Drucksache 17 / 15 233 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 05. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2015) und Antwort Grundwasserschäden an öffentlichen Gebäuden II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zu weiten Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eige- ner Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter (BA) sowie die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Auf Grund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vor- gegebenen Fristen hat sich der Senat auf eine Abfrage bei den Berliner Bezirken sowie der BIM GmbH für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) beschränkt. 1. „Wie viele und welche öffentlichen Gebäude und Verwaltungsgebäude in Berlin weisen, unterteilt nach dem Bezirk der Liegenschaft, wegen des Grund- oder Schichtenwassers Vernässungsschäden und damit zu- sammenhängende Schäden auf oder drohen bei diesen Gebäuden?“ 2. „Welche Gebäude davon stehen, unterteilt nach dem Bezirk der Liegenschaft, im (teilweisen) Eigentum des Bundes, des Landes Berlin oder der Bezirke?“ Zu 1. und 2.: Für folgende im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Immobilien sind in Ergänzung zu den bereits in der Kleinen Anfrage 17/12069 genannten Grundstücken aktuell Vernässungsschäden bekannt bzw. könnten - vorbehaltlich entsprechender Untersuchungsergebnisse* - Feuchteschäden durch Schichtenwasser verursacht worden sein: Bezirk Objekt Vermögensverwalter Charlottenburg-Wilmersdorf Halemweg 18 BA Charlottenburg-Wilmersdorf Halemweg 34/42 Heckerdamm 221 Friedrichshain-Kreuzberg Alt Stralau 34 BA Friedrichshain-Kreuzberg Böckhstr. 16 Boxhagener Str. 45/46 Corinthstr. 1 - 5 Eckertstr. 16 A Görlitzer Ufer 2 Jessnerstr. 24/32 Koppenstr. 76 Liebigstr. 18 A Marchlewskistr. 6 Reichenberger Str. 64 Rüdersdorfer Str. 20/27 Scharnweberstr. 19 Neukölln Alt Britz 73 BA Neukölln Alt-Britz 81 Alt-Buckow 16, 18 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 233 2 Bezirk Objekt Vermögensverwalter Alt-Buckow 17 Alt-Rudow 60 Blaschkoallee 32 Boddinstr. 34 Boddinstr. 55 Buschkrugallee 38 Dammweg 228 Elfriede-Kuhr-Str. 17 Gutschmidtstr. 33 Hornblendeweg 2 Karl-Marx-Str. 83 Karlsgartenstr. 6-7 Köpenicker Str. 131 Köpenicker Str. 148 Kopfstr. 55 Lilienthalstr. 7 Mainzer Str. 27 Mittelbuschweg 8 Muschelkalkweg 6 Nansenstr. 10 Onkel-Bräsig-Str. 76 Parchimer Allee 109, 111 Planetenstr. 60 Schierker Str. 8 Sonnenallee 79 Weisestr. 20 Wildmeisterdamm 281 Reinickendorf Auguste-Voktoria-Allee 23 BA Reinickendorf Tile-Brügge-Weg 57-63 Hatzfeldallee 2-4 Tempelhof-Schöneberg Erbendorfer Weg 13* BA Tempelhof-Schöneberg Tirschenreuther Ring 67, 69* Für in der v.g. Übersicht nicht aufgeführte Bezirks- ämter liegen Fehlanzeigen vor (da u.a. gezielte Erhebun- gen von Feuchtigkeitsschäden in Bezug auf Veränderun- gen im Grundwasser / Schichtenwasser nicht geführt werden, Vernässungsschäden derzeit nicht bekannt sind oder es dort keine nachhaltigen Erkenntnisse zu Durch- feuchtungen gibt). 3. „Welche dieser Schäden sind auf nicht vorhandene oder unzureichende Abdichtung der Gebäude durch den jeweiligen Eigentümer zurückzuführen?“ Zu 3.: Auf Grund des jeweiligen Schadensbildes bzw. -umfanges allein kann die Schadensursache nicht eindeu- tig festgestellt werden. Hierfür sind in der Regel entspre- chende Untersuchungen durchzuführen. Unter Berück- sichtigung dessen ist davon auszugehen, dass aufstehende Gebäude auf den nachfolgend genannten Grundstücken Schäden aufweisen, die auf unzureichende Abdichtungen zurückzuführen sind: Bezirk Objekt Tempelhof-Schöneberg Erbendorfer Weg 13 Tirschenreuther Ring 67, 69 Charlottenburg-Wilmersdorf Halemweg 18 Halemweg 34/42 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 233 3 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Die Ursachen für die Feuchtigkeitsschäden sind verschieden. Neben Sanierungsschäden an Grundleitungen und Freianlagen, Änderungen im Grundwasserspiegel / Schichtenwasser etc. sind diese teilweise auch auf altersbedingtes Versagen oder fehlende Abdichtungen zurückzuführen. Bezirksamt Neukölln: