Drucksache 17 / 15 227 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. Oktober 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2015) und Antwort FU und Videoüberwachung IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer betreibt seit wann die Videokameras, die im FU-Gebäude Koserstr. 20 in den beiden Hörsälen A und B angebracht wurden? Zu 1.: Die nachgefragten Informationen liegen dem Senat im Rahmen der Wahrnehmung der üblichen Aufga- ben zur Fach- und Rechtsaufsicht routinemäßig nicht vor. Unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Fristen wurde die Freie Universität deshalb um eine Stellung- nahme gebeten. Die beiden in den Hörsälen A und B der Koserstr. 20 vorhandenen Videokameras sind im September 2009 montiert worden. Betreiber im rechtlichen Sinne ist die Freie Universität Berlin, mittelbarer Betreiber ist der/die jeweilige Lehrkraft, welche wenn die Raumkapazität eines Hörsaals für die Durchführung einer Veranstaltung es erfordert, eine Videoschaltung in den jeweils anderen Hörsaal aktiviert. 1 a. Welcher Zweck wird mit diesen Videokameras verfolgt und wie trägt die Videoüberwachung im vorlie- genden Fall zur Aufgabenwahrnehmung der Freien Uni- versität Berlin bei? Zu 1 a.: Die Videokameras ermöglichen es, bei be- stimmten Veranstaltungen oder Anlässen Bild und Ton aus einem in den anderen Hörsaal zu übertragen, so dass die verfügbare Raumkapazität entsprechend erweitert werden kann. Anlässe, zu welchen eine solche Nutzung vorgenommen wurde, waren beispielsweise Einführungs- veranstaltungen für neuimmatrikulierte Studierende, oder auch bestimmte Festvorträge, zu welchen mit einem ho- hen Publikumsandrang gerechnet wurde. Es wird keine Videoüberwachung durchgeführt. 2. Welche Kameratechnik wird vorliegend eingesetzt? (Bitte mit genauen Angaben zu Herstelle, Typ und Mo- dell) Zu 2.: Da die bauliche Ausführung im September 2009 stattfand und durch die Technische Abteilung der Freien Universität Berlin beauftragt wurde, konnte die hier Auskunft erteilende Stelle im Rahmen der Frist keine diesbezüglichen Angaben in Erfahrung bringen. 3. Welche Hardware und Software wird in Verbin- dung mit den Videokameras im einzelnen eingesetzt? (Bitte mit genauen Angaben zu Hersteller, Produkt sowie Typ, Modell und Version) Zu 3.: Es wird keine dezidierte Hard- oder Software eingesetzt, die Kameras sind in der in den beiden Hörsä- len vorhandenen Medienanlage integriert. 4. Ist es zutreffend, dass die in den beiden Hörsälen angebrachten Videokameras über Funktionen zum Schwenken, Neigen und Zoomen (Pan, Tilt, Zoom) ver- fügen? Zu 4.: Es ist zutreffend, dass in der Steuerung der An- lage die genannten Funktionen möglich sind. Diese wer- den durch sogenannte Voreinstellungen („Presets“) abgebildet , welche durch die jeweilige Lehrkraft auf der Me- diensteuerung gewählt werden können und wonach wahlweise eine Bildübertragung nur des Beamerbildes von der Wand, oder alternativ des Beamerbilds und der jeweiligen Lehrkraft in den jeweils anderen Raum statt- findet. Eine Aufzeichnung des Publikums oder anderer Orte ist nicht vorgesehen. 5. Ist es zutreffend, dass die in den beiden Hörsälen angebrachten Videokameras mit Spezialfunktionen ausge- stattet sind, die über ein bloßes Beobachten und Auf- zeichnen hinausgehen? Wenn ja, welche Funktionen sind das im Einzelnen? Zu 5.: Das ist nicht zutreffend, es wird auch keine Aufzeichnung angefertigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 227 2 6. Ist es zutreffend, dass die in den beiden Hörsälen angebrachten Videokameras das Tracking (Verfolgung, Nachführung, Spurbildung) von Personen oder Objekten ermöglichen? Wenn ja, zur Wahrnehmung welcher Auf- gaben wird ein Tracking von Personen oder Gegenstän- den in den Hörsälen vorgenommen? Zu 6.: Das ist nicht zutreffend. 