Drucksache 17 / 15 239 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 06. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2015) und Antwort Neuer Rekord beim Sammeln von Bioabfall – auch ein Rekord beim Anschluss von Haushalten an die Biotonne? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung be- rücksichtigt. Frage 1: Welcher Anschlussgrad mit Biotonnen ist in den einzelnen Ortsteilen der Stadt mit Beginn der bun- desweiten Sammelpflicht für Bioabfälle laut Kreislauf- wirtschaftsgesetz zum 01.01.2015 erreicht worden (bitte auflisten)? Wie begründen sich die Unterschiede? Antwort zu 1: Im Innenstadtbereich liegt der An- schlussgrad der Biotonne bei rund 80 %. In den gartenrei- chen Siedlungsgebieten nutzen die Haushalte die Mög- lichkeiten zur Eigenkompostierung und die anderen Ge- trenntsammelangebote für Bioabfall der BSR (Laubsäcke, Abgabemöglichkeiten auf Recyclinghöfen). Der An- schlussgrad der Biotonne liegt hier bei rund 21 %. Frage 2: In welcher Art und Weise wird es den Miete- rinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern ohne aufge- stellte Biotonne ermöglicht, sich an der getrennten Samm- lung dieser Wertstoffe zu beteiligen, wenn sie keine Mög- lichkeit zur Eigenkompostierung haben/sehen? Antwort zu 2: Die BSR bietet die Biotonne bereits seit vielen Jahren in Berlin flächendeckend an. Soweit die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern die Aufstellung einer Biotonne ablehnt, besteht für die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, weitere Getrenntsammelangebote der BSR zur Sammlung biogener Abfälle zu nutzen. Wei- tere Getrenntsammelangebote sind der ebenfalls flächen- deckend angebotene Laubsack, sowie die Möglichkeit zur Anlieferung von Grünschnitt auf den Recyclinghöfen der BSR. Seit Januar 2015 ist diese Anlieferung von Grün- schnitt bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter entgeltfrei. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil im pauschalen Ökota- rif von 24,60 Euro pro Haushalt und Jahr, der für die separate Sammlung von Bioabfällen vorgesehen ist? Antwort zu 3: Mit dem Ökotarif in Höhe von 24,60 € wird ein entleerungs- und behälterunabhängiger Grund- preis zur anteiligen Refinanzierung von Fixkosten ge- schaffen. Damit kann die Finanzierung der Getrenntsam- melangebote der BSR (RC-Höfe, Sperrmüllabfuhr, Bio- Tonne, Weihnachtsbaumabfuhr, Wertstofftonne etc.), die ausnahmslos zur Erhöhung des Anreizes zur Nutzung restfinanziert sind, weitgehend unabhängig von den Ent- leerungsgebühren für die Hausmülltonne sichergestellt werden. Der Anteil der dabei auf die Biotonne entfällt, liegt bei rund 25 %. Frage 4: Was hat sich zur Erhöhung der Akzeptanz zur Sammlung von Biogut bei den privaten Haushalten in der Stadt getan? Welche Projekte haben sich über ihre Pro- jektlaufzeit hinaus bewährt? Welchen Anteil hatte die BSR an diesen Erfolgen? Antwort zu 4: Die BSR unternimmt bereits seit eini- gen Jahren vielfache Anstrengungen, um die Berlinerin- nen und Berliner von der Nutzung der Biotonne zu über- zeugen. Neben dem attraktiven Entleerungstarif, der aktu- ell 50 – 70 % unter dem Tarif der grauen Hausmülltonne liegt (und der nur rund 1/3 der realen Kosten der Bioab- fallentsorgung abdeckt), bietet die BSR ein umfassendes Kommunikations- und Informationspaket für alle Berline- rinnen und Berliner sowie konkrete Angebote zur Erleich- terung der Bioabfallsammlung im Haushalt wie z.B. einen optimierten Vorsortierbehälter inkl. entsprechender biolo- gisch abbaubarer Tüten an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 239 2 Darüber hinaus testet die BSR verschiedene Möglich- keiten, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen. Dazu gehö- ren Behälter in einer ansprechenderen Farbe, sowie Be- hälter mit Tritt und andere Maßnahmen. Nach Vorliegen der Ergebnisse in 2015 wird in Abhängigkeit des Erfolgs und der zu erwartenden Kosten entschieden, welche An- gebote in das Regelangebot der BSR übernommen wer- den können. Weiterhin wurde mit Einführung der ab 2015 gelten- den neuen Gebührenstruktur der BSR u.a. der Tarif für die Biotonne um nochmal rund 20 % gesenkt, was den Anreiz zur Nutzung weiter erhöht. U.a. durch diese Akti- vitäten sind die Bioabfallmengen aus der Biotonne seit 2008 von 52.000 Tonnen nachhaltig gestiegen auf in 2014 rund 67.000 Tonnen. Frage 5: Welche kommunalen Einrichtungen (KITA, Schulen, Verwaltungen etc.) sind an ein Biogutsammel- system angeschlossen? Antwort zu 5: Öffentliche Einrichtungen unterliegen nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang der hoheitli- chen Abfallentsorgung. Insofern kann die BSR dazu keine Aussage machen. Frage 6: Welche Unternehmen sammeln neben der BSR in Berlin Biogut ein? Wohin werden die gesammel- ten Biogutabfälle entsorgt? Antwort zu 6: Die Sammlung von Bioabfällen aus pri- vaten Haushalten obliegt grundsätzlich den BSR. Neben den BSR gibt es rund 10 Unternehmen, die im Rahmen einer gewerblichen Sammlung in geringem Umfang Gar- tenabfälle erfassen. Die Verwertung erfolgt im Wesentli- chen in Kompostierungsanlagen. Frage 7: Ab welcher gesammelten Menge wird es in Berlin eine zweite Vergärungsanlage geben? Wie lange ist beabsichtigt, das bereits im Nord-Osten der Stadt re- servierte Grundstück für den Bau einer zweiten Anlage neben der Anlage in Ruhleben bereitzuhalten Antwort zu 7: Die Entscheidung über den eventuellen Bau einer zweiten Vergärungsanlage hängt u.a. von den eingesammelten Mengen und den Bioabfallqualitäten ab (Vergärbarkeit des eingesammelten Materials). Eine Ent- scheidung über den Bau einer zweiten Vergärungsanlage kann im Sinne der Gebührenzahlenden erst dann gefällt werden, wenn absehbar ist, wann die für eine sinnvolle Auslastung einer zweiten Anlage anvisierten 100.000 Tonnen/a vergärbarer Bioabfall erreicht werden können. Das Grundstück steht im Eigentum der BSR. Frage 8: Wie viel Biogas konnte in der Vergärungsan- lage in Ruhleben bisher erzeugt werden? Wie hoch war die daraus resultierende Einsparung an CO2, wenn davon ausgegangen wird, dass das erzeugte Biogas fossiles Gas bei erdgasbetriebenen Fahrzeugen ersetzen konnte? Antwort zu 8: Seit Beginn des Betriebs konnten in der Vergärungsanlage rund 93.000 Tonnen Bioabfall behan- delt werden. Die Menge des dabei in Erdgasqualität er- zeugten Biogases betrug rund 3,5 Mio. m³ (bzw. rund 38 Mio KWh). Die Klimaentlastung pro Tonne behandeltem Bioabfall betrug dabei rund 150 kg CO2 pro Tonne Bioab- fall bzw. insgesamt rund 14.000 Tonnen CO2. Berlin, den 16. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2015)