Drucksache 17 / 15 207 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 11. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dezember 2014) und Antwort Linksautonome Szene und Drogenhandel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, ob die sogenannte linksau- tonome Szene im Berliner Drogenhandel involviert ist? Zu 1.: Im Rahmen der Bekämpfung der Rauschgift- kriminalität findet bei der Polizei Berlin im Fachdezernat beim Landeskriminalamt (LKA), LKA 43, keine Prüfung der politischen Gesinnung von Drogenhändlerinnen oder Drogenhändlern statt. Grundsätzlich stehen beim Drogenhandel das Ge- winnstreben oder die Finanzierung des Eigenkonsums im Vordergrund, nicht die politische Ausrichtung. Soweit sich aus den Ermittlungen Bezüge zu Personen der soge- nannten „rechten“ oder „linken“ Szene ergeben, wird durch das LKA 43 Kontakt mit dem zuständigen Dezernat beim Polizeilichen Staatsschutz, LKA 5, zwecks Abspra- che der weiteren Vorgehensweise aufgenommen. Hier- über liegen keine statistischen Erhebungen vor. Es konnten lediglich in Einzelfällen Zusammenhänge zwischen Personen der linksautonomen Szene und Dro- genhandel festgestellt werden; solche sind unter Punkt 3. aufgeführt. 2. Ist es auszuschließen, dass Flüchtlinge hierbei ein- gebunden werden? Zu 2.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Wurde in den letzten drei Jahren in linksautono- men Szene-Einrichtungen Drogen entdeckt und sicherge- stellt? Wenn ja, welche Art von Drogen und in welcher Menge? Zu 3.: Eine standardisierte statistische Erhebung er- folgt hierzu nicht, so dass die nachfolgende Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Dem beim Polizeilichen Staatsschutz für die Bekämpfung des Linksextremismus zuständigen LKA 52 liegen/ lagen aus den letzten drei Jahren mindestens drei Sachverhalte vor, in denen Drogen im Bereich von Szene-Einrichtungen festgestellt wurden oder ein entsprechender Verdacht vorlag: 1. Am 20. März 2012 wurde ein Ermittlungsverfah- ren wegen „Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige“ und „Unerlaubter Handel mit Cannabis und Zubereitungen “ gegen eine amtsbekannte Person der „linken Szene“ eingeleitet. Diese soll in einem „linken Szeneobjekt“ regelmäßig mit Marihuana gehandelt haben, wobei auch an Jugendliche und Heranwachsende verkauft worden sein soll. Der Beschuldigte wurde im November 2012 vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. 2. Am 9. November 2014 wurde anlässlich einer Kundgebung zur Flüchtlingsproblematik vor dem Haupteingang eines durch Flüchtlinge genutzten Objektes ein Ermittlungsverfahren gegen eine Ein- zelperson wegen „Allgemeinen Verstoßes mit Cannabis und Zubereitungen“ eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu dauern an. 3. Am 25. November 2014 wurde ein weiteres Er- mittlungsverfahren wegen „Unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln“ in örtlicher Nähe zu einem „linken Szeneobjekt“ eingeleitet. Das Verfahren befindet sich derzeit zur rechtlichen Würdi- gung bei der Staatsanwaltschaft (StA) Berlin. Berlin, den 07. Januar 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jan. 2015)