Drucksache 17 / 15 169 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Otto und Thomas Birk (GRÜNE) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2014) und Antwort Rücklagen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Asbestsanierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Zeitraum planen die landeseige- nen Wohnungsbaugesellschaften die Befreiung ihrer Wohnungen von Asbest und welche Finanzmittel haben diese jeweils dafür eingeplant? Antwort zu 1: Bei den im Wohnungsbau zeitweilig verwendeten asbesthaltigen Produkten liegt Asbest in festgebundener Form vor (z.B. in Fußbodenplatten, Bo- den- und Wandklebern). Festgebundene Asbestprodukte stellen kein Risiko für die Gesundheit dar, solange sie in intaktem Zustand sind. Somit gibt es auch kein Ausbau- oder Entfernungsverbot für intakte festgebundene Asbest- produkte (siehe im Einzelnen Informationsblatt der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu Asbest in Gebäuden vom August 2014, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/ download/asbest_infoblatt.pdf). Sofern bei den Wohnungsbeständen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, deren turnusmäßige Grund- instandsetzung ansteht, asbesthaltige Bauprodukte ver- wendet wurden, werden die städtischen Wohnungsbauge- sellschaften dann zumeist die asbesthaltigen Bauteile durch asbestfreie ersetzen. Hierdurch entstehen dann i.d.R. Mehrkosten gegenüber einer Grundinstandsetzung von Wohnanlagen, in denen keine asbesthaltigen Produk- te verbaut worden sind. Je nach der ihnen bekannten Anzahl von Wohnungen, die asbesthaltige Stoffe enthalten oder enthalten könnten, haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sehr unterschiedliche Schätzungen des Mehraufwandes für die Asbestsanierung. So veranschlagt die GEWOBAG den Aufwand für die von 2014 bis 2025 vorgesehenen Asbest- sanierungen mit rd. 100 Mio. Euro. Bei der HOWOGE sind bereits mehr als 96 % Wohnungen auf Asbest unter- sucht und ggf. saniert worden, so dass für die Untersu- chung und ggf. Sanierung der restlichen Wohnungen keine spezifische Kostenschätzungen mehr erstellt wur- den. Frage 2: Liegt dem Senat ein Plan zur Asbestsanie- rung in den Wohnungsbeständen der landeseigenen Woh- nungsbaugesellschaften vor? Wenn ja, welche Sanie- rungsstrategien sind in diesem Plan niedergelegt, welche Zeitspanne wird für die Sanierung anberaumt und wie viele Wohnungen sollen durchschnittlich pro Jahr saniert werden? Wenn ein solcher Plan nicht vorliegt, ist der Entwurf eines solchen Plans in naher Zukunft angedacht und wie rechtfertigt der Senat das Fehlen eines solchen Plans? Antwort zu 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert wurde, besteht bei den im Wohnungsbau verwendeten festgebundenen Asbestprodukten, solange diese intakt sind, weder eine gesetzliche Verpflichtung noch ein sach- liches Handlungserfordernis zu deren systematischen Beseitigung. Vielmehr planen die städtischen Wohnungs- baugesellschaften ihre Wirtschaftstätigkeit eigenverant- wortlich mittels ihrer jährlichen Wirtschaftspläne, Mittel- frist- und Langfristplanungen. Dabei werden sie von ihren Aufsichtsräten kontrolliert, denen auch Vertreterinnen und Vertreter des Senates angehören. Sofern schadhafte asbesthaltige Bauteile entdeckt werden oder ein Verdacht auf Vorliegen solcher Schäden besteht, so existiert dafür bei allen städtischen Woh- nungsbaugesellschaften ein definierter Prozess für den Umgang mit Asbestverdachtsfällen bei laufenden In- standhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und bei Mietermeldungen. Sofort notwendig werdende Sanierun- gen bei vorliegenden Schäden, z.B. am Bodenbelag in bewohnten Wohnungen, werden im Rahmen der laufen- den Instandhaltung sofort durchgeführt. Frage 3: Sind dem Senat EU-Förderprogramme zur Asbestsanierung bekannt, wie sie beispielsweise bereits in Polen abgerufen werden können, und wenn ja, sind solche Mittel auch für Berlin nutzbar? Wenn ja, haben der Senat bzw. landeseigene Wohnungsbaugesellschaften derartige finanzielle Fördermittel bereits abgerufen bzw. planen der Senat bzw. die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaf- ten in naher Zukunft die Inanspruchnahme entsprechender Mittel ein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 169 2 Antwort zu 3: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die EU spezielle Fördermittel für den Ausbau und die sichere Entsorgung von festgebundenen Asbestprodukten im Wohnungsbestand anböte. Berlin, den 30. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)