Drucksache 17 / 15 202 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 16. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2014) und Antwort Flüchtlingsunterbringung in Tragluftzelten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Tagessatz, den das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Traglufthallen an den Betreiber zahlt? Zu 1.: Der Tagessatz beträgt 27,18 Euro (brutto) ohne Investitionskosten. 2. Wie hoch waren die Herstellungs-/Investitions- kosten für die Errichtung der Traglufthalle zur Unterbrin- gung von Flüchtlingen? 3. Wie hoch ist im Hinblick auf die vorgesehene Lauf- zeit der Traglufthallen der durchschnittliche Investitions- betrag pro Flüchtling/Jahr? Werden die Herstellungs- /Investitionskosten des Betreibers für die Errichtung der Traglufthalle über den Tagessatz refinanziert oder direkt an den Betreiber gezahlt? Zu 2 und 3: Die Herrichtungskosten werden nicht über den Tagessatz finanziert, sondern dem Betreiber direkt erstattet. Auf die voraussichtlich insgesamt rd. 800.000 Euro brutto Herrichtungskosten sind bislang 740.000 Euro Abschlag gezahlt worden. 4. Auf wie hoch (in Euro) kalkuliert das LAGeSo die Kosten für den Abbau der Traglufthallen und die Herrich- tung des Grundstücks und wer trägt diese Kosten? Zu 4.: Die Abbaukosten liegen ca. bei 50.000,00 Euro. Eine genaue Kostenermittlung erfolgt derzeit. 5. Ist eine Nachnutzung der in den Traglufthallen ver- bauten Materialien (Pressspanplatten etc.) geplant? Wenn ja, welche? Zu 5.: Die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wurden nach dem Erwerb durch den Betreiber auf das Land Berlin übertragen. Eine Nachnutzung in anderen Unterkünften ist möglich. 6. Wie hoch war der Betrag (in Euro), den das LA- GeSo an den Heimbetreiber für die Erstausstattung pro Platz gezahlt hat? Zu 6.: Die Erstausstattungskosten sind in den Herrich- tungskosten enthalten; auf die Antwort zu 2. wird verwie- sen. 7. Was ist die maximale Kapazität der Traglufthallen und wie ist die Auslastung in den Traglufthallen aktuell? Zu 7.: Die Maximalkapazität beträgt 294 Plätze. Die Auslastung liegt derzeit bei durchschnittlich 90 Prozent. 8. Wie lange sind Asylsuchende bislang im Durch- schnitt in den Traglufthallen untergebracht und was war bislang die maximale Dauer, die Asylsuchende in Trag- lufthallen untergebracht waren? 9. Ist es zutreffend, dass zahlreiche Flüchtlinge länger als die von Sozialsenator Mario Czaja im Interview mit rbb-online.de (5.12.2014) genannten „zwei bis vier Tage“ untergebracht werden? Wie viele Asylsuchende waren bislang länger als vier Tage in den Traglufthallen unter- gebracht? Zu 8. und 9.: Grundsätzlich werden die Flüchtlinge in den Traglufthallen nur wenige Tage untergebracht. In der Vorweihnachtszeit ist es wegen der kurzfristig überaus stark angestiegenen Zugangszahlen und der bevorstehen- den Feiertage in Einzelfällen zu längeren Aufenthalten gekommen. Es werden keine Erhebungen über die Auf- enthaltsdauer geführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 202 2 10. Wie viele Personen müssen sich maximal eine Schlafkabine teilen? Zu 10.: Die Belegung beträgt vier bis sechs Personen. 11. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche steht den Asylsuchenden pro Person in den Schlafkabinen zur Ver- fügung? Zu 11.: Den Flüchtlingen stehen in den Schlafkabinen rechnerisch 2,4 bis 3,06 Quadratmeter zur Verfügung. Daneben verfügen die Traglufthallen über Gemein- schaftsbereiche, wie einen Kinderbereich, einen Aufent- haltsbereich und einen Essensbereich. 12. Kann der Betreiber mittels des eingesetzten Zu- gangssystems per Chipkarte kontrollieren, welche konkre- ten Heimbewohner*innen sich inner-/außerhalb der Trag- lufthallen befinden? Zu 12.: Der Betreiber kann erfassen, wer in der Halle ist. 13. Warum haben die in den Traglufthallen aufgebau- ten Schlafkabinen keine Zimmerdecken? Zu 13.: Auf eine Decke musste aus Brandschutzgrün- den verzichtet werden. 14. Wie wird gewährleistet, dass der Lärmpegel in den Traglufthallen so niedrig bleibt, dass die Nachtruhe ge- währleistet wird? Gab es Messungen des Lärmpegels zu unterschiedlichen Tageszeiten oder sind diese geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 14.: Der Geräuschpegel in der Traglufthalle wird durch geeignete Maßnahmen, die die Betreuer vor Ort ergreifen, so gering wie möglich gehalten. Eine Messung findet nicht statt. 15. Welche Rückzugsmöglichkeit haben die Bewoh- ner*innen der Traglufthallen? Zu 15.: Es gibt einen Kinderbereich, einen Aufent- haltsbereich und einen Essenbereich. In der Umgebung befindet sich das Gelände Poststadion mit vielen Frei- zeitmöglichkeiten. Berlin, den 12. Januar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jan. 2015)