Drucksache 17 / 15 198 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 10. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2014) und Antwort Unterrichtsausfall in Berliner Schulen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In den „Ausfüllhinweisen zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte“ werden verschiedene Kategorien für die Erfassung des Vertretungs- anfalls genannt: wie viele Unterrichtsstunden fielen seit 2010 (bitte nach Schuljahren) jeweils zur Vertretung an aufgrund von a) negativer Bilanz, b) Krankheit, Kur, Mutterschutz, usw., c) Fortbildung/Sonderurlaub, d) dienstlicher Abwesenheit & schulische Veranstal- tungen, e) tagaktueller Änderungen im Stundenplan und f) sonstiger Gründe?viele Lehrkräfte stehen für das Fach WAT im aktuellen Schuljahr zur Verfügung (Angabe in VZE)? Zu 1.: Die nachgefragten Daten für die vergangenen Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 entnehmen Sie der Anlage 1. 2. In den „Ausfüllhinweisen zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte“ werden verschiedene Kategorien für die Erfassung tatsächlich vertre- tender Unterrichtsstunden genannt. Wie viele Unterrichts- stunden wurden seit 2010 (bitte nach Schuljahren) jeweils vertreten durch a) Aufhebung von Teilung / Integration & Zusam- menlegung von Klassen/Kursen, b) Vertretungsreserve, c) geleistete Mehrarbeit, d) tagaktuelle Änderungen im Stundenplan und e) sonstige Maßnahmen? Zu 2.: Die nachgefragten Daten für die vergangenen Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 entnehmen Sie der Anlage 2. 3. Wie viele der durch geleistete Mehrarbeit vertrete- nen Unterrichtsstunden wurden den betroffenen Lehrkräf- ten seit 2010 bezahlt (bitte nach Schuljahren)? Zu 3.: Im Rahmen der Unterrichtsausfallstatistik wird jede durch Mehrarbeit vertretene Unterrichtsstunde zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Mehrarbeit gezählt. Da- bei ist es unerheblich, ob diese geleistete Mehrarbeit ge- gebenenfalls mit Minderstunden ausgeglichen wird oder ob diese Mehrarbeitsstunden den Lehrkräften vergütet werden. Es ist deshalb nicht möglich, eine Aussage zu treffen, wie viele der im Rahmen der Unterrichtsvertretung geleis- teten Mehrarbeitsstunden bezahlt wurden. 4. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob einer Lehrkraft für geleistete Mehrarbeit eine Bezahlung zu- steht? Zu 4.: Wird eine Lehrkraft durch eine dienstlich ange- ordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als drei Unter- richtsstunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit (Pflichtstundenzahl) hinaus beansprucht, so ist ihr inner- halb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefrei- ung zu gewähren (Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO) i.V.m. der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergü- tung für Beamte - MVergV). Ist der Ausgleich der Mehr- arbeitsstunden innerhalb eines Jahres nicht möglich, be- steht ein Anspruch auf Bezahlung der Mehrarbeitsstun- den. Bezugszeitraum für geleistete Mehrarbeit ist der Ka- lendermonat. In diesem Rahmen können ausgefallene Pflichtstunden mit der Mehrarbeit verrechnet werden. Die Einjahresfrist für den Freizeitausgleich beginnt mit Ab- lauf des Kalendermonats, in dem die Mehrarbeit geleistet wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 198 2 Die Regelungen zur Mehrarbeit der verbeamteten Lehrkräfte gelten gemäß § 44 Nr. 2 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) grundsätzlich auch für angestellte Lehrkräfte. 5. Wie viele Unterrichtsstunden wurden seit 2010 (bitte nach Schuljahren) jeweils im Rahmen der Personal- kostenbudgetierung erteilt? Zu 5.: Die Budgets der Personalkostenbudgetierung werden den Schulen nicht für Schuljahre sondern für Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt. In den nachgefragten Jahren wurden im Rahmen der Personalkostenbudgetierung an den öffentlichen Schulen Unterrichtsstunden wie folgt erteilt: 2010: 396.328 Stunden 2011: 427.836 Stunden 2012: 465.460 Stunden 2013: 483.299 Stunden 2014: 436.640 Stunden Berlin, den 07. Januar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jan. 2015) Anlage 1 2013/2014 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Negative Bilanz 2.470 1.590 1.900 3.100 Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. 32.360 32.840 32.910 33.390 Fort- und Weiterbildung; Sonderurlaub 2.860 2.780 2.750 2.660 Dienstliche Abwesenheit und schulische Veranstaltungen 9.290 9.240 9.230 9.040 Tagaktuelle Änderungen im Stundenplan 4.480 4.280 4.040 4.050 Sonstige Gründe 2.940 2.670 2.070 2.060 Vertretungsanfall an öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach Kategorien in den vergangenen vier Schuljahren Anfallkategorie Schuljahr in Wochenstunden in Unterrichtswochenstunden (gerundete Daten) Anlage 2 2013/2014 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Aufhebung von Teilung/Integration; Zusammenlegung von Klassen/Kursen 21.000 19.900 19.900 20.050 Vertretungsreserve 7.000 7.300 6.600 6.700 Geleistete Mehrarbeit 4.900 5.100 5.100 5.100 Tagaktuelle Änderungen im Stundenplan 5.800 5.500 5.600 5.800 Sonstige Maßnahmen 5.300 5.100 5.100 5.450 Vertretungsunterricht an öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach Kategorien in den vergangenen vier Schuljahren Vertretungskategorie Schuljahr in Wochenstunden in Unterrichtswochenstunden (gerundete Daten) S17-15198 S1715198-Anlage 1 S1715198-Anlage 2