutelsbacher Konsenses keine Unterrichts-, Informations- und Bildungsveranstaltungen in alleiniger Durchführung der Bundeswehr stattfinden zu lassen? Zu 3.: Regelungen die im Sinne des Beutelsbacher Konsenses getroffen werden und der Einhaltung des Kontroversitätsgebots dienen, werden positiv bewertet. Sie gelten bereits seit vielen Jahren im Land Berlin. 4. Denkt der Senat angesichts seiner Auffassung, dass der „Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr ebenso wie der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern militärkritischer Organisationen […] die Schülerinnen und Schüler darin [unterstützt], sich eine eigene Meinung zu bilden“ (Drs. 17/12117), darüber nach, auch für Berlin eine der Initiative Sachsen-Anhalts analoge Regelung zu erlassen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Paragraph 48 Schulgesetz und die Inhalte des Beutelsbacher Konsenses werden immer wieder aus ge- gebenen Anlässen und zur Erinnerung an die Schulen kommuniziert. Aus Sicht des Senats besteht aktuell kein Bedarf an neuen Regelungen in Berlin. Berlin, den 18. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)