Drucksache 17 / 15 161 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 15. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2014) und Antwort Frauenförderung in der Berliner Schule – gut geplant und erfolgreich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was waren die Erfolge bei der Umsetzung des Frauenförderplans 2013/14 für den Schuldienst im Land Berlin bzw. in den einzelnen Regionen? 2. Welche Maßnahmen aus dem Frauenförderplan 2013/14 für den Schuldienst wurden warum nicht umge- setzt? 3. Welche Zielvorgaben und Maßnahmen der einzel- nen Regionen aus dem Frauenförderplan 2013/14 für den Schuldienst wurden warum nicht erfüllt bzw. umgesetzt? Zu 1. bis 3.: Das Ergebnis der Umsetzung des Frauen- förderplanes kann erst abschließend ermittelt werden, wenn die Statistiken zum 28.2.2015 erscheinen. Erst dann lässt sich eine Bestandsanalyse durchführen. Der Erhe- bungszeitraum für die Daten, die in den Statistiken erho- ben werden, hat am 01.03.2013 begonnen und endet am 28.02.2015. Zielvorgaben sind für den allgemeinen Teil im Frauenförderplan 2013 nicht aufgestellt worden. Ziel- vorgaben wurden in den regionalen Frauenförderplänen formuliert. Die Verantwortung für die Umsetzung der regionalen Maßnahmen liegt bei den Referatsleitungen der Außenstellen. 4. Wie erfolgt die Überprüfung der Erfüllung der Maßnahmenpläne aus dem Frauenförderplan für den Schuldienst im Land bzw. regional? Zu 4.: Die Überprüfung der Umsetzung der Maßnah- men erfolgt über Evaluationsberichte, Analysen und Be- fragungen. 5. Welche Verbindlichkeit hat der Frauenförderplan für den Schuldienst? Zu 5.: Gemäß § 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin ist der Frauenförderplan auch für den Schuldienst verbindlich. 6. Warum wurde der Frauenförderplan 2011/12 für den Schuldienst erst Mitte 2013 fertiggestellt und veröf- fentlicht? 7. Wann wurde der Frauenförderplan 2013/14 für den Schuldienst wie veröffentlicht und warum wurde der Plan nicht vor 2013 fertiggestellt? Zu 6. und 7.: Der Frauenförderplan ist in enger Zu- sammenarbeit und in Abstimmung sowohl mit den Frau- envertreterinnen der Regionen als auch mit der Gesamt- frauenvertreterin erstellt worden. Die Zusammenführung der einzelnen Frauenförderpläne aus den Regionen hat längere Zeit als erwartet in Anspruch genommen, da die Pläne an die neuen Standards angepasst werden mussten. Der Frauenförderplan 2013 wurde im Juni 2014 auf der Plattform des eGovernmentSchool als auch auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veröffentlicht. 8. Welcher Zeit-Maßnahme-Plan gilt für die Erarbei- tung des Frauenförderplanes 2015/16 für den Schuldienst? Zu 8.: Die Maßnahmen, die im Rahmen des Frauen- förderplanes formuliert wurden, sind in den einzelnen Regionen festgelegt worden und werden auch regional umgesetzt. Die Verantwortung liegt bei den Referatslei- tungen der Außenstellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 161 2 9. Warum liegt der Frauenförderplan 2015/16 für den Schuldienst noch nicht vor? Zu 9.: Die Statistiken werden für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015 erhoben. Das Ergebnis der erforderlichen Bestandsaufnahme erscheint Ende Februar 2015. 10. Werden der allgemeine Teil und die jeweiligen re- gionalen Teile des Frauenförderplanes 2015/16 für den Schuldienst als Broschüre veröffentlicht und allen Schul- kollegien zur Verfügung gestellt? Zu 10.: Die Frauenförderpläne werden in den Schulen ausgelegt. Berlin, den 19. Dezember 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)