Drucksache 17 / 15 193 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2014) und Antwort Facebookseite „Nein zum Heim in Köpenick“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Betreiber der Facebookseite „Nein zum Heim in Köpenick“? Zu 1.: Die Betreiberinnen oder Betreiber der Face- bookseite „Nein zum Heim in Köpenick“ agieren anonym im Internet. 2. Hat es bisher Strafanzeigen aufgrund von Äuße- rungen auf dieser Seite gegeben? Zu 2.: Ja. 3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass sich der NPD-Landesvorsitzende dort durch ein Interview einer breiten Öffentlichkeit darstellen kann? Zu 3.: Diese Facebookseite „Nein zum Heim in Köpenick “ wird dem rechtsextremistischen Netzwerk von Facebookseiten zugerechnet, die rassistisch und fremden- feindlich gegen die Unterbringung von Flüchtlingen agi- tieren. Anhaltspunkte, dass auf den Facebookseiten rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt werden, lie- fern die rechtsextremistischen Agitationsmuster, Parolen und Bildsprache, die die Betreiberinnen und Betreiber der Seiten verwenden. Die Ablehnung von Zuwanderung und die Asylpolitik sind seit jeher Kernthemen des Rechtsext- remismus. Gleichfalls werden diese beiden Themenfelder auch von der Gruppe der „Heimgegnerinnen“ und „Heimgegner“ besetzt, wobei die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) seitens der Betreiberinnen und Betreiber der Facebookseite „Nein zum Heim in Köpenick “ als die politische Partei empfunden wird, die sich für die „Heimgegnerinnen“ und „Heimgegner“ einsetzt. Aufgrund dieser thematischen Überschneidung und der Tatsache, dass die Facebookseite „Nein zum Heim in Köpenick“ auch Verbindungen zur Facebookseite der NPD Berlin aufweist, erscheint es wenig verwunderlich, dass die Betreiberinnen oder Betreiber auf ihrer Face- bookseite ein Interview mit dem Landesvorsitzenden der NPD einstellen, so dass dieser die in Rede stehende Face- bookseite als Sprachrohr nutzen kann. 4. Wird konsequent gegen strafbare Äußerungen, Be- leidigungen und Unterstellungen - gerade in sozialen Netzwerken - im Zusammenhang mit Flüchtlingsunter- künften vorgegangen und wenn ja, wie werden die Aktivi- täten ermittelt? Zu 4.: Ja. Eine Betrachtung derartiger Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken erfolgt anlassbezogen, bei- spielsweise bei Bekanntwerden von tatsächlich oder ver- mutet strafbaren Inhalten oder Lebenssachverhalten, die auch eine Gefährdungslage implizieren können. Bei zu- reichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorlie- gen einer Straftat prüft die Polizei Berlin in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Berlin alle strafprozessualen Maßnahmen und leitet entsprechende Ermittlungsverfah- ren ein. Berlin, den 02. Januar 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jan. 2015)