Drucksache 17 / 15 168 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alex Lubawinski (SPD) vom 25. November 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2014) und Antwort Bevölkerungszuwachs in Pankow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhall- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow um eine Stellung- nahme zu den Fragen 3 und 4 gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie haben sich die Einwohnerzahlen im Verwaltungsbezirk Pankow (in seiner jetzigen Gestalt als Großbezirk, die die bis 2001 eigenständigen Altbezirke Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee mitumfasst) seit dem Jahr 1990 bis zum heutigen Tage entwickelt? Antwort zu 1.:Die Einwohneranzahl für den Bezirk Pankow (Gebietsstand 01.01.2001) belief sich am 31.12.1990 auf 302.327 (Einwohnermelderegister). Bis zum 30.06.2014 erhöhte sich die Anzahl um 77.910 (25,8 %) auf 380.237 Personen (siehe nachfolgende Tabelle). In den vergangenen 24 Jahren hat die Einwohneranzahl kontinuierlich zugenommen. Die Einwohnerregister- Bereinigung im Jahr 2009 führt zu einem statistischen Effekt, der die Realentwicklung (Wachstum) nicht wider- spiegelt. Tabelle 1: Einwohnerentwicklung des Bezirks Pankow 1990-2014. Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Jahr (31.12.) Einwohner Pankow 1990 302.327 1991 301.746 1992 303.443 1993 305.204 1994 306.735 1995 308.042 1996 311.584 1997 315.253 1998 319.688 1999 324.807 2000 329.586 2001 334.086 2002 337.466 2003 339.608 2004 342.863 2005 345.953 2006 350.061 2007 354.551 2008 356.931 2009 354.711 2010 360.017 2011 365.021 2012 370.937 2013 377.532 30.06.2014 380.237 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 168 2 Frage 2: Wie hat sich im gleichen Zeitraum (1990 bis heute) die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen, bezo- gen auf die Schaffung neuen Wohnraums, im Verwal- tungsbezirk Pankow (Pankow, Prenzlauer Berg und Wei- ßensee) entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren sowie den 13 heutigen Pankower Orts- teilen? Antwort zu 2.: Eine Aufschlüsselung der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen nach Ortsteilen ist nicht möglich. Differenziert werden kann nur nach alten Bezir- ken. Danach hat sich im Zeitraum 1991 bis 2013 die An- zahl der erteilten Baugenehmigungen zur Errichtung neuen Wohnraums (Anzahl Wohnungen) in den Altbezir- ken Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow wie folgt entwickelt: Anzahl der genehmigten Wohnungen im Neubau im Bezirk Pankow Jahr Genehmigte Wohnungen im Neubau Prenzlauer Berg Weißensee Pankow Pankow insgesamt 1991 0 18 89 107 1992 34 204 221 459 1993 204 503 1.556 2.263 1994 382 1.893 3.005 5.280 1995 1.058 3.979 3.819 8.856 1996 515 2.871 3.905 7.291 1997 176 3.585 1.998 5.759 1998 237 734 838 1.809 1999 151 431 744 1.326 2000 418 419 853 1.690 2001 197 236 432 865 2002 107 343 235 685 2003 0 309 309 618 2004 83 183 309 575 2005 29 198 334 561 2006 186 307 442 935 2007 513 211 314 1.038 2008 581 185 604 1.370 2009 413 304 421 1.138 2010 261 217 589 1.067 2011 292 333 447 1.072 2012 108 261 979 1.348 2013 711 546 502 1.759 Frage 3: Wie viel Wohnraum wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Bezirk Pankow neu gebaut? Frage 4: Wie viele Anträge auf eine Erteilung einer Baugenehmigung, bezogen auf die Schaffung neuen Wohnraums, befinden sich derzeit im Bezirk Pankow im Genehmigungsverfahren? Antwort zu 3 und 4.: Der Bezirk Pankow hat hierzu folgende Antwort übermittelt: „Im eBG (elektronisches Baugenehmigungsverfahren) gibt es dazu keine Statistik. Die Zahlen per Hand auszuzählen, ist auf Grund der Kür- ze der Zeit nicht möglich.“ Frage 5: Welche Wohnbaupotenziale gibt es im Bezirk Pankow? Antwort zu 5.: Auf den im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 im Bezirk Pankow enthaltenen Potenzial- flächen sowie auf weiteren Flächen, die zwischen dem Bezirk Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt zur Aufnahme in das Wohnbauflä- chen-Informationssystem abgestimmt wurden, besteht ein Potenzial für den Bau von etwa 25.000 Wohneinheiten. Frage 6: In welche Kategorien lässt sich der derzeit vorhandene Wohnraum in Pankow einteilen (z.B. Miet- wohnungen, Sozialwohnungen, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 168 3 Antwort zu 6.: Die in der nachfolgenden Tabelle ge- nannten Zahlen des Wohnungsbestands im Bezirk