Drucksache 17 / 15 195 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 19. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2014) und Antwort Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Zahlungen, die das Land Berlin in den Jahren 2011 bis 2014 für den Regionalver- kehr, für den S-Bahn-Verkehr und für den Nahverkehr der BVG A.ö.R. geleistet hat? (Bitte nach Jahren und Ver- kehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1: Für die Jahre 2011 bis 2013 sind die Ausgleichsansprüche der Unternehmen nach den jeweili- gen Verkehrsverträgen angegeben, wie sie in den Ge- samtberichten ÖPNV des Landes Berlin veröffentlicht sind. Darin sind für die BVG bis auf die Angaben zu e) und g.1) alle Positionen der Frage 2 enthalten. Hinweis: Für die Jahre 2011 bis 2014 liegt für die Leistungen im Regional- und S-Bahnverkehr noch keine endgültige Schlussrechnung vom Verkehrsverbund Ber- lin-Brandenburg (VBB) vor. Insofern handelt es sich um vorläufige Angaben. Jahr Regionalverkehr: S-Bahn: BVG: 2011 48,7 Mio. € 193.8 Mio. € 353,3 Mio. € 2012 46,6 Mio. € 210,0 Mio. € 362,1 Mio. € 2013 46,4 Mio. € 239,1 Mio. € 367,2 Mio. € 2014 45,3 Mio. € 244,8 Mio. € 395,9 Mio. € Frage 2: Welche betriebsbezogenen Förderungen ha- ben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG und in den Jahren 2009 bis 2014 vom Land Ber- lin erhalten? – Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln und differenzieren nach: a. Ausgleichsleistungen für das zu erbringende Verkehrsangebot ; b. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden; c. Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten; d. Ausgleichleistungen für Fahrgeldausfälle durch das Berliner Sozialticket; e. Rentenzahlungen f. Betriebskostenzuschüsse g. ggf. weitere Zahlungen mit Angabe der Verwen- dung. Antwort zu 2: Nur im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR ist eine separat ausgewiesene Zahlung für die reine Verkehrsleistung (ohne Infrastrukturentgelte etc.) vorge- sehen, so dass deshalb die Angaben in Zeile a) für die S- Bahn Berlin GmbH und die weiteren DB AG- Unternehmen nicht möglich sind. Auch im Weiteren sind, sofern nicht anders angegeben, die Zahlungen für die BVG ausgewiesen, da nur diese im Regelfall relevant sind und die Unternehmen der DB AG teilweise gar nicht die entsprechenden Ansprüche haben. Ausgleichsleistungen für den Schwerbehindertenverkehr gemäß Ziffer c) erhält z. B. nur die BVG aus dem Einzelplan 13, da die S-Bahn Berlin GmbH als Tochter der Deutschen Bahn AG diese Leistungen direkt beim Bundesausgleichsamt beantragen muss und von dort erhält (§ 150 Abs. 1 SGB IX). Zu den Ausgleichsleistungen unter Ziffer d) wurde im Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S i.V.m. dem 5. Ergänzungs- und Änderungsvertrag zu dem Vertrag über die Weiterführung des Berlin-Ticket S vom 12.12.2007 vereinbart, dass die Zahlung des gesamten Verlustaus- gleichsbetrages an die BVG erfolgt. Diese nimmt die interne Aufteilung der Einnahmen (64,5 % an BVG und 35,5 % an S-Bahn Berlin GmbH) vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 195 2 2009 2010 2011 2012 2013 2014 a) Ausgleichsleistungen für das zu erbringende Verkehrsangebot 73,6 Mio. € 71,7 Mio. € 77,0 Mio. € 80,8 Mio. € 79,6 Mio. € 90,4 Mio. € b) Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden 1) 62,9 Mio. € 64,7 Mio. € 64,7 Mio. € 64,7 Mio. € 64,7 Mio. € 64,7 Mio. € c) Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten 1) 23,8 Mio. € 26,1 Mio. € 27,4 Mio. € 27,5 Mio. € 27,1 Mio. € 34,6 Mio. € d) Ausgleichsleistungen für Fahrgeldausfälle durch das Berliner Sozialticket 1) 11,1 Mio. € 11,1 Mio. € 11,1 Mio. € 12.5 Mio. € 11,1 Mio. € 11.9 Mio. € e) Rentenzahlungen 1) 37,9 Mio. € 35,9 Mio. € 34,1 Mio. € 26 Mio. € 28,0 Mio. € 26,9 Mio. € f) Betriebskosten- zuschüsse keine keine keine keine keine keine g) ggf. weitere Zahlun- gen mit Angabe der Verwendung: g.1.) Kompensations- beträge für das Angebot des ermäßigten Schüler- tickets nach dem Bil- dungs- und Teilhabepa- ket (seit August 2011) 1) Nur nachrichtlich für BVG aufgeführt, unter Antwort zu 1 bereits enthalten: g.2) Mehrbedarf TXL- Anbindung durch