Drucksache 17 / 15 259 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 12. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2015) und Antwort Kleingärten: Schützenswertes Stadtgrün oder Bauerwartungsland für den Wohnungs- bau? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter zur Frage 5 um Stellung- nahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie begründet der Senat, dass Berliner Kleingärten als zu nutzende Flächen für Wohnungsbau in den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 einbezogen werden und nicht für den Erhalt von Stadtnatur, Umwelt und Lebensqualität dauerhaft gesichert werden? Antwort zu 1.: Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2025 verfolgt das Primat der Innenentwicklung und einer sparsamen Flächeninanspruchnahme. Deshalb werden innerstädtischen, städtebaulich integrierten und gut erschlossenen Lagen Vorrang vor Flächen auf der grünen Wiese eingeräumt. Für den dringend notwendigen Wohnungsbau müssen geeignete Flächenressourcen und Verdichtungsmöglichkeiten herangezogen werden. Dazu gehören neben den vorrangig in Anspruch zu nehmenden Baulücken, Brachflächen und Recyclingflä- chen auch derzeit kleingärtnerisch genutzte Flächen, die an Standorten liegen, die gut durch öffentlichen Nahver- kehr erschlossen und für Wohnungsbau geeignet sind, und die zum größten Teil bereits seit Jahrzehnten planerisch für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind. Bei der ge- genwärtigen kleingärtnerischen Nutzung dieser Flächen handelt es sich daher um eine zeitlich befristete Zwi- schennutzung bis das Erfordernis der eigentlichen Zweckbestimmung eintritt. Dieser Sachverhalt ist den Nutzern seit langem bekannt: bei den im ehemaligen Westteil Berlins gelegenen Flächen teilweise seit Inkraft- treten des Baunutzungsplanes 1958, bei den Flächen im Ostteil der Stadt seit Inkrafttreten des Flächennutzungs- plans 1994. Kleingärtnerisch genutzte Flächen erfüllen wichtige Funktionen, müssen sich aber einer Abwägung mit ande- ren Belangen stellen, insbesondere dem existenziellen Grundbedürfnis des Wohnens. Dabei geht es im StEP Wohnen 2025 um einen nur geringen Anteil der klein- gärtnerisch genutzten Flächen in der Stadt, der ca. 4% der in Berlin vorhandenen ca. 73.000 Kleingartenparzellen ausmacht und zum größten Teil erst nach 2020 in An- spruch genommen werden soll. Auf diesen ca. 2.900 Par- zellen kann Wohnraum für rund 16.000 Menschen errich- tet werden. Dabei werden die bestehenden Schutzfristen für die betroffenen Anlagen beachtet. Die übrigen 96% der bestehenden Kleingartenparzellen (ca. 70.000) bleiben vom StEP Wohnen 2025 unberührt. Damit bleibt Berlin im Vergleich mit anderen deut- schen Großstädten weiterhin außerordentlich gut mit Kleingärten ausgestattet. So kommen in Berlin auf je 1.000 Einwohner 21 Kleingartenparzellen, in Stuttgart nur 4, in München 6, in Köln 12 und in Hamburg 20. Ledig- lich Frankfurt/Main ist mit 23 Kleingartenparzellen auf 1.000 Einwohner noch besser ausgestattet als Berlin. Frage 2: Welche Berücksichtigung haben die Aussa- gen des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin im Abwägungsprozess zur Erarbeitung des Stadtentwick- lungsplanes Wohnen 2025 gefunden? Antwort zu 2.: Vom Landesverband der Gartenfreunde Berlin liegt keine Stellungnahme zum Stadtentwicklungs- plan Wohnen 2025 vor. Die parallel zur Aufteilung des StEP Wohnen 2025 erfolgte Bearbeitung des Kleingarten- entwicklungsplans wurde unter Beteiligung des Landes- verbands der Gartenfreunde Berlin vorgenommen. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 ist mit dem Klein- gartenentwicklungsplan abgestimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 259 2 Frage 3: Wie vereinbart sich die Inanspruchnahme von Kleingartenflächen im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 mit den Leitlinien des Deutschen Städtetages, der sich für den Erhalt und die langfristige Sicherung des Kleingartenbestands in den Städten einsetzt? Antwort zu 3.: Die Inanspruchnahme einzelner geeig- neter Flächen steht im Einklang mit den Leitlinien des Deutschen Städtetages, die die dauerhafte Sicherstellung einer angemessenen Ausstattung mit Kleingärten in den Städten fordern. Wie in der Antwort zu Frage 1 darge- stellt, handelt es