Pan- kow beziehen sich auf den Stand 31.12.2013. Gesamtwohnungsbestand in Pankow: 208.388 WE (Wohneinheiten) Darunter Ein- und Zweifamilienhäuser : 21.171 WE Eigentümerwohnungen in Mehr- familienhäusern: 5.500 WE Wohnheime: 409 WE Mietwohnungen: 181.300 WE Darunter Sozialwohnungen: 6.667 WE Vereinbarte Förderung: 7.625 WE Städtische Wohnungsbau- gesellschaften: 32.738 WE Frage 7: Inwiefern hat die soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Grünanlagen, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen usw.) Schritt gehalten mit der Bevölke- rungsentwicklung im Bezirk Pankow, und wo sieht der Senat diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf? Antwort zu 7.: Die soziale Infrastruktur unterliegt ver- schiedenen, insbesondere bezirklichen Zuständigkeiten. Zur Beantwortung des ersten Teils der Frage wäre eine systematische Abfrage bei allen zuständigen Ämtern erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht geleistet wer- den kann. Der Senat sieht die Notwendigkeit, dass die bezirklichen Ämter, die für die soziale Infrastruktur zu- ständig sind, ihre Bedarfe durch eine integrierte Betrach- tung ermitteln. Deshalb hat der Senat den vom Bevölke- rungswachstum besonders betroffenen Bezirken, u.a. auch dem Bezirk Pankow, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um ein integriertes bezirkliches Infrastrukturkon- zept zu initiieren. Frage 8: Inwiefern hat die verkehrliche Infrastruktur (z.B. Entlastungs- und Umfahrungsstraßen zum Schutz der stark belasteten Anwohner in den bestehenden Orts- teilen, insbesondere im Pankower Norden; Tempo 30, Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe usw.) Schritt gehalten mit der Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow, und wo sieht der Senat diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf? Antwort zu 8.: Der Senat gleicht seine Verkehrspla- nung in Abstimmung mit dem Bezirk stetig mit den Ver- änderungen bei Bevölkerung, baulicher Entwicklung etc. ab. Dies betrifft im Grundsatz alle Verkehrsträger und sowohl die strategische Verkehrsentwicklungsplanung wie konkrete Maßnahmen. Mit der Entwicklung weiterer neuer Wohnungs- baustandorte wird es neben der Umgestaltung von Stra- ßenabschnitten für die Verbesserung insbesondere des ÖPNV und die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen (z.B. erfolgt in der Berliner Straße in Pankow und der Grabbeallee) auch notwendig, Straßenbaumaßnahmen zur Beseitigung struktureller Netzprobleme gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr vorzubereiten und durch- zuführen (z.B. Straßenverbindung in Karow zwischen Alt-Buch und B2, Verkehrslösung Heinersdorf). Verkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe sind dort erforderlich, wo hohe Verkehrslärmbelastungen vorliegen und Wohnbevölkerung davon betroffen ist. Die Anordnung von Tempo-30 zum Schutz der Nachtruhe beruht beispielsweise auf einer Abwägungsentscheidung, bei der die aktuelle Lärm- und Verkehrssituation berück- sichtigt wird. Auswertungen hinsichtlich der Anzahl der Einzelmaßnahmen und der Bezug zur Entwicklung der Einwohnerzahlen für die einzelnen Berliner Bezirke lie- gen nicht vor, so dass hierzu für Pankow keine Angabe möglich ist. Beispielhaft kann der Umbau der Buschallee als Ein- zelmaßnahme der Lärmminderungsplanung für einen Teil Pankows von 2006 genannt werden, wo der motorisierte Verkehr durch Neustrukturierung weiter von den Wohn- häusern abgesetzt und dementsprechend für eine zeitlich unbefristete Reduzierung des Verkehrslärms gesorgt wur- de. Der Handlungsbedarf und die Strategien zur Verkehrs- lärmminderung sind mit dem Lärmaktionsplan beschrie- ben, siehe hierzu http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laer mminderungsplanung/index.shtml. Der Senat wird sich voraussichtlich in Kürze mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Berlin 2008 befassen. Darüber hinaus hat der Senat in den vergangenen 10 Jahren die Hotspots des nächtlichen Verkehrslärms ermit- telt. Durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde dann in Abwägung mit den Belangen des ÖPNV die Möglichkeiten einer Lärmreduzierung durch Anordnung von Tempo 30 nachts (22.00 - 06.00 Uhr) untersucht und ggf. angeordnet ( z.B. in der Roelckestr. im Jahr 2007, in einem Teilabschnitt der Berliner Allee). Berlin, den 23. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2014)