Drucksache 17 / 15 215 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 05. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Januar 2015) und Antwort Die sogenannte NSU/NSDAP-CD Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise ha- ben welche Behörden des Landes Berlin erstmals von der Existenz eines Datenträgers mit dem Titel „NSU/NSDAP“ oder „NSDAP/NSU“ Kenntnis genommen oder erhalten? 2. Liegen dem Senat aus heutiger Sicht Anhaltspunk- te dafür vor, dass ein entsprechender Datenträger bzw. Kopien oder Auszüge hiervon sich im Besitz von Anhä- ngern der extremen Rechten im Land Berlin befanden oder befinden bzw. in der Vergangenheit durch solche Personen verbreitet worden sind? 3. Auf wessen Anregung oder Anweisung, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis ist überprüft worden, ob ein entsprechender Datenträger in der Vergangenheit im Land Berlin jemals im Zuge von Exekutivmaßnahmen sichergestellt wurde oder Behörden auf andere Weise zur Kenntnis gelangt ist? 4. Auf wessen Anregung oder Anweisung, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis haben welche Behörden des Landes Berlin selbst überprüft oder waren an einer entsprechenden Überprüfung durch welche anderen Stel- len beteiligt, ob und inwieweit Anhaltspunkte dafür exis- tieren, dass Inhalte des Datenträgers – womöglich auch nur zum Teil – auf Urheber zurückgeführt werden können , bei denen es sich um im Land Berlin wohnhafte oder hier im Zusammenhang mit der extremen Rechten aktive Personen handelt? 5. Liegen dem Senat darüber hinaus Anhaltspunkte vor, um die Annahme zu bekräftigen oder auszuschließen, dass Inhalte des Datenträgers – womöglich auch nur zum Teil – oder die Verbreitung desselben auf vormals in Berlin aktive Bestrebungen der so genannten „NSDAP/AO“ zurückgeführt werden können? Zu 1. bis 5.: Die Fragestellungen betreffen ein Ermitt- lungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, zu dem der Senat keine Auskünfte erteilen kann. Die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- schutz des Abgeordnetenhauses von Berlin sind in gehei- mer Sitzung am 19. November 2014 über eine im Rahmen dieses Verfahrens erfolgte Anfrage gegenüber Berliner Sicherheitsbehörden informiert worden, soweit der Unter- suchungsgegenstand die Verantwortung des Senats berüh- ren und eine Zuständigkeit des Ausschusses begründen könnte. Berlin, den 16. Januar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2015)