Drucksache 17 / 15 243 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 07. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2015) und Antwort Auswirkungen der so genannten "Profilquote Sport" in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorab ist festzustellen, dass weder die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft noch die Ber- liner Hochschulen statistische Angaben über Bewerberin- nen und Bewerber in der Vorabquote nach § 7 Absatz 1 Satz 1 systematisch erfassen. Die Hochschulen haben aufgrund der Schriftlichen Anfrage eine Kurzauswertung vorgenommen. Da für die Kunsthochschulen die Hochschulzulas- sungsverordnung nicht gilt, werden sie nicht in die Be- antwortung eingezogen. Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Ist die Vorabquote gem. § 7 Abs. 1, Satz 1, Punkt 6 BerlHZG in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen der Hochschulen im Geltungsbereich des BerlHG ange- wandt worden? Wie viele Studienplätze sind hierdurch dem allgemeinen Zulassungsverfahren entzogen worden? Zu 1.:Die Vorabquote gilt für alle Studienplätze, die im dezentralen Vergabeverfahren vergeben werden. Durch die Quote werden keine Studienplätze dem allge- meinen Vergabeverfahren nach § 8 Absatz 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) entzogen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass insgesamt maximal 30 % der Studienplätze in den Vorabquoten reserviert wer- den. Daran ändert sich nichts durch die Einführung der Quote nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG. In den Vorabquoten frei bleibende Studienplätze werden im allgemeinen Zulassungsverfahren nach § 8 Absatz 2 BerlHZG vergeben. 2. Wie viele Studierende sind seit Inkrafttreten der Regelungen zur "Profilquote" so an Berliner Hochschulen zugelassen worden? (Bitte nach Hochschulen und Semes- ter getrennt ausweisen) Zu 2.: Zur Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber haben die Hochschulen folgende Angaben gemacht: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 243 2 Hochschule Semester Anzahl Bewerberinnen und Bewerber Freie Universität Berlin WS 2013/2014 Noch keine Anwendung der Profilquote SS 2014 0 WS 2014/2015 8 Humboldt-Universität Berlin WS 2013/2014 14 WS 2014/2015 9 Technische Universität Berlin WS 2013/2014 10 SS 2014 0 WS 2014/2015 6 Charité-Universitätsmedizin Berlin Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Beuth-Hochschule für Technik Berlin Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin WS 2014/2015 5 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Seit Inkrafttreten 0 „Alice-Salomon-Hochschule“- Hochschule für Sozialarbeit du Sozialpädagogik Berlin Die Anfrage konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. 3. Wie viele der so zugelassenen Studierenden gehö- ren dem im Gesetz ausformulierten Personenkreis der Kadersportler*innen eines Olympiastützpunktes in Berlin oder Brandenburg an? Zu 3.: Soweit die Hochschulen hierzu Angaben ma- chen konnten, sind nur Spitzensportlerinnen und Spitzen- sportler zugelassen worden. 4. Sind neben den Sportler*innen andere Studierende nach den Regelungen der Profilquote zugelassen worden? Wenn ja, wie viele und an welchen Hochschulen? Aus welchen Gründen wurden die Studienbewerber*innen als zu einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis mit besonderer Ortsbindung gezählt? Gibt es hierzu Vorgaben der Senatsverwaltung? Zu 4.: Der Senat hat den Hochschulen keine Vorgaben gemacht, wie § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG umzusetzen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nummer 3 verwiesen. 5. Hat sich die Zahl der zum Studium zugelassenen Spitzensportler*innen durch die Einrichtung der Profil- quote verändert? Wenn ja, in welcher Hinsicht? Zu 5.: Hierzu liegen angesichts des kurzen Zeitraums, in dem die Quote nach § 7 Absatz 1 Nummer 6 BerlHZG angewendet wird, noch keine verlässlichen Erkenntnisse vor. 6. Wie bewerten die Hochschulen den Erfolg der Pro- filquote? 7. Wie bewerten die Olympiastützpunkte und der Landessportbund den Erfolg der Profilquote? 8. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Profilquote? Warum? Zu 6., 7. u. 8.: Angesichts des erst kurzen Geltungs- zeitraums des § 7 Absatz 1 Nummer 6 BerlHZG lassen sich noch keine validen Einschätzungen abgeben, wie sich die Regelung bewährt hat. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)