Drucksache 17 / 15 225 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2015) und Antwort FU und Videoüberwachung II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist an der Freien Universität Berlin bei der Errich- tung oder Veränderung von Einrichtungen zur Video- überwachung das im „Handlungsleitfaden für die die Aufstellung und Betrieb, Veränderung von Einrichtungen zur Video-Überwachung“ beschriebene Antragsverfahren in jedem Fall einzuhalten? Wenn nein, in welchen Fällen wird an der Freien Universität Berlin bei der Einrichtung oder Veränderung von Einrichtungen zur Videoüberwa- chung kein Antragsverfahren durchgeführt? Zu 1.: Die nachgefragten Informationen liegen dem Senat im Rahmen der Wahrnehmung der üblichen Aufga- ben zur Fach- und Rechtsaufsicht routinemäßig nicht vor. Unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Fristen wurde die Freie Universität deshalb um eine Stellung- nahme gebeten. Hierzu hat sich die Freie Universität wie folgt geäußert: „aufgrund der vorgegebenen Zeit ist eine vollständige Zusammenfassung der zurzeit an der Freien Universität Berlin im Einsatz befindlichen Videokame- rasysteme nicht möglich. Für einen vollständigen Über- blick müsste eine entsprechende Abfrage an alle Organi- sationseinheiten der Freien Universität Berlin durchge- führt werden…Unter diesen Aspekten beantworte ich die o.g. Schriftlichen Anfragen nunmehr wie folgt:“ Für alle Videokamerasysteme, die der Definition im Handlungsleitfaden entsprechen, sind die dort festgeleg- ten Regeln zu beachten. 2. Ist es an der Freien Universität Berlin seit der Be- kanntmachung des „Handlungsleitfadens“ durch das FURundschreiben , Serie V, Nr. 03/2011 vom 25.01.2011 vorgekommen, dass Einrichtungen zur Videoüberwa- chung errichtet oder verändert wurden, ohne dass ein Antragsverfahren durchgeführt wurde? Wenn ja, in wel- chen Fällen und aus welchen Gründen ist dies geschehen? Zu 2.: Alle installierten Videokamerasysteme, die der Definition im Handlungsleitfaden entsprechen, wurden nicht oder nur im Rahmen des im Antrag dokumentierten Umfangs verändert. 3. Ist es an der Freien Universität Berlin seit der Be- kanntmachung des „Handlungsleitfadens“ durch das FURundschreiben , Serie V, Nr. 03/2011 vom 25.01.2011 vorgekommen, dass Einrichtungen zur Videoüberwa- chung errichtet oder verändert wurden, ein Antragsverfah- ren jedoch erst nachträglich durchgeführt wurde? Wenn ja, in welchen Fällen und aus welchen Gründen ist dies geschehen? Zu 3.: Eine nachträgliche Beantragung eines Video- kamerasystems, das der Definition im Handlungsleitfaden entspricht, ist nicht erfolgt. 4. Ist es an der Freien Universität Berlin seit der Be- kanntmachung des „Handlungsleitfadens“ durch das FURundschreiben , Serie V, Nr. 03/2011 vom 25.01.2011 vorgekommen, dass Einrichtungen zur Videoüberwa- chung errichtet oder verändert wurden, ein eingeleitetes Antragsverfahren jedoch abgebrochen oder nicht abge- schlossen wurde? Wenn ja, in welchen Fällen und aus welchen Gründen ist dies geschehen? Zu 4.: Ein Abbruch oder Rückzug eines in Prüfung be- findlichen Antragsverfahrens für ein Videokamerasystem, das der Definition im Handlungsleitfaden entspricht, ist nicht erfolgt. 5. Welche Anforderungen werden im Rahmen des Antragsverfahrens an den vom Antragsteller zu erbrin- genden Nachweis einer gesicherten Finanzierung gestellt, welche Angaben sind durch den Antragsteller im einzel- nen zu machen und welche Unterlagen sind beizubringen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 225 2 Zu 5.: Die Art und der Umfang der beizubringenden Unterlagen sind im Handlungsleitfaden aufgeführt. In Abschnitt 3.2, 3. Aufzählungspunkt, des Handlungsleifa- dens wird der Nachweis einer gesicherten Finanzierung gefordert. Im Workflow ist in Abschnitt 3.3 die Prüfung durch die Technische Abteilung vorgesehen. Die Prüfung beinhaltet auch die Prüfung der Finanzierbarkeit (1. Auf- zählungspunkt). Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)