Drucksache 17 / 15 213 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 23. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dezember 2014) und Antwort Wann legt der Senat endlich die Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsge- setz (LGG) vor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1:Im elften Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) wird da- rauf hingewiesen, dass der Senat Ausführungsvorschriften (AV) für das LGG vorlegen wird. In der 42. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Frauen am 3. April 2014 wies Senatorin Kolat darauf hin, dass die AV zu § 22 LGG fertiggestellt sei und sich in der internen Abstimmung befinde. Wann ist mit der Vorlage zu rech- nen? Frage 2: Welche Gründe macht der Senat für die er- hebliche Verzögerung bei der Abstimmung verantwort- lich? Frage 3: Welche Erkenntnisse leitet der Senat aus der langen Dauer des Abstimmungsprozesses ab. Zu 1. bis 3.: Die Ausführungsvorschriften zum Lan- desgleichstellungsgesetz (AV LGG) sollen eine landes- weit einheitliche Anwendung und Umsetzung des LGG sicherstellen. Sie sollen sowohl den Dienststellen als auch den Frauenvertreterinnen eine Hilfestellung für das tägli- che Arbeiten mit dem LGG geben. Aus diesem Grunde wurde der Abstimmungsprozess sehr breit angelegt und gestaltete sich daher sehr zeitintensiv. Der Prozess wird in Kürze erfolgreich abgeschlossen werden. Berlin, den 19. Januar 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2015)