7. Warum wurden die Videokameras jeweils so in Be- zug auf die Fensterfront des Hörsaals angebracht, dass bei entsprechender Schwenkung auch der jeweils daneben liegende Innenhof weitgehend erfasst und gefilmt werden kann? Zu 7.: Die Videokameras sollten sowohl die volle Pro- jektionsfläche, als auch bei Wunsch der jeweiligen Lehr- kraft diese in den jeweils anderen Raum übertragen, des- halb mussten die Kameras jeweils im hinteren Bereich der Hörsäle angebracht werden. 8. Wie ist die Videoüberwachung im vorliegenden Fall hinsichtlich a) Zugriffsrechte, zugriffsberechtigte Personen b) Aufzeichnung, Verarbeitung c) Speicherung, Speicherort, Speicherdauer c) Sicherung, Archivierung d) Löschung e) Auswertungen f) Schnittstellen zu anderen IT-Verfahren konkret ausgestaltet? Zu 8.: Es wird keine Videoüberwachung durchgeführt. 9. Wurde im vorliegenden Fall das im FU-internen „Handlungsleitfaden für die Aufstellung und Betrieb von Einrichtungen zur Video-Überwachung“ beschriebene Antragsverfahren durchgeführt? Wenn ja, wann erfolgte die Antragstellung und wann wurde die errichtete Anlage an den Antragsteller übergeben? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von der Durchführung eines solchen Antragsverfahrens abgesehen? Zu 9.: Die Freie Universität hat ausgeführt, dass der Handlungsleitfaden im März 2011 veröffentlicht wurde, er konnte somit für diese Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung in 2009 nicht berücksichtigt werden. In Nr. 2 des Leitfadens wird Videoüberwachung wie folgt defi- niert: „Die in diesem Dokument beschriebenen Videoanlagen bestehen aus dem festinstallierten und dauerhaft mit einem Baukörper verbundenen optisch-elektronischen Einrichtungen zur Aufzeichnung von Bildern.“ Unsere fernmündliche Anfrage an die Freie Universität, ob auch Videokamerasysteme unter die Leitlinien fallen, die Bil- der nicht aufzeichnen, sondern nur übertragen, konnte von der Freien Universität in der Kürze der Zeit nicht mit abschließender Sicherheit beantwortet werden. Die Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird dies zum Anlass nehmen, diese Frage im Nachgang zu dieser Schriftlichen Anfrage formlos mit der Freien Universität zu klären. 10. Wann hat der zuständige Datenschutzbeauftragte welche Stellungnahmen abgegeben? Zu 10.: Es wird keine Videoüberwachung durchge- führt, so dass keine Stellungnahme der behördlichen Da- tenschutzbeauftragten eingeholt wurde. 11. Wann hat der zuständige Personalrat welche Stel- lungnahme abgegeben? Zu 11.: Es wird keine Videoüberwachung durchge- führt, so dass keine Stellungnahme der Personalvertretung eingeholt wurde. 12. Wurde die Anbringung der Videokameras in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung behandelt, zumal der Hörsaal B auch vom Fachbereichsrat des Fach- bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften genutzt wird? Zu 12.: Die Anfrage zur Möglichkeit, beide Hörsäle zusammenzuschalten, wurde, soweit hier bekannt, aus dem Institutsrat des Kunsthistorischen Instituts der Freien Universität Berlin an die Fachbereichsverwaltung heran- getragen. Ob sich andere Gremien damit befasst haben, lässt sich in der gesetzten Frist nicht feststellen. 13. Welche Kosten sind im vorliegenden Fall für Er- richtung sowie Betrieb, Wartung und Reparatur bisher entstanden? (Bitte in einzelne Kostenpositionen auf- schlüsseln.) Zu 13.: Da die bauliche Ausführung im September 2009 stattfand und durch die Technische Abteilung der Freien Universität Berlin beauftragt wurde, konnte die hier Auskunft erteilende Stelle im Rahmen der Frist keine diesbezüglichen Angaben in Erfahrung bringen. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)