Drucksache 17 / 15 226 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2015) und Antwort FU und Videoüberwachung III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer betreibt seit wann die Videokamera, die sich auf dem Vorbau des von der Freien Universität Berlin genutzten Gebäudes Schwendenerstr. 8 befindet? 2. Ist es zutreffend, dass die Sichtachse der Videoka- mera über die Grundstücksgrenze hinaus und dann über das Grundstück Schwendenerstr. 10, die Gehwege und die Fahrbahn der Schwendenerstraße, das Grundstück Schwendenerstr. 9 und das Grundstück Schwendenerstr. 11 verläuft? 3. Welcher Zweck wird mit dieser Videokamera ver- folgt und wie trägt die Videoüberwachung im vorliegen- den Fall zur Aufgabenwahrnehmung der Freien Universi- tät Berlin bei? 4. Welche Ausrichtung und welchen Erfassungsbe- reich hat die Videokamera genau? (Bitte den Erfassungs- bereich anhand der Grundstücksgrenzen, markanter Ob- jekte und Geländepunkte beschreiben.) 5. Werden von der Videokamera regelmäßig Perso- nen und Fahrzeuge erfasst? 6. Welche Kameratechnik wird vorliegend eingesetzt? (Bitte genaue Angaben zu Hersteller, Typ und Modell machen.) 7. Welchen horizontalen und vertikalen Bildwinkel er- fasst die Videokamera? Welche horizontale und vertikale Weite in Metern hat der Erfassungsbereich der Videoka- mera bei einer Entfernung von 5, 10, 25 und 50 Metern? 8. Wie ist die Videoüberwachung im vorliegenden Fall hinsichtlich a) Zugriffsrechte, zugriffsberechtigte Personen b) Aufzeichnung, Verarbeitung c) Speicherung, Speicherort, Speicherdauer c) Sicherung, Archivierung d) Löschung e) Auswertungen f) Schnittstellen zu anderen IT-Verfahren konkret ausgestaltet? 9. Warum wurde auf eine Kennzeichnung der Video- überwachung verzichtet? 10. Wurde im vorliegenden Fall das im FU-internen „Handlungsleitfaden für die Aufstellung und Betrieb von Einrichtungen zur Video-Überwachung“ beschriebene Antragsverfahren durchgeführt? Wenn ja, wann erfolgte die Antragstellung und wann wurde die errichtete Anlage an den Antragsteller übergeben? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von der Durchführung eines solchen Antragverfahrens abgesehen? 11. Wann hat der zuständige Datenschutzbeauftragte welche Stellungnahmen abgegeben? 12. Welche Kosten sind im vorliegenden Fall für Er- richtung sowie Betrieb, Wartung und Reparatur bisher entstanden? (Bitte in einzelne Kostenpositionen aufschlüsseln.) Zu 1. bis 12.: Die Fragen dieses Abschnitts (1. bis 12.) bezüglich des Standorts Schwendenerstr. 8 beruhen offen- sichtlich auf einem Irrtum. An diesem Standort gibt es kein Videokamerasystem. Bei der vermeintlichen Video- kamera handelt es sich um ein Lasergerät für optische Richtfunkstrecken. Mithilfe des Lasergeräts, AireLite 1000, Produkt-Nr. LPE-AireLite-G, erfolgt zurzeit die Anbindung des Standorts Schwendenerstr. 8 an das Da- tennetz der Freien Universität. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)