Drucksache 17 / 15 241 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 07. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2015) und Antwort Sind die Bezirke auf die Einrichtung der Jugendberufsagentur vorbereitet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bezirksstadtrat Gernot Klemm (BA Treptow- Köpenick) sagte am 26. Juni 2014 im Rahmen einer An- hörung im Ausschuss Bildung, Jugend und Familie zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur, dass die Bezirke „ohne die Vorabklärung der personellen und finanziellen Ressourcen es nicht für klug halten, das Projekt einfach so zu starten“. Es gäbe für die Finanzierung regionaler Anlaufstellen keine Finanzierung in den Bezirken, weder Personal, noch Produkte. Am 17.12.2014 wurde der Ent- wurf der Kooperationsvereinbarung zur Gründung einer Jugendberufsagentur Berlin von der Lenkungsgruppe des Projekts, u.a. auch von Bezirksvertreter*innen unter- zeichnet. Der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist zu entnehmen, dass Ende des ersten Halbjahres 2015 in vier Bezirken die ersten regionalen Anlaufstellen eröffnen sollen, Ende 2016 in allen Bezirken. Mit welchen finanziellen Mitteln in welcher Höhe und aus welchen Produkten heraus wol- len welche vier Bezirke innerhalb von wenigen Monaten die Errichtung regionaler Anlaufstellen der Jugendberufs- agentur finanzieren? Zu 1.: Nach der erfolgten Projektarbeit seit dem 13.06.2014 hat die Lenkungsgruppe des Projektes „Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen!" dem Entwurf einer landesweiten Kooperationsvereinbarung am 17.12.2014 als weitere Handlungsgrundlage des Projektes zugestimmt. Es gab keine Unterzeichnung dieser Verein- barung, weil insbesondere die Vorstellung des Gesamt- konzepts mit Erläuterung des Entwurfs der Kooperations- vereinbarung und die Klärung notwendiger Ressourcen- bedarfe, auch in Zuständigkeit des Berliner Abgeordne- tenhauses, noch ausstehen. Erst wenn die Voraussetzungen der Umsetzung dieser landesweiten Kooperationsvereinbarung durch die Koope- rationspartner insbesondere des Landes Berlin gesichert sind, kann das Land Berlin als Vereinbarungspartner, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Senatsverwaltung für Arbeit, In- tegration und Frauen und den zwölf Bezirken diese Ver- einbarung gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnen. In der Projektplanung war seit Beginn des Projektes angezielt, dass in 2015 bis zu vier Bezirke, die bei Lie- genschaftsplanung und vorhandenen Voraussetzungen zügig nach Erarbeitung regionaler Kooperationsvereinba- rungen die Errichtung der regionalen Anlaufstellen der Jugendberufsagentur in den Bezirken umsetzen können. Dies ist jedoch erst möglich, wenn auch die landesweite Kooperationsvereinbarung unterzeichnet ist. 2. Welcher Mehrbedarf an VZÄ ist dafür in welchen Abteilungen der vier Bezirksämter, insb. in den Jugend- ämtern erforderlich und wie soll dieser innerhalb von wenigen Monaten von wem bereitgestellt werden? 4. Wie sollen die Bezirke, insb. die Jugendämter in den folgenden zwei Jahren personell aufgestockt werden? Zu 2. und 4.: Den bezirklichen Jugendämtern werden mit der Einrichtung der Jugendberufsagenturen (JBA) jeweils zwei VZÄ (Vollzeitäquivalente) zur Verfügung gestellt. Dieser Bedarf wurde zwischen den Jugendämtern und der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung ge- meinsam ermittelt. Der Zeitpunkt der Bereitstellung ori- entiert sich an der tatsächlichen Eröffnung der bezirkli- chen Jugendberufsagenturen, die in den Jahren 2015 und 2016 in mehreren Stufen erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 241 2 3. Wie sollen die Anlaufstellen in den weiteren Bezir- ken bis Ende 2016 unter Berücksichtigung der Kosten- Leistungs-Rechnung (KLR) finanziert werden? Zu 3.: Ein Produkt „Jugendberufsagentur“ ist bisher noch nicht generiert worden, weil dies erst in einem zwei- ten Schritt nach Bereitstellung der finanziellen Ressour- cen im Rahmen der bestehenden Verfahren zur Produkt- bildung zwischen Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen kann. Gleiches gilt für ein entspre- chendes Produkt auf Landesebene. Hierbei wird zu prüfen sein, ob diese Leistungen in der Kosten-Leistungs- Rechnung auch im bestehenden Produktkatalog abgebil- det werden können. 