Drucksache 17 / 15 175 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2014) und Antwort Aktueller Stand zur Spreepark-Nutzung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft hat die Arbeitsgruppe aus Bezirk, Senats- verwaltung und Liegenschaftsfonds zur künftigen Nut- zung des Spreepark-Geländes getagt und welche Ergeb- nisse hat die Arbeitsgruppe erzielt? Zu 1.: Nach Angaben des Bezirks Treptow-Köpenick hat sich die Arbeitsgruppe Spreepark, bestehend aus Be- zirk, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds), bislang drei Mal unter Beteiligung aller betroffenen Fachbehörden getroffen. Darüber hinaus findet eine enge Abstimmung auf anderen Kommunikati- onswegen statt. Bisher konnten folgende Ergebnisse er- zielt werden:  Abstimmung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen für das „Eierhäuschen“.  Grundsätzliche städtebauliche Ziele: Die Arbeitsgruppe hält daran fest, dass das Spreepark-Areal auch künftig naturbezogen und grün geprägt bleibt.  Erschließung: Jegliche Wiederinnutzungnahme erfordert hohe Aufwendungen für die Erschließung. Inwieweit dafür Fördermittel beantragt werden können, wird geprüft.  Bebauungsplanverfahren: Entscheidung über Fortführung /Neuaufnahme des Bebauungsplanverfah- rens erst nach Vorliegen eines Nutzungskonzeptes.  Bürgerbeteiligung: Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren soll bereits in dessen Vorfeld ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchge- führt werden. Format und Fragestellungen werden von der Arbeitsgruppe erarbeitet.  Zwischennutzung: Vereinbarung über Art und Umfang möglicher Zwischennutzungen. 2. Gibt es jetzt eine Vereinbarung zur separaten Be- handlung des Eierhäuschens und der Fläche des Spree- parks? Zu 2.: Die separate Entwicklung des „Eierhäuschens“ einschließlich der Bildung des notwendigen Grundstücks wird vom Bezirk als realistisch eingeschätzt. Letztlich sei die Entscheidung jedoch konzeptabhängig zu treffen. 3. Liegt eine Einigung zur Verkleinerung der Spree- park-Flächen, gegenüber der bisher im Erbbaurechtsver- trag ausgewiesenen, vor? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Zu 3.: Nach Angaben des Bezirks wird die Herauslö- sung einzelner Flächen erwogen. Eine abschließende Entscheidung könne nur konzeptabhängig getroffen wer- den. 4. Welchen Arbeitsstand hat die Entwicklung des Be- bauungsplans? Ist dabei bereits eine getrennte Bearbei- tung zwischen Spreepark-Flächen und Eierhäuschen vor- gesehen? Zu 4.: Nach Angaben des Bezirks ruht das 2002 ein- geleitete Bebauungsplanverfahren 9-7. Ob der Bebau- ungsplan fortgeführt werden kann oder eine Neuaufstel- lung zwingend erforderlich ist, kann erst nach Vorlage eines von allen Beteiligten mehrheitlich gebilligten Nut- zungs- und Realisierungskonzeptes zur künftigen Nut- zung des Spreeparks entschieden werden. 5. Gibt es einen abgestimmten Zeitplan zum weiteren Vorgehen zur künftigen Nutzung der Fläche des Spree- parks und des Eierhäuschens? Zu 5.: Zunächst bleibt das Ergebnis der gutachterli- chen Prüfung der Förderfähigkeit der Erschließung abzu- warten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 175 2 6. Gibt es aktuell Interessenten für die Nutzung der Spreepark-Flächen bzw. des Eierhäuschens? Wenn ja, welche Nutzungsziele verfolgen die Interessenten und wie ist der Verhandlungsstand? Zu 6.: Nach Angaben des Bezirks gibt es diverse Inte- ressenten, die auch grundsätzlich die vereinbarten städte- baulichen Ziele verfolgen. Konkrete Verhandlungen kön- nen jedoch erst geführt werden, wenn eine Entscheidung über Vergabeart und Vergabekriterien getroffen wurde. Für Letztere ist maßgeblich, inwieweit Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Arbeitsgruppe wird die Entscheidung vorbereiten, sobald die Ergebnisse der gut- achterlichen Prüfung der Förderfähigkeit vorliegen. 7. Welche Arbeiten hat der Eigentümer auf den Spree- park-Flächen bzw. am Eierhäuschen bereits durchgeführt und welche sind geplant? Zu 7.: Der Liegenschaftsfonds hat im „Eierhäuschen“ die Fenster und Türen in allen Bereichen gesichert, das Dach und das Lichtdach abgedichtet, das Gebäudeinnere von Schutt beräumt, die Regenrinnen gesäubert und Baumfällungen und Baumschnittmaßnahmen durchge- führt. Das gesamte Gelände wurde durch einen neuen Zaun gesichert. Derzeit werden die Kosten für eine kom- plette Dachstuhl- und Dachsanierung ermittelt. 8. Welche monatlichen Kosten fallen für die Siche- rung des Geländes an? Welche Sicherungsmaßnahmen werden durchgeführt? Werden diese Kosten durch die Einnahmen aus Zwischennutzungen ausgeglichen? Zu 8.: Nach Angaben des Liegenschaftsfonds beliefen sich die monatlichen Kosten der 24-Stunden-Bewachung des Objekts Spreepark im Monat November auf 47.928,44 €. Es ist beauftragt, Streifengänge (als Doppelstreife , teilweise mit Hund) innerhalb des eingezäunten Teilgrundstücks und Außenbestreifung des Areals einschl. des Eierhäuschens durchzuführen. Zwischennutzungen auf dem Gelände finden, bedingt durch die eingeschränkte Nutzbarkeit des Areals, nur in untergeordnetem Umfang statt. Der Ertrag ist in Relation zu den laufenden Kosten für die Sicherung des Grundstücks gering. Berlin, den 30. Dezember 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)