Drucksache 17 / 15 180 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 18. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2014) und Antwort Littering überall in Berlin als Zeichen einer besonderen Lebensqualität? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme der BSR bildet die Grundlage bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 6. Frage 1: Welche Auffassung haben der Senat und sei- ne Verwaltungen zum Thema Littering in Berlin? Antwort zu 1: Die Themen „Sauberkeit in der Stadt“ und „Maßnahmen gegen Vermüllung“ werden vom Senat ernst genommen und in Abstimmung mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) und den Bezirken bear- beitet. Der Begriff „Littering“ wird dabei nicht verwendet . Der Senat ist der Auffassung, dass es nicht hinnehm- bar ist, dass bei vielen Menschen das Umweltbewusstsein nicht so ausgeprägt ist und viele Abfälle in den Grünanla- gen und auf dem öffentlichem Straßenland „entsorgt“ werden. Dieses Verhalten ist ordnungswidrig. Ordnungs- widrig liegengelassene Abfälle werden im Rahmen der ordnungsmäßigen Straßenreinigung beseitigt. Grundlage für die Durchführung der ordnungsmäßi- gen Straßenreinigung in Berlin sind das Berliner Straßen- reinigungsgesetz (StrReinG) und die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen. Nach den Regelungen des StrReinG obliegt dem Land Berlin die Durchführung der Straßen- reinigung als öffentliche Aufgabe, die allerdings durch das StrReinG der BSR übertragen wurde. Gereinigt wer- den durch die BSR alle öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen, die den Straßenreinigungsver- zeichnissen A und B zugeordnet sind, inklusive des Stra- ßenbegleitgrüns, wenn es zum öffentlichen Straßenland gehört. Die Straßen, die dem Straßenreinigungsverzeich- nis C zugeordnet sind, werden von den Anliegern gerei- nigt. Frage 2: Welche positiven und negativen Aspekte sind zum Thema Littering in Berliner Verwaltungen bzw. in deren Auftrag bisher wann und mit welchen Partnern herausgearbeitet worden? Bitte den Nachhaltigkeitsberei- chen zuordnen: a) ökologisch b) sozial c) wirtschaftlich. Antwort zu 2: Das Thema „Littering“ wird von den Berliner Verwaltungen nicht unter diesem Namen bear- beitet. Die Humboldt – Universität Berlin hat im Auftrag der BSR sowie Reinigungsunternehmen weiterer Groß- städte in den Jahren 2008 – 2014 Studien zur Wahrnehmung von Sauberkeit sowie zum Thema Vermüllung veröffentlicht. Einbezogen wurden drei Urteilerperspekti- ven: Allgemeine Großstadtbewohnerinnen und -be- wohner, Müllerzeugerinnen und -erzeuger und Expertin- nen und Experten aus den Reinigungsunternehmen. In Feldstudien wurde die Wirkung des Einsatzes von Ge- genmaßnahmen (auffällige Gestaltung von Papierkörben, Einsatz von Plakaten, Einsatz von Koordinatorinnen und Koordinatoren) getestet. Sowohl subjektiv als auch objek- tiv wurde der Sauberkeitszustand positiver bewertet. Frage 3: Welche Anti-Littering-Kampagnen sind dem Senat aus den letzten 3 Jahren bekannt und welche Er- gebnisse haben diese in Berlin gezeigt? Frage 5: An welchen Orten in Berlin sind bereits Maßnahmen ggf. auch Projekte mit begrenzter Zeitdauer gegen Littering durchgeführt worden bzw. sind in nächs- ter Zeit angedacht? Wie hoch waren/sind die entspre- chenden Landeshaushaltsmittel dafür angesetzt? Antwort zu 3 und zu 5: Dem Senat sind keine „AntiLittering -Kampagnen“ bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 180 2 Die BSR haben aber in den Jahren 2013 und 2014 Sauberkeitskampagnen durchgeführt. Ziel war, das Be- wusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu schärfen und eine Verhaltensänderung zu bewirken. Mit den Kampag- nen wurden die Schwerpunkte Hundekot, Zigarettenkip- pen und To go-Verpackungen/Kleinstabfälle sowie deren richtige Entsorgung thematisiert. Genutzt wurden dafür verschiedene Maßnahmen und Aktionen. Das Gesamt- Budget der Kampagnen belief sich in 2013 auf 250.000 Euro und in 2014 auf 230.000 Euro. Darüber hinaus stärkt die BSR das bürgerschaftliche Engagement mit dem Projekt Kehrenbürger. Mit Materia- lien und Müllabholung werden Initiativen bei Verschöne- rungsaktionen in Gebieten unterstützt, wo die BSR nicht zuständig sind. Auch hier soll das Bewusstsein für die Stadt und den richtigen Umgang mit Abfall gefördert werden. Im Ergebnis konnten durch Bürgerbefragungen Ver- besserungen bezüglich der Wahrnehmung von Sauberkeit in der Stadt festgestellt werden. Frage 4: Wie sieht sich Berlin im Vergleich zu ande- ren Hauptstädten und Großstädten in Europa im Wettstreit um die jeweilige Bevölkerung und ihre Gäste ggf. auch mit Charme und einem Augenzwinkern zu einer korrekten Entsorgung ihres Abfalls zu animieren? Antwort zu 4: Im europäischen Vergleich liegt Berlin weit vorne mit dessen positiver und motivierender Art. Beteiligungen an internationalen Konferenzen lassen den Vergleich zu. Neben Berlin finden sich Sauberkeitskam- pagnen aber auch in anderen deutschen Städten, wie z. B. Köln oder Hamburg. Frage 6: Mit welchen öffentlichen und privaten Part- nern hat bzw. wird Berlin zusammenarbeiten, um gegen Littering erfolgreich zu sein? Antwort zu 6: Die BSR arbeiten bereits mit der Initia- tive Service in the City und deren privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen. Auch bestehen Kooperationen mit McDonald´s zur Bekämpfung von Vermüllung im Umfeld dieser Fast Food-Restaurants. Frage 7: Wie beurteilen der Senat und seine Verwal- tungen die Aussagen aus einer Studie zur Wirkung von Maßnahmen zur Littering-Bekämpfung: a) Sauberkeit reduziert Littering, b) Littering-Gebühren wirken kontraproduktiv? Antwort zu 7: Der Senat führt keine Maßnahmen unter diesem Titel durch. Die Aussage, dass ein sauberes Um- feld Menschen positiv zur Reduzierung der Vermüllung im öffentlichen Raum beeinflusst, wird geteilt. Inwieweit sich Gebühren kontraproduktiv auswirken, ist nicht bekannt. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen ziehen der Senat und seine Verwaltungen aus den Beurteilungen gemäß Frage 7 für ein langfristiges Wirken von Maßnahmen zur Littering-Bekämpfung? Antwort zu 8: Soweit mit der Frage die Bekämpfung von Vermüllung gemeint ist, sind grundsätzlich alle Maßnahmen geeignet, die das Umweltbewusstsein der Menschen positiv beeinflussen. Die wirksamste Maßnah- me zur Sauberhaltung der Straßen, die auch langfristig wirkt, ist die Durchführung der ordnungsmäßigen Stra- ßenreinigung entsprechend der durch die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Eintei- lung in Reinigungsklassen vorgegebenen Reinigungszyk- len. Es bedarf dazu keines neuen Begriffs. Berlin, den 02. Januar 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)