5. Der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft auf die Frage 7 in der Schrift- lichen Anfrage 17/13252 ist zu entnehmen, dass bis März 2014 noch kein erarbeitetes Konzept für die Datenerhe- bung und Datenweitergabe für eine JBA Berlin vorlag. Welches Datenschutzkonzept liegt inzwischen vor, auf das die vier Bezirke Ende des ersten Halbjahres zugreifen können? 6. Wurde der Datenschutzbeauftragte inzwischen in das Projekt Jugendberufsagentur einbezogen? a) Wenn ja, welche Position hat er zur Datenerhebung und Datenweitergabe an die JBA Berlin? b) Wenn nein, bis wann soll er einbezogen werden? Zu 5. und 6.: Der Datenschutzbeauftragte war an der konkreten Projektarbeit in der thematischen Arbeitsgrup- pe „Datenschutz/Informationsaustausch“ kontinuierlich beteiligt. Er hat dabei nach Protokoll grundlegend formu- liert: „Die automatisierte Schülerdatei (§ 64a Berliner Schulgesetz) darf im Zusammenhang mit der JBA nicht genutzt werden, da die in der Schülerdatei gespeicherten Daten nur für die gesetzlich genannten Zwecke genutzt werden dürfen.“ Dies wird im nunmehr vorliegenden Konzept der Jugendberufsagentur berücksichtigt. Weiter- hin legt der Datenschutzbeauftragte Wert darauf, dass rechtskreisübergreifende Fallgespräche in der Jugend- berufsagentur Berlin nur auf der Grundlage einer diffe- renzierten Einwilligung der jungen Menschen stattfinden können. Wenn Aspekte des Übergangs in eine berufsvorberei- tende Qualifizierungsmaßnahme, eine Ausbildung oder ein Studium eine fallbezogene Zusammenarbeit von Bera- terinnen und Beratern nach SGB II, III, VIII oder berufli- cher Schule nötig machen, muss dem jungen Beratungs- klienten der Zweck dieses Gesprächs und der Umfang der nötigen Informationen, die zur besseren Planung seiner Unterstützung im Berufsweg ausgetauscht werden, trans- parent sein. Die Formulare zur Einwilligungserklärung für die praktische Arbeit in den regionalen Anlaufstellen der Jugendberufsagentur werden deshalb in enger Abstim- mung mit dem Datenschutzbeauftragten gestaltet. Ebenso ist die Verbleibsanalyse beim Übergang aus der allgemein bildenden Schule nur auf Grundlage einer Einwilligung von Schülerin oder Schüler bzw. Erziehungsberechtigten möglich. Im Übrigen ist in dem Entwurf der landesweiten Ko- operationsvereinbarung der Jugendberufsagentur festge- legt: „Die Vereinbarungspartner der Jugendberufsagentur Berlin arbeiten in den regionalen Standorten ausschließ- lich in ihren Datenverarbeitungssystemen und Netzwer- ken und stellen sicher, dass andere Bündnispartner hierauf keinen Zugriff nehmen können, soweit nichts anderes geregelt ist. Alle Prozesse genügen den rechtlichen An- forderungen und sind entsprechend geprüft. Ein Verfah- ren zur jährlichen Beteiligung des Datenschutzbeauftrag- ten an etwaigen Fortschreibungen des Monitoring- und Datentransfersystems ist festgelegt.“ 7. Bis wann wird der am 17.12.2014 verabschiedete Entwurf der Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Berlin dem Abgeordneten- haus zur Verfügung gestellt? Zu 7.: Sobald die Rückmeldefrist zum Protokoll der Lenkungsgruppensitzung am 23.01.2015 abgelaufen ist, wird der Entwurf über www.jba-berlin.de veröffentlicht. In einer Senatsvorlage zur Umsetzung der Jugendberufs- agentur Berlin, die zeitnah dem Abgeordnetenhaus und dem Rat der Bürgermeister zur Kenntnis gegeben wird, werden weitere Prozessabsprachen erläutert. Berlin, den 21. Januar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2015)