Drucksache 17 / 15 166 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 15. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2014) und Antwort Stellenausschreibungen des Senats – Migrationshintergrund nicht erwünscht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1:In der Stellenausschreibung der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.11.2014, mit der Technische Beschäftigte für das Projektmanage- ment von besonders schwierigen und bedeutenden Bau- maßnahmen gesucht werden, heißt es: „Es können sich auch Menschen mit Migrationshintergrund bewerben, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.“. Verwenden die Senatsverwaltungen diesen Satz häufiger in Stellen- ausschreibungen? Frage 2: Hält der Senat diesen Satz für vereinbar mit den Grundsätzen des Partizipations- und Integrationsge- setzes des Landes Berlin, in dem es unter anderem in § 1 Abs. 1 heißt: „Das Land Berlin setzt sich zum Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesell- schaftlichen Lebens zu geben und gleichzeitig jede Be- nachteiligung und Bevorzugung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Artikel 10 Absatz 2 der Verfassung von Berlin auszuschließen.“? Frage 3: Hält der Senat den zitierten Satz der Stellen- ausschreibung für vereinbar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Frage 4: Könnte aus Sicht des Senats die Formulie- rung dieses Satzes suggerieren, dass an der Stelle interes- sierte Personen mit Migrationshintergrund grundsätzlich nicht über die erforderlichen Kompetenzen für die Aus- übung der ausgeschriebenen Tätigkeit verfügen bzw. wie ist aus Sicht der Senatsverwaltung diese Formulierung sonst zu verstehen? Frage 5: Ist es aus Sicht des Senats vorstellbar, dass diese Formulierung auf potenzielle Bewerber_innen mit Migrationshintergrund eine abschreckende Wirkung hat? Frage 6: Werden die Mitarbeiter_innen der Senats- verwaltungen in der diskriminierungsfreien Durchführung von Bewerbungsverfahren geschult? Was für Maßnahmen finden statt? Falls keine Maßnahmen stattfinden, warum nicht? Antwort zu 1 - 6: Stellenbesetzungsverfahren obliegen im Rahmen dezentraler Ressourcenverantwortung den einzelnen Leistungs- und Verantwortungszentren. Die von Ihnen zitierte Formulierung ist fehlerhaft. Sie wurde al- lerdings nur in Einzelfällen in Stellenausschreibungen verwendet. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt hat unverzüglich durch eine entsprechende Anweisung dafür Sorge getragen, dass sich dies nicht wiederholt und künftig korrekte, mit den gesetzlichen Vorgaben und den Zielen des Senats übereinstimmende Formulierungen verwendet werden. Berlin, den 22. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)