Drucksache 17 / 15 167 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 15. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2014) und Antwort „Demokratie leben“ – Folgeprogramm für „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Art und Weise wird der Senat gegen- über Abgeordnetenhaus und Öffentlichkeit Bilanz ziehen über Berliner Ergebnisse und Erfahrungen des Bundes- programms "Toleranz fördern - Kompetenzen stärken", das zum 31.12.2014 endet? Zu 1.: Die Öffentlichkeitsarbeit zum Bundespro- gramm "Toleranz fördern - Kompetenzen stärken" obliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bzw. der „Regiestelle TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“. Auf der Programmwebseite https://www.toleranz-foerdern- kompetenz-staerken.de informiert die Regiestelle über die Ergebnisse und Erfahrungen des Bundesprogramms. Die Regiestelle lud ferner zum 01. Juli 2014 Praktikerinnen und Praktiker aus den Projekten im Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verbänden zur Fachkonferenz „Gemeinsam stark für Demokratie und Vielfalt“ nach Berlin ein, um ein Fazit über die Erfahrungen und Erfolge der vergangenen vier Förderjahre zu ziehen und aktuelle Fragen der Rechtsext- remismusprävention zu erörtern. Verschiedene Berliner Träger präsentierten dort ihre Arbeit und beteiligten sich an dem fachlichen Austausch. 2. Wie bewertet der Senat das seitens des Bundes mit 40.5 Millionen Euro ausgestattete Folgeprogramm "De- mokratie leben"? Zu 2.: Mit dem neuen Bundesprogramm "Demokratie leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" fördert das Bundesfamilienmi- nisterium die Prävention von Rechtsextremismus, Ras- sismus und Antisemitismus sowie die Prävention Grup- penbezogener Menschenfeindlichkeit. Auch das zivile Engagement für Demokratie und Vielfalt wird durch das Bundesprogramm gestärkt. Die Programmlaufzeit wurde erstmalig auf fünf Jahre ausgeweitet. Der Berliner Senat begrüßt diesen Programmansatz. Der Berliner Senat be- wertet besonders positiv, dass mit dem Förderprogramm die wertvolle Arbeit der zahlreichen Demokratieinitiati- ven in Deutschland jetzt langfristiger und nachhaltiger unterstützt wird. 3. Welche wesentlichen Veränderungen wird das neue Bundesprogramm beinhalten, wo gibt es Kontinuität zu "Toleranz fördern - Kompetenzen stärken"? Zu 3.: Die konzeptionellen und strategischen Verände- rungen des neuen Bundesprogramms "Demokratie leben!“ können den Programmleitlinien der jeweiligen Bundes- programme entnommen werden. Die Leitlinien können auf den Webseiten http://www.demokratie-leben.de und http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/ eingesehen werden. 4. In welcher Art und Weise beteiligen sich das Land Berlin und die Bezirke sowie kommunale und freie Träger am neuen Bundesprogramm „Demokratie leben“? Zu 4.: Das Land Berlin (hier: die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen) hat einen Antrag im Rahmen der Programmsäule B. „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Ver- netzung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsbera- tung“ gestellt. Die Berliner Bezirke haben die Möglichkeit, Anträge in der Programmsäule A. „Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ zu stellen. Verschiedene freie Träger in Berlin beteiligten sich an den Interes- senbekundungsverfahren zu den Programmbereichen C. „Förderung zur Strukturentwicklung bundesweiter Träger“, D. „Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ und E. „Förderung von Modellprojekten zur Radikalisie- rungsprävention“. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 167 2 Förderbescheide des Bundes hinsichtlich der Förde- rung einzelner Projekte liegen noch nicht vor. 5. Welche Schwerpunktsetzung verfolgt das Land Berlin im Rahmen seiner Aktivitäten zur Umsetzung des Programms "Demokratie leben"? Zu 5.: Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) hat einen Antrag in der Pro- grammsäule B des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschen- feindlichkeit“ (ab 2015, Laufzeit: 5 Jahre) gestellt. Schwerpunkt des Antrages ist – entsprechend der Leitlinie zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ - die Einrichtung eines „Demokratiezentrum Berlin“ (Arbeitstitel) zur Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-, Infor- mations- und Vernetzungsstruktur für die Demokra- tieprojekte und ihre Präventionsarbeit auf