Ver- schiebung BER- Eröffnung g.3) Wachsende Stadt g.1.) BVG 120.908,98 € S-Bahn Berlin GmbH: 53.163,24 € g.1.) BVG: 1.162.836,70 € S-Bahn Berlin GmbH: 289.572,68 € g.2) 0,8 Mio. € g.1.) BVG: 1.634.784,70 € S-Bahn Berlin GmbH: 415.538,54 € g.2) 1,2 Mio. € g.1.) BVG: 1.995.038,47 € S-Bahn Berlin GmbH: 482.606,79 € g.2) 1,3 Mio. € g.3) 3,4 Mio. € Erläuterungen: 1) Diese Angaben ergeben sich aus den Zahlungen des Einzelplans 13. Frage 3: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Bundesmitteln (GVFG, Ent- flechtG, Regionalisierungsmittel, Hauptstadtfinanzie- rungsvertrag) erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Frage 4: Welche Investitionsmittel haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 aus Landesmitteln erhalten? (Bitte nach Jahren, Herkunft der Mittel und Verkehrsunterneh- men aufschlüsseln.) Antwort zu 3 und 4: Das Land Berlin erhält vom Bund Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz, Zuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz, Zuwei- sungen für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundespro- gramm und dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Ergän- zend hierzu werden Landesmittel bereitgestellt. Diese Finanzmittel werden im Einklang mit den politischen Zielen und gemäß den Vorgaben der Haushaltsgesetzge- bung durch den Senat an die BVG AöR und die DB AG zugewendet. Darüber hinaus erhält die DB AG weitere Finanzmit- tel des Bundes direkt, wie z.B. für DB-Vorhaben aus dem GVFG 1 -Bundesprogramm, dem Bedarfsplan sowie gemäß Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, über die der Senat keine Kenntnis hat. 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 195 3 Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, in wel- chem Umfang die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 Bundes- und Lan- desmittel für Investitionen erhielten. Für 2014 konnten aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Haushaltsjahres noch keine Angaben gemacht werden. Verkehrsunternehmen Finanzierung Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 BVG GVFG-Bundesprogramm 50,8 15,3 11,2 EntflechtG 2 35,1 40,5 40,0 Regionalisierungsmittel** 47,5 80,5 32,8 Hauptstadtmittel 11,3 5,0 7,8 Landesmittel 25,2 88,9 103,3 DB AG* EntflechtG 5,6 1,2 1,7 Regionalisierungsmittel** 5,8 7,9 7,3 Landesmittel 0,0 0,0 0,0 Summe 181,3 239,3 204,1 Angaben in Mio. € * DB Station&Service AG, DB Netz AG und S-Bahn Berlin GmbH ** incl. Sonderprogramm einbehaltene Mittel aus Minderleistung der S-Bahn 2 Entflechtungsgesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 195 4 Frage 5: Wofür haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) a. Erhalt der Verkehrsinfrastruktur b. Neubau von Verkehrsinfrastruktur c. Modernisierung des Fuhrparks Antwort zu 5: Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, wofür die Verkehrsunternehmen BVG AöR und DB AG* in den Jahren 2011 bis 2013 die erhaltenen Investitionsmittel verwendet haben. Verkehrsunternehmen Verwendung Invest.-mittel Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 BVG Erhalt d. Verkehrsinfrastruktur 117,8 99,8 62,1 Neubau d. Verkehrsinfrastruktur 28,5 54,7 76,7 Modernisierung des Fuhrparks 23,6 75,7 56,3 DB AG* Erhalt d. Verkehrsinfrastruktur 6,9 2,6 3,5 Neubau d. Verkehrsinfrastruktur 4,5 6,5 5,5 Modernisierung des Fuhrparks 0 0 0 Summe 181,3 239,3 204,1 Angaben in Mio. € Frage 6: In welcher Höhe haben die BVG A.ö.R., die S-Bahn Berlin GmbH und die DB AG in den Jahren 2011 bis 2014 Investitionen aus eigenen Mitteln getätigt? Antwort zu 6: Die Bewirtschaftung der zu investiven Zwecken verwendeten Eigenmittel obliegt grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen und liegt somit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und DB AG um eine Stellungnahme gebeten. Von Seiten der DB AG wurde in der gestellten Frist keine Antwort übermittelt. Die BVG teilte mit, dass sie folgende Investitionen aus eigenen Mittel getätigt hat: Verkehrsunternehmen Finanzierung Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 BVG Eigenmittel 269,1 315,9 291,7 Angaben in Mio. € Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2015)