Drucksache 17 / 15 192 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2014) und Antwort „Sonntagsspaziergänge“ gegen die Flüchtlingsunterkunft Allende I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann gibt es die sogenannten "Sonntagsspa- ziergänge" im Allende-Viertel I? Zu 1.: Die „Sonntagsspaziergänge“ im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsunterkunft im Allende-Viertel I sind der Polizei Berlin seit dem 13. April 2014 bekannt. 2. Wer hat diese angemeldet? Zu 2.: Die „Sonntagsspaziergänge“ wurden bislang ohne Anmeldung durchgeführt. 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren an diesen Veranstaltungen beteiligt? Zu 3.: Am 13. April 2014 wurden durch die Polizei Berlin etwa 50 Personen, am 27. April 2014 insgesamt 8 Erwachsene und 3 Kinder festgestellt. 4. Spielt bei diesen "Sonntagsspaziergängen" die rechtsextremistische Szene eine Rolle und wenn ja, wel- che? Zu 4.: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser „Sonntagsspaziergänge“ werden durch die Polizei Berlin den sogenannten „Heimgegnerinnen“ und „Heimgegnern“ zugeordnet. Die Ablehnung von Zuwanderung und die derzeitige Asylpolitik waren bislang thematischer Aus- gangspunkt der Demonstrationen der „Heimgegnerinnen“ und „Heimgegner“ in Köpenick. Genau diese Themen sind auch seit jeher Kernthemen des Rechtsextremismus. Dementsprechend ist das Thema „Flüchtlinge“ grundsätzlich geeignet, durch Personen der „rechten Szene“ vereinnahmt und für deren eigene Zwecke genutzt zu werden. 5. Gab es Strafanzeigen bzw. Festnahmen bei diesen Aktivitäten und wenn ja, weshalb? Zu 5.: Im Rahmen des „Sonntagsspaziergangs“ am 13. April 2014 wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pressegesetz gefertigt. Im Zusammenhang mit dem „Sonntagsspaziergang“ am 27. April 2014 wurden Straftaten gegen das Ver- sammlungsgesetz sowie Sachbeschädigungen und ein Verstoß gegen das Pressegesetz festgestellt. Festnahmen gab es bei keiner der beiden Veranstal- tungen. Berlin, den 02. Januar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)