Drucksache 17 / 15 210 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 19. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dezember 2014) und Antwort Zusammenarbeit Berliner Behörden mit Eurojust Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft fand eine Unterrichtung des nationalen Mitglieds bei Eurojust durch die zuständigen Berliner Behörden nach § 6 Eurojust-Gesetz (Gesetz zur Umset- zung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Ver- stärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität) seit dem 01.01.2010 statt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 2. Wie oft fand eine Informationsübermittlung Berli- ner Behörden an Eurojust gem. § 4 Eurojust-Gesetz seit dem 01.01.2010 statt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu 1. und 2.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt keine gesonderte Erfassung der Mitteilungen nach den §§ 4 und 6 Eurojust-Gesetz. Es ist jedoch bekannt, dass zumindest in einem Fall im Jahr 2013 eine Mitteilung nach den §§ 4 und 6 Eurojust- Gesetz erfolgte. Das Verfahren hat sowohl die Vorausset- zungen für eine Mitteilung nach § 4 und § 6 des Eurojust- Gesetzes erfüllt. Eine weitere Mitteilung nach § 4 Eu- rojust-Gesetz konnte noch nicht gefertigt werden, da der genaue Umfang der durchzuführenden Maßnahmen noch nicht abschließend bekannt ist. 3. Welche Kosten waren mit der Unterrichtung bzw. Informationsübermittlung verbunden (bitte aufgeschlüs- selt nach Jahren)? Zu 3.: Angaben zu den Kosten können nicht gemacht werden. Da es sich um formularmäßige Mitteilungen handelt, ist der Aufwand allerdings als gering einzuschät- zen. 4. Ist eine Veränderung der Unterrichtung bzw. In- formationsübermittlung im Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (COM (2013) 535 final) zu erwarten? Zu 4.: Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2013 einen „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates betreffend die Agentur der Europäi- schen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsa- chen (Eurojust)“ vorgelegt. Diese Agentur soll Rechtsnachfolgerin der mit dem Beschluss des Rates (2002/187/JI) eingerichteten Stelle Eurojust werden. Bedenken der Praxis gegen in dem Vorschlag zu- nächst vorgesehene - teilweise umfangreiche - Unterrich- tungs- und Informationspflichten wurden in den Beratun- gen zum Verordnungsentwurf berücksichtigt und haben nach einem Schreiben des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz vom 19. Dezember 2014 nunmehr zu dem Ergebnis geführt, dass in der endgültigen Regelung nicht über die geltenden Unterrichtungspflichten hinaus- gegangen werden wird, so dass eine spürbare Verände- rung oder Ausweitung des Aufwands der Unterrichtungs- und Informationspflichten nicht zu erwarten ist. 5. Wurden seit dem 01.01.2010 gemeinsame Ermitt- lungsgruppen von Berliner Behörden mit den Behörden anderer Mitgliedsstaaten mit Hilfe von Eurojust gebildet? 6. Waren die Ermittlungen der gemeinsamen Ermitt- lungsgruppen erfolgreich? Zu 5. und 6.: Seit 01.01.2010 wurden zwei gemeinsa- me Ermittlungsgruppen (GEG) eingerichtet: Die zwischen Berlin und Kaunas (Litauen) eingerich- tete GEG „Westwind“ war vom Frühjahr 2010 bis zum 16. Oktober 2013 aktiv. Die Aktionen der GEG führten zur Ermittlung von 122 Beschuldigten, von denen (ohne in Polen und Litauen festgenommene Kuriere) 40 Personen bereits verurteilt worden sind. Der Deliktsschaden beträgt ca. 3,9 Mio. Euro. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 210 2 Die aufgrund der GEG intensivierten Bekämpfungs- maßnahmen führten zu einer vorübergehenden Abnahme der Deliktszahlen in Berlin und zu einem damit verbun- denen Ausweichen der Kriminellen auf andere Tatorte. In einem weiteren Ermittlungsverfahren der Staatsan- waltschaft Berlin wurde im August 2014 ein weiterer GEG-Vertrag ("Troika") unterzeichnet. Im November 2014 fand ein erstes Arbeitstreffen in Kaunas/Litauen statt. Für eine Bewertung ist es noch zu früh. 7. Hat Eurojust seit dem 01.01.2010 die Berliner Be- hörden um die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen ersucht? 8. Wurde den Ersuchen entsprochen? 9. Haben Berliner Behörden seit dem 01.01.2010 Eu- rojust um Hilfe bei der Koordinierung von Ermittlungen ersucht? Zu 7. - 9.: Hier erfolgt keine gesonderte Erfassung der Fälle, in denen Kontakt zu Eurojust aufgenommen wor- den ist. Es kann lediglich mitgeteilt werden, dass seit 2013 jährlich in ca. 50 bis 70 Verfahren gegenseitige Kontakt- aufnahmen zwischen Eurojust und der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgen. Der Großteil der gegenseitigen Kontakt- aufnahmen dient dazu, in eiligen Fällen schnell eine An- sprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in der ersuch- ten Behörde zu ermitteln, um so die Kommunikation zu beschleunigen. Teilweise wird dabei Eurojust auch als Weiterleitungsstelle für eilige Ersuchen eingesetzt, so dass die Ersuchen auf diesem Weg bereits vorab an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sach- bearbeiter gesteuert werden können. Ein weiterer häufiger Fall ist die Weiterleitung von Sachstandsanfragen, wenn seitens der ersuchten Behörde längere Zeit keine Rück- meldung erfolgte. Der Kontakt findet fast ausschließlich per E-Mail oder Telefon statt. Berlin, den 14. Januar 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2015)