Drucksache 17 / 15 205 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2014) und Antwort Gesundheitsversorgung in Allende II nach Einrichtung der Gemeinschaftsunterkunft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat hat bereits auf die Heraus- forderungen im Zusammenhang mit dem Anstieg von Asylsuchenden und Flüchtlingen reagiert und eine ress- ortübergreifende Arbeitsgruppe zur konzeptionellen Neu- ausrichtung bei der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Berlin eingerichtet. Der Re- gelungsbereich der gesundheitlichen Versorgung wird in einer eigenen Unterarbeitsgruppe Gesundheit bearbeitet, in der auch Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke mit- arbeiten. 1. Wie bewertet der Senat die medizinische Grundver- sorgung in Köpenick, insbesondere im Allende II, nach- dem weitere 400 Menschen (über die dortige Gemein- schaftsunterkunft) dazu kommen werden? Zu 1.: Zur medizinischen Grundversorgung liegen Da- ten für Berlin und die Bezirke vor, jedoch nicht klein- räumiger. Der Senat hält die medizinische Grundversor- gung in Treptow-Köpenick für ausreichend. Anhand aus- gewählter Kennziffern stellt sich die Versorgung in Trep- tow-Köpenick am 01.01.2013 wie folgt dar: 570 Einwoh- nerinnen und Einwohner je ambulant tätiger Ärztin oder je ambulant tätigem Arzt (Rang 2, d. h. zweithöchster Wert innerhalb der Bezirke; Berlin 390 EW/Ärztin oder Arzt), 1.579 Einwohnerinnen und Einwohner je Hausärz- tin oder Hausarzt (Rang 1, d. h. höchster Wert; Berlin 1.245 EW/Hausärztin oder Hausarzt), 1.352 Einwohne- rinnen und Einwohner je Zahnärztin oder Zahnarzt (Rang 5; Berlin 1.183 EW/Zahnärztin oder Zahnarzt) und 3.059 Einwohnerinnen und Einwohner je Psychotherapeutin oder Psychotherapeut (Rang 4; Berlin 1.606 EW/PT). 2. Ist es richtig, dass bisher kein Kinderarzt bzw. keine Kinderärztin im DRK-Klinikum vorhanden ist? Zu 2.: Die DRK Kliniken Berlin Köpenick beschäfti- gen keine festangestellten Kinderärztinnen oder Kinder- ärzte, da der Versorgungsauftrag dieses Plankranken- hauses keine Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorsieht. Zur Stabilisierung der ambulanten pädiatrischen Notfallversorgung hat das Krankenhaus aber einzelver- traglich Kinderärztinnen und Kinderärzte gebunden, die zu bestimmten Zeiten in der zentralen Notfallaufnahme tätig sind. Dieses Angebot soll auch im laufenden Jahr 2015 - unter der Voraussetzung, dass genügend Fachärz- tinnen und Fachärzte zur Verfügung stehen - aufrecht- erhalten werden. 3. Setzt sich der Senat dafür ein, dass die Kassenärzt- liche Vereinigung einem weiteren Arzt zustimmt? 4. Welche Alternative wird erwogen? Zu 3. und 4.: Der Senat setzt sich für eine ausrei- chende kinderärztliche Versorgung ein. Die ambulante Versorgung muss über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) sichergestellt werden. Im Bezirk Treptow- Köpenick liegt für die ambulante kinderärztliche Versor- gung ein Versorgungsgrad von 129 % vor. Das liegt deut- lich über der Grenze der Überversorgung mit 110 %. 5. Welche Impfungen erhalten die Flüchtlinge in der Erstaufnahmestelle? Zu 5.: Bisher werden in der Zentralen Aufnahmeein- richtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) keine Schutzimpfungen durchgeführt, vielmehr liegt die Verantwortung für das Impfgeschehen bei den Bezirken. Diese hatten sich bislang darauf verständigt, dass keine Schutzimpfungen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung durchgeführt werden. Nunmehr hat sich die Auffassung zu einer zentralen Impfstelle geändert. Es wird jetzt ge- prüft, eine solche Einrichtung in der Nähe der ZAA einzu- richten, in der erste Schutzimpfungen verabreicht werden sollen. Hierfür müssen jedoch u. a. geeignete Räume gefunden werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 205 2 6. Gibt es weitere Impfungen in den Gemeinschafts- unterkünften? Zu 6.: Der öffentliche Gesundheitsdienst bietet Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche in den Ge- meinschaftseinrichtungen an. Bei Ausbrüchen impf- präventabler Erkrankungen führt er Riegelungsimpfungen (Impfungen möglicher ungeimpfter Kontaktpersonen nach einem erfolgten Ausbruch) durch. 7. Erhalten die Kinder besondere Impfungen? Zu 7.: Maßgeblich für alle zu verabreichenden Imp- fungen sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkom- mission (STIKO), zuletzt aktualisiert und im Epidemiolo- gischen Bulletin veröffentlicht am 25. August 2014 (http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2 014/Ausgaben/34_14.pdf?__blob=publicationFile). Diese gelten gleichermaßen für deutsche und ausländische Kin- der und Jugendliche. Berlin, den 08. Januar 2015 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jan. 2015)