Landesebene. Im Rahmen des „Demokratiezentrums“ werden voraussichtlich folgende Maßnahmenschwerpunkte umge- setzt:  Bereitstellung einer Beratungsinfrastruktur im Themenfeld Rechtsextremismus und gruppenbe- zogene Menschenfeindlichkeit;  Koordinierung der „Mobilen Beratung“, der Opferberatung sowie der Distanzierungs- bzw. Deradi- kalisierungsberatung im Land Berlin;  Bündelung und Vernetzung der Prävention und Intervention (insbesondere Beratung) im Gegen- standsbereich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Berlin. Insbesondere Vernetzung von demokratischen zivilgesellschaftlichen und staatli- chen Akteuren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Beratungsteams, lokale/regionale „Partnerschaften für Demokratie“ (ehemals „LAPs“1), Modellvorhaben und bundesweite Träger, soweit sie in Berlin aktiv sind). 6. Wer koordiniert auf Landesebene die Berliner Ak- tivitäten im Rahmen des Programms "Demokratie leben"? Zu 6.: Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. 7. Welche Projekte und Maßnahmen beginnen mit Programmstart Januar 2015 in Berlin neu, welche bisher im Rahmen des Programms "Toleranz fördern - Kompe- tenzen stärken" geförderten Maßnahmen werden verste- tigt, welche laufen aus welchen Gründen aus? Zu 7.: Die Förderentscheidungen des BMFSFJ zum neuen Bundesprogramm „Demokratie leben!“ liegen derzeit nicht vor. Die im Rahmen des Programms "Tole- ranz fördern - Kompetenzen stärken" geförderten Maß- 1 LAP = Lokaler Aktionsplan nahmen sind auf das Ende der Programmlaufzeit befristet und laufen spätestens am 31.12.14 aus. 8. Welche Perspektive haben die in den Bezirken ent- wickelten Lokalen Aktionspläne im Rahmen des neuen Bundesprogramms? Zu 8.: Im neuen Bundesprogramm „Demokratie leben !“ hat die Programmsäule A. „Bundesweite Förderung lokaler ‚Partnerschaften für Demokratie‘ eine mit den Lokalen Aktionsplänen vergleichbare Zielsetzung. Die Berliner Bezirke haben die Möglichkeit, im Rahmen dieser Programmsäule entsprechende Fördermittel zu beantragen. 9. Welche Maßnahmen und Projekte werden im Rah- men des neuen Programms die Präventionsarbeit stärken und welche Maßnahmen werden für Aussteiger*innen aus der rechten Szene angeboten werden? Zu 9.: Die Förderentscheidungen des BMFSFJ liegen noch nicht vor. 10. Welchen finanziellen Gesamtumfang wird der An- teil Berlins am Bundesprogramm "Demokratie leben" haben? Wie hoch wird der zu leistende Eigenanteil sein und wie ist dieser gesichert? Zu 10.: Gemäß Leitlinie zum Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ vom 23.09.2014 bringen die Länder zur Umsetzung der Programmsäule B (vgl. 4.) „mindestens 20 % der dem Land zur Verfügung gestellten Bundesmittel als Ko-Finanzierung ein“. Für die Antragstellung in der Programmsäule B hat die Senatsverwal- tung für Arbeit, Integration und Frauen 111.000 € (Landeskofinanzierung ) im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitis- mus eingeplant. Da das Antragsvolumen in den anderen Programmsäulen noch nicht vollständig bekannt ist, kann auch der Kofinanzierungsbedarf derzeit nicht beziffert werden. Details zu den Kofinanzierungsanforderungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ können der Programmwebseite www.demokratie-leben.de bzw. den dort platzierten Programmleitlinien entnommen werden. 11. Wie bewertet der Senat den Stand der Vorbereitun- gen für den Programmstart im Januar 2015? Welche Prob- leme gibt es? Zu 11.: Der Berliner Senat bewertet den Stand der Vorbereitung grundsätzlich positiv. Der Berliner Senat hat einen Bericht der Berliner Zeitung vom 14.12.2014 zur Kenntnis genommen, in dem über Verzögerungen bei der Programmumsetzung berichtet wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 167 3 12. Welche Informationsangebote und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bieten Senat, Bezirke sowie weitere Akteure an, um die Öffentlichkeit über das neue Bundesprogramm aufzuklären? Wo und an welcher Stelle können diesbezüglich Informationen eingeholt werden? Zu 12.: Informationen zum neuen Bundesprogramm können auf der Programmwebseite www.demokratie- leben.de eingesehen werden. Darüber hinaus werden die jeweils beteiligten Akteure auf Landes-, Bezirks- und Trägerebene im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Umsetzung des Bundesprogramms informieren. Berlin, den 29. Dezember 2014 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)