Grundsätzlich sind die Feuch- tigkeitsschäden an Gebäuden auf unzureichende bzw. fehlerhafte Abdichtungen zurückzuführen. Bezirksamt Reinickendorf: Auf Grund des Alters der Gebäude werden bei einer Grund- und Schichtenwasser- problematik und den daraus entstehenden Schäden am Bauwerk immer Abdichtungsarbeiten gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser erforderlich sein. 4. „Welche Kosten sind den Eigentümern Bund, Land und Bezirke in den letzten zwei Jahren für die Ab- dichtung von Gebäuden und Beseitigung bereits eingetre- tener Schäden, unterteilt nach dem Bezirk der Liegen- schaft, entstanden?“ Zu 4.: Vermögensträger Kosten in € BA Neukölln ca. 230.000 € BA Tempelhof-Schöneberg ca. 550.000 € Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Es wird kei- ne gesonderte Statistik o.ä. für derartige Schäden in der baulichen Unterhaltung geführt, so dass eine entspre- chende Auswertung nicht möglich ist. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Die Sanierung der Schäden wird im Einzelfall und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln, den geplanten Sanierungsmaßnahmen, dem Grad der Schädigung, dem Flächenbedarf, ggf. einer ausgehenden Gesundheitsge- fährdung etc. geprüft. Bezirksamt Reinickendorf: In den letzten zwei Jahren sind lediglich Kosten für laufende Instandhaltungsmaß- nahmen aufgewendet worden. SILB: Es gibt keine Veränderungen seit der erfolgten Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12 069 sowie der Schriftlichen Anfrage 17/13 780. 5. „Mit welchen Kosten planen die jeweiligen Eigentümer derzeit für die kommenden Jahre?“ Zu 5.: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Für das Dienstgebäude auf dem Grundstück Halemweg 18 beläuft sich die Kostenschätzung auf ca. 400.000 €. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Für eine Kelle- raußenwandabdichtung in der Eckertstr. 16 A (Georg- Weerth-Oberschule) plant der Bezirk Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm in Höhe von 320.000 € ein. Bezirksamt Neukölln: Für derzeit 15 in der langfristi- gen Planung befindliche Baumaßnahmen werden nach grober Schätzung ca. 2 Mio. € zu veranschlagen sein. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Gegenwärtig ist nur eine Grobschätzung für die kommenden 2 Jahre mit angenommenen Kosten in Höhe von 750.000 € möglich. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Bei Neu- und Erwei- terungsbauten im Bezirk werden entsprechende Kosten anfallen, da grundsätzlich der zu erwartende höchste Grundwasserstand zu beachten und somit Abdichtungen gegen drückendes Wasser ausgeführt werden müssen. Bezirksamt Reinickendorf: Eine grundlegende Sanie- rung der vom Bezirk genannten Gebäude umfasst Kosten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden können. SILB: Belastbare Angaben zu den jährlich durch Kel- lervernässungsschäden an öffentlichen Gebäuden entste- henden Kosten können nicht gemacht werden. 6. „Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Eigentümern Bund, Land und Bezirke in den letzten 10 Jahren für die Gebäudeabdichtung und Schadensbesei- tigung von grundwasserbedingten Vernässungen entstan- denen Kosten im Hinblick auf die Schaffung siedlungs- verträglicher Grundwasserstände in Berlin?“ Zu 6.: Das Land Berlin und die Berliner Wasserbe- triebe sind gesetzlich nicht verpflichtet, das Grundwasser kostenintensiv dauerhaft künstlich abzusenken, um Keller trocken zu halten. Darüber hinaus sind und waren die Betroffenen schon immer selbst verpflichtet, ihr Gebäude gegen aufsteigendes Grundwasser abzudichten (§ 13 Bau- ordnung von Berlin). Ungeachtet dieser genannten Grundposition ist der Senat nach der Diskussion zum Runden Tisch Grundwas- ser dennoch bemüht, zu möglichen Lösungsansätzen beizutragen: Einerseits wird geprüft, inwieweit eine mög- liche Bereitstellung zinsgünstiger Kredite für Maßnahmen durchführbar ist. Andererseits werden Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement durchgeführt, um Wege aufzuzeigen, wie sich die Betroffenen selbst helfen kön- nen. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)