Drucksache 17 / 15 212 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld und Hildegard Bentele (CDU) vom 19. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dezember 2014) und Antwort Einführung des Welthumanistentages als Feiertag für die Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum und auf wessen Initiative hat der Senat die AV Schulpflicht zugunsten der Einführung eines Fei- ertages zum Welthumanistentag geändert? Zu 1.: Durch die Neuregelung der Nummer 2 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Be- freiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) vom 19. November 2014 (ABl. S. 2235) wurde das geltende Antragsverfahren zur Beurlaubung von Angehörigen von Religionsgemeinschaften für ihre Feiertage auf Angehöri- ge von Weltanschauungsgemeinschaften erweitert. Damit wird gewährleistet, dass Angehörige von Weltanschau- ungsgemeinschaften nicht anders behandelt werden als Angehörige von Religionsgemeinschaften. Der 21. Juni wird vom Humanistischen Verband als Feiertag begangen und ist in der Vorschrift neben dem orthodoxen Weih- nachtsfest und dem Tag der Aşure beispielhaft genannt. 2. Nach welchen Kriterien sollen Schülerinnen und Schüler an diesem Tag befreit werden? Zu 2.: Die Inanspruchnahme der Beurlaubung am Welthumanistentag setzt die Zugehörigkeit zu einer ent- sprechenden Weltanschauungsgemeinschaft, z.B. dem Humanistischen Verband, voraus. Von der Zugehörigkeit kann die Schule in der Regel ausgehen, wenn die Erzie- hungsberechtigten bzw. nach Vollendung des 14. Lebens- jahres die Schülerinnen und Schüler selbst einen entspre- chenden Antrag stellen. Grundsätzlich können sich auch Schülerinnen und Schüler hierauf berufen, die nicht dem Humanistischen Verband, aber einer anderen Weltan- schauungsgemeinschaft angehören, soweit diese – so wie der Humanistische Verband – diesen Tag ihrerseits als Feiertag für sich anerkennt. 3. Betrifft die Befreiung alle Teilnehmer des Lebenskundeunterrichts oder nur die Mitglieder des Huma- nistischen Verbands Deutschland (HVD)? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2. Allein die Teilnahme am Lebenskundeunterricht genügt nicht für eine Beurlau- bung. 4. Für den Fall, dass die Befreiungsmöglichkeit nur die Mitglieder des HVD betrifft, ist dann die Mitglied- schaft der Kinder oder der Eltern ausschlaggebend? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wie viele Mitglieder hat der HVD in Berlin? Wie viele davon sind schulpflichtig? Zu 5.: Das vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg herausgegebene Statistische Jahrbuch 2014 weist (für das Jahr 2012) für den Humanistischen Verband - Landesver- band Berlin 7.812 Mitglieder aus. Eine Auswertung von Schülerzahlen nach religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit erfolgt nicht. 6. Warum hat der Senat nicht wie sonst immer betont , in dieser Frage einen gemeinsamen Weg mit Bran- denburg beschritten? Zu 6.: Der Senat tauscht sich regelmäßig auf polit- scher Ebene und auf Fachebene mit dem Land Branden- burg aus. Dies schließt ein, in einzelnen Fragen unter- schiedliche Wege zu beschreiten. 7. Die AV Schulbesuchspflicht kennt sowohl eine ganztägige Unterrichtsbefreiung an religiösen und weltan- schaulichen Feiertagen als auch nach Ziffer 2 Absatz 3 für bestimmte Feier- und Gedenktage nur eine zeitweise Unterrichtsbefreiung. Auf welchen Kriterien fußt die Entscheidung, dass am Welthumanistentag eine ganztägi- ge Befreiung erfolgt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 212 2 Zu 7.: Diese Entscheidung orientiert sich an der bishe- rigen Praxis, dass evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schülerinnen und Schüler an ihren wichtigs- ten Feiertagen ganztägig unterrichtsfrei haben. Damit werden Schülerinnen und Schüler von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich behandelt. 8. Der Presse war zu entnehmen, dass der HVD Berlin-Brandenburg künftig an dem neuen Feiertag An- gebote für Schüler machen möchte. Welche Kenntnisse hat der Senat zur bisherigen Feier(tags)kultur am Welthumanistentag in Berlin? Zu 8.: Dem Senat ist bekannt, dass der Humanistische Verband seit einigen Jahren Veranstaltungen am Welthu- manistentag durchführt. Berlin, den 13. Januar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2015)