Drucksache 17 / 15 172 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2014) und Antwort Bauvorbereitende Maßnahmen für die A100-Verlängerung in der Beermannstraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Firma ist mit den bauvorbereitenden Maßnahmen ab dem 02.12.2014 (wie z.B. Baumfällungen in der Kleingartenanlage und auf den Wohngrundstücken der Beermannstraße, sowie Beseitigung der Lauben) be- auftragt worden? Wann ist der Auftrag erteilt worden? Antwort zu 1: Die Leistungen zu den Baumfällungen und den weiteren damit zusammenhängenden bauvorbe- reitenden Maßnahmen wurden durch die Firma Energie- holz Schorfheide GmbH ausgeführt. Der Auftrag steht im Zusammenhang mit verschiedenen Ausführungsbereichen entlang des 16. Bauabschnittes und wurde am 09.10.2013 erteilt. Frage 2: Wann ist der Firma der konkrete Beginn der Arbeiten mitgeteilt worden? Wurde der Firma ein Zeit- plan für die einzelnen Arbeiten auf den Grundstücken vorgegeben? Antwort zu 2: Im Rahmen turnusmäßiger Baubespre- chungen wurden die Termine abgestimmt, zuletzt am 19.11.2014. Neben dem vereinbarten Ausführungszeit- raum für alle beauftragten Leistungen und den vertrags- rechtlichen Vorgaben besteht kein gesonderter, vorgege- bener Zeitplan. Frage 3: Wurde die Firma auch beauftragt die Miete- rInnen über die Arbeiten und den zeitlichen Ablauf zu informieren? Wenn ja, wie und wann ist das erfolgt? Antwort zu 3: Es obliegt der Firma, zur Umsetzung der beauftragten Arbeiten geeignete Maßnahmen im Vor- feld zu treffen. Frage 4: Wenn nein, erfolgte eine Information durch den Bauherrn? Wenn ja, wie und wann ist das erfolgt? Wenn keine Information der MieterInnen erfolgt ist, wa- rum ist diese unterlassen worden? Antwort zu 4: Mit mehreren Presseinformationen zum Bauvorhaben, mit den Berichten und Aussagen zur Über- nahme der Kleingartenflächen in der Beermannstraße am 01.12.2014, durch Hinweise aufgrund einzurichtender Halteverbotsschilder und durch Schriftsätze an einzelne Personen in der Beermannstraße 20/22 vom 03.12.2014 erfolgte eine Information durch den Vorhabenträger. In den Gebäuden in der Beermannstraße 20/22 beste- hen keine rechtsgültigen Mietverhältnisse. Es halten sich in den Gebäuden der Beermannstraße 20/22 noch Perso- nen vertragslos und damit rechtswidrig auf. Durch die zahlreichen Wort- und Textmeldungen konnte von einer terminlichen Information ausgegangen werden. Weiterge- hende Informationsrechte bestehen nicht. Frage 5: Ist der Firma bei der Beauftragung mitgeteilt worden, dass in der Beermannstraße noch Wohnungen von MieterInnen bewohnt werden? Antwort zu 5: Der Firma wurde mitgeteilt, dass sich in den Gebäuden der Beermannstraße 22 und 20 noch Per- sonen aufhalten. Es wurden keine Wohnungen von Miete- rinnen oder Mietern bewohnt (s. Antwort zu 4). Frage 6: Wurde während der Arbeiten am 04.12.2014 ein sicherer Zugang zu den Wohnungen im Hinterhaus gewährleistet? Antwort zu 6: Unter Beachtung und Einhaltung der Anweisungen des eingesetzten Sicherungspersonals war ein sicherer Zugang zum Hinterhaus gewährleistet. Im Übrigen hält sich nur in einer Wohnung im Hinterhaus eine Person auf. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 172 2 Frage 7: Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden zum Schutz der MieterInnen getroffen? Antwort zu 7: Der Grundstücksbereich zwischen der Beermannstraße 22 und dem angrenzenden Baubereich wurde mittels Bauzaun abgegrenzt. Auf Grund der räum- lichen Gegebenheiten und der wechselnden Arbeitsrand- bedingungen wurde im Bereich der Beermannstraße 22 auch eine Absperrung und Absicherung mittels Siche- rungspersonal vollzogen. Frage 8: Hat sich am 04.12.2014 ein Beauftragter des Bauherrn auf der Baustelle befunden um den Ablauf der Arbeiten und die Sicherungsmaßnahmen zu beaufsichti- gen? Antwort zu 8: Es haben sich am 04.12.2014 auch Be- auftragte des Vorhabenträgers auf der Baustelle befunden. Frage 9: Erfolgte nach Kenntnisnahme der Beschwer- den der MieterInnen durch den Bauherrn umgehend eine Inaugenscheinnahme der Sicherheitsvorkehrungen vor Ort? Wenn ja, durch wen und zu welcher Uhrzeit? Waren beim Eintreffen des Beauftragten des Bauherrn die Arbei- ten bereits beendet? Welche Situation hat der Beauftragte bezüglich des Standes der Arbeiten, Sicherheitsmaßnah- men und Information der MieterInnen vorgefunden? Antwort zu 9: Nach Kenntnisnahme bzw. telefoni- scher Nachfrage am 04.12.2014 erfolgte durch Vertreter der Bauüberwachung und durch Vertreter der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu unter- schiedlichen Zeitpunkten eine Inaugenscheinnahme der gesamtheitlichen Situation vor Ort. Es wurden verschie- dene Situationen bezüglich des Standes der Arbeiten, zu den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und zu den Informationen von angetroffenen Personen festgestellt. Frage 10: Welche Anordnungen oder Hinweise hat der Beauftragte nach Inaugenscheinnahme vor Ort der beauf- tragten Firma und den MieterInnen erteilt? Antwort zu 10: Durch die Beauftragten wurden An- ordnungen bzw. Hinweise dahingehend getroffen, dass die beauftragte Firma ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Einhaltung der erforderlichen Siche- rungsmaßnahmen haben soll. Die anwesenden Personen wurden aufgefordert, sich an die Sicherungsmaßnahmen zu halten. Frage 11: Wenn keine Inaugenscheinnahme erfolgte, warum ist diese unterlassen worden? Antwort zu 11: Entfällt. Frage 12: Welche Schlussfolgerung zieht die Senats- verwaltung als Bauherrin aus den Vorgängen am 04.12.2014 auf der Baustelle in der Beermannstraße? Antwort zu 12: Die Arbeiten zur Verlängerung der A 100 wurden planmäßig und termingerecht wie angekün- digt vorangetrieben. Berlin, den 29. Dezember 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)