Drucksache 17 / 15 216 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Januar 2015) und Antwort Gewaltvorfälle und Videoüberwachung bei der BVG im Jahr 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen, in U- Bahnen, in Straßenbahnen und in Bussen gab es jeweils im Jahr 2014 (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/13083 fortführen)? Zu 1.: U-Bahn (im Zug/auf dem Bahn- steig) Bus Tram Gesamt 2013 1.977 562 329 2.868 2014 2.070 551 344 2.965 Ein Vergleich zu den Vorjahren ist nicht präzise mög- lich, da im März / April 2012 die Eingabemodalitäten im polizeilichen Erfassungssystem verändert wurden, mit dem Ziel, bislang als „unbekannt“ erfasste Tatorte präziser zuordnen zu können. 2. Wie häufig forderte die Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der BVG jeweils im Jahr 2014 an (bitte die Tabelle der Ant- wort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 17/13083 fortfüh- ren)? Zu 2.: Anforderung von Videomaterial 2013 3.100 2014 3.045 3. Wie viele Straftäter wurden im Jahr 2013 mithilfe der Videoaufnahmen identifiziert bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 17/13083 fort- führen)? Zu 3.: Eintragung von ermittelten Tatver- dächtigen in einer Strafanzeige 2013 1.172 2014 1.494 Die Erfassung lässt jedoch keine Rückschlüsse darauf zu, ob die Identifizierung eines oder einer Tatverdächti- gen durch das Videomaterial möglich war. Auswertbar ist lediglich, dass 511 Tatverdächtige nach der Anforde- rung des Materials in Ermittlungsvorgängen erfasst wur- den. Dabei ist jedoch keine Kausalität beider Aktionen quantifizierbar. Die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger setzt sich aus Personen zusammen, die bereits durch Feststellungen am Tatort oder während der Anzeigenerstattung namhaft gemacht wurden oder im Zuge der weiteren Ermittlungen (z. B. Vernehmungen, Gegenüberstellungen oder Licht- bildwahlvorlagen) identifiziert werden konnten. Videoaufzeichnungen dienen neben der Identifizie- rung von Tatverdächtigen auch der Beweisführung und werden daher grundsätzlich angefordert, auch wenn Per- sonalien von Tatverdächtigen bereits feststehen. 4. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial- Anforderungen konnte im Jahr 2014 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 216 2 Zu 4.: Die Berliner Verkehrsbetriebe teilt hierzu fol- gendes mit: „Von den an die BVG gerichteten Anfragen konnte in insgesamt 48 Fällen im Jahr 2014 kein Bildmaterial gelie- fert werden, da die Speicherfrist von 48 Stunden über- schritten war. Nicht berücksichtigt sind Fälle, in denen eine Anfor- derung von Videodaten notwendig gewesen wäre, aber anforderungsberechtigte Personen in Kenntnis einer be- reits überschrittenen Speicherfrist keine Anfragen mehr an die BVG stellten. Somit ist aus der mitgeteilten Fall- zahl kein Rückschluss auf die Gesamtzahl der Fälle mög- lich, in denen benötigtes Videomaterial durch eine Über- schreitung der Speicherfrist bereits nicht mehr verfügbar war.“ Berlin, den 22. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2015)