Drucksache 17 / 15 236 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 05. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Januar 2015) und Antwort Statistiken unter Mitwirkung Berliner Unternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Unternehmen wurden zur Da- tenlieferung im Rahmen von Statistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg seit 2004 zur Auskunft ver- pflichtet, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und unter- schiedlichen Erhebungen? Zu 1.: Nach Auswertung des Unternehmensregisters (URS-Neu) zum Tagesdatum 12. Januar 2015 waren von insgesamt 183.130 am 31. Dezember 2014 aktiven Unter- nehmen mit Sitz in Berlin im Belastungsjahr 2014 14.429 Unternehmen (Rechtsträger), d. h. 7,9 Prozent der aktiven Unternehmen zu 33 verschiedenen Unternehmenserhe- bungen auskunftspflichtig. Es handelt sich bei diesen Unternehmenserhebungen um 22 Erhebungen bei denen eine dezentrale Auskunftspflicht gegenüber dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg besteht und um 11 Erhebun- gen für die die Daten zentral erhoben werden. Eine Ein- zelauflistung der Unternehmenserhebungen mit Anzahl der auskunftspflichtigen Unternehmen mit Sitz in Berlin im Belastungsjahr 2014 ist als Anlage beigefügt. 2. Wie viele Unternehmen wurden gleichzeitig zu mehreren Datenerhebungen ausgewählt? Zu 2.: 1.728 Unternehmen von insgesamt 14.429 mel- depflichtigen Unternehmen mit Sitz in Berlin waren im Belastungsjahr 2014 zu mehreren Unternehmenserhebun- gen auskunftspflichtig. 3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde bei- spielsweise in 2014 die jeweilige Anzahl der auskunfts- pflichtigen Unternehmen ermittelt und wie wurde die konkrete Anzahl ermittelt, welche Parameter wurden zugrunde gelegt? 4. Wie wurden die zur Strukturerhebung verpflichte- ten, "zufällig" ausgewählten Unternehmen konkret aus- gewählt? Zu 3. und 4.: Die Auswahl der Auskunftspflichtigen erfolgt bei jeder Bundesstatistik nach den Vorschriften des jeweiligen Statistikgesetzes. Jedes einzelne Statistik- gesetz enthält die entsprechenden Vorgaben, z. B. welche Wirtschaftszweige zum Erhebungsbereich der Statistik gehören, ob es sogenannte Abschneidegrenzen hinsicht- lich eines Mindestumsatzes oder einer bestimmten Be- schäftigtenzahl gibt oder ob es sich um sogenannte Total- erhebungen handelt. Für die einzelnen Bundesstatistiken können das jeweilige Gesetz in der Spalte Rechtsgrundla- ge und Angaben zur Methodik in der Spalte Methode der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. 5. Woher hat das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg Kenntnis über die Umsatzzahlen des Vor- jahres der Unternehmen, wodurch Verpflichtung und Umfang einiger Erhebungen bestimmt wird? Zu 5.: Das Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (Statistikregistergesetz - StatRegG) sieht zum Zwecke des Aufbaus und zur Führung des Un- ternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) verschiedene Datenübermittlungen anderer Stellen an das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg vor. Nach § 2 Ab-satz 1 Nr. 5 StatRegG übermitteln die Finanzbehörden u. a. „steuerbare Umsätze ohne Einfuhrumsätze und innergemeinschaftliche Erwer- be“. 6. Warum können diese Zahlen nicht die Auskunfts- pflicht des Unternehmers dahingehend vereinfachen, dass diese Zahlen lediglich vom Unternehmer bestätigt werden müssen? Zu 6.: Eine solche Vorgehensweise entspricht nicht der bestehenden Rechtsgrundlage. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 236 2 7. Wie viele Unternehmen sind seit 2004 ihrer Ver- pflichtung zur Datenmeldung nicht nachgekommen; wie viele Mahnungen erfolgten und wie viele Heranziehungs- bescheide wurden seit dem erlassen, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Erhebungen? 8. Welche Kosten sind für Mahnungen und für Her- anziehungsbescheide seit 2004 entstanden, bitte aufge- schlüsselt nach Jahren und Art der Erhebung? 9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und wie viele Bußgeldbescheide seit 2004 erlassen, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Erhebung? Zu 7. bis 9.: Die Zusammenfassung der gewünschten Angaben kann der beigefügten Tabelle in den Spalten Heranziehungsbescheide, Summe aller Mahnungen / Erinnerungen, Portokosten für Heranziehungsbescheide sowie Mahnungen / Erinnerungen und Anzahl der einge- leiteten Ermittlungsverfahren entnommen werden. Die Ausweisung der Anzahl der Bußgeldbescheide erfolgt nach derzeitigem Stand. 10. Wie hoch waren die Bußgelder seit 2004, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Erhebung? Zu 10.: Die Bußgeldhöhe beträgt seit 2007 für alle Er- hebungen nach derzeitigem Stand 750 Euro. 11. Wie lange sind die ausgewählten Unternehmen für die jeweilige Erhebung zur Datenlieferung verpflichtet? Zu 11.: Die ausgewählten Unternehmen sind mindes- tens bis zur Ziehung einer neuen Stichprobe zur Datenlie- ferung verpflichtet. Die bisherigen Stichprobenzyklen dauerten 3 bis maximal 5 Jahre. 12. Warum werden die geforderten Daten beim Unter- nehmer erfragt und nicht beim zuständigen Gewerbe-amt und Finanzamt, wo genau diese Daten ebenfalls vorlie- gen? Zu 12.: Das Dienstleistungsstatistikgesetz (DlStatG) enthält die Regelungen zu den Erhebungseinheiten und den zu erfragenden Erhebungsmerkmalen. Danach wer- den die Erhebungsmerkmale nach § 3 DlStatG bei den nach § 5 DlStatG auskunftspflichtigen Inhabern oder Leitern der Unternehmen oder Einrichtungen zur Aus- übung einer freiberuflichen Tätigkeit erfragt. 13. Wie bewertet der Senat die genannten Zahlen und welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Meldepflicht für die Unternehmen zu vereinfachen und den Verwal- tungsaufwand der Unternehmer zu senken? Zu 13.: Der Senat sieht derzeit keine Veranlassung für eine Bundesratsinitiative, die bundesgesetzlichen Rege- lungen zur Meldepflicht für die Unternehmen zu ändern. Berlin, den 22. Januar 2015 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2015) Nummer Totalerhebung Stichprobe/Ab- schneidegrenze Anzahl Portokosten Anzahl Portokosten Nummer Totalerhebung Stichprobe/Ab- schneidegrenze Anzahl Portokosten Anzahl Portokosten Nummer Totalerhebung Stichprobe/Ab- schneidegrenze Anzahl Portokosten Anzahl Portokosten Nummer Totalerhebung Stichprobe/Ab- schneidegrenze Anzahl Portokosten Anzahl Portokosten S17-15236 Anlage_S17-15236_16102015-ohneKennwort