sich bei den im StEP Wohnen 2025 in Anspruch zu nehmenden kleingärtnerisch genutzten Flä- chen um einen Anteil von 4% des Gesamtbestandes, der weitestgehend schon seit langem für bauliche Nutzungen vorgesehen und dessen kleingärtnerische Nutzung deshalb zeitlich befristet ist. Dem Senat sind der Wert und die Bedeutung von Kleingärten sehr wohl bewusst. Deshalb sind auch 83% der bestehenden Kleingartenflächen dau- erhaft gesichert. Berlin gehört, wie in der Antwort zu Frage 1 gezeigt, zu den am besten mit Kleingärten ausge- statteten deutschen Großstädten. Im Übrigen finden in allen sechs Handlungsfeldern der Leitlinien (Kleingarten- entwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufga- ben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lob- byarbeit sowie Organisation und Finanzierung) in Berlin seit Jahren vielfältige Aktivitäten auf allen Ebenen statt. Frage 4: Welche Stellungnahmen haben der Landes- kleingartenbeirat und die Bezirksämter zum Stadtentwick- lungsplan Wohnen 2025 hinsichtlich der Inanspruchnah- me von Kleingartenflächen abgegeben? Antwort zu 4.: Vom Landeskleingartenbeirat liegt keine Stellungnahme zum StEP Wohnen 2025 vor. Die Bezirksämter haben in ihren Stellungnahmen teilweise das Thema Kleingärten angesprochen. Das reichte von der Forderung nach Erhalt sämtlicher Kleingärten im Bezirk (Pankow) über die generelle Kritik an einer Inanspruch- nahme von Kleingärten (Treptow-Köpenick, Charlotten- burg-Wilmersdorf) und den Verweis auf den Kleingarten- entwicklungsplan (Tempelhof-Schöneberg) bis zu Hin- weisen auf einzelne Kleingartenanlagen (Charlottenburg- Wilmersdorf). Einige Stellungnahmen enthielten keine Aussagen zu Kleingärten (Spandau, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf). Frage 5: Welche Beschlüsse wurden in dieser Wahlpe- riode in welchen Bezirksämtern und in welchen Bezirks- verordnetenversammlungen hinsichtlich des Erhalts von Kleingartenanlagen gefasst (bitte nach Bezirken und Jahr der Beschlussfassung auflisten)? Antwort zu 5.: Die Angaben der Bezirke sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: Bezirk Beschluss Charlottenburg-Wilmersdorf 2012 DS 0342/4 Resolution Kleingartenkolonie Oeynhausen. 2013 DS 0466/4 Kolonie Oeynhausen. 2013 DS 0495/4 Kleingartenkolonie Am Hohenzollerndamm sichern. 2013 DS 0585/4 Kleingärten sichern. 2013 DS 0622/4 Kündigung der Kleingärtner/innen Oeynhausen bis zum Bebauungsplanbeschluss zurücknehmen. 2014 DS 0826/4 Oeynhausen. 2014 DS 0867/4 Bürgerbegehren "Rettung der Kolonie Oeynhausen". 2014 DS 0890/4 Bebauungsplan VII-131-1 (Kleingartenkolonie Ruhwald). Treptow-Köpenick Keine derartige Beschlussfassung in dieser Wahlperiode. Pankow 2012: VII-0072 „Erhalt aller Parzellen der KGA Famos.“ 2012: VII-0229 „B-Plan-Verfahren XIX-61 zur Sicherung der KGA Famos festsetzen“. 2012: VII-0232 „Planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“. 2012: VII-0321 „Sicherung der Kleingartenanlagen Hoffnung, Am Nesselweg , Gartenfreunde Nordend“. 2013: VII-0359 „Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow dauerhaft sichern!“. 2013: VII-0231 „Neue Parzellen für Famos“. Steglitz-Zehlendorf BVV-Beschluss Nr. 72 (DrsNr. 0107/IV (neu) vom 21.03.2012 „Parkkolonie sichern“. Bezirksamtsbeschlüsse (DrsNr. 0582/IV und DrsNr. 0581/IV) zu den B- Plänen X-185 (Kleingartenanlage „Grünstreifen“ nördlicher Teil) und X-186 (Kleingartenanlage „Grünstreifen“ südlicher Teil), die der BVV zur Kenntnisnahme und Empfehlung von Ausschüssen vorgelegt wurden. Neukölln Festsetzung des Bebauungsplans XIV-188 zur Sicherung der Kolonie "Steingrube/ Weimars Ruh" als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24.04.2013. Mitte Keine Beschlüsse der BVV und des Bezirksamts zum Erhalt von Kleingar- tenanlagen. Spandau Keine Beschlüsse zu Kleingartenanlagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 259 3 Reinickendorf Keine Beschlüsse zu Kleingartenanlagen. Marzahn-Hellersdorf B-Plan 10-75: Planaufstellung BA-Beschluss 666/IV vom 21.01.2014 Frühzeitige Bürgerbeteiligung bis 05.12.2014 mit dem Planungsziel Festset- zung der Kleingartenanlage „Wuhlesee“ als Dauerkleingärten. B-Plan 10-49: Veröffentlichung als Rechtsverordnung im Gesetz- und Ver- ordnungsblatt 69. Jahrgang Nr. 28 / S. 550 vom 31.10.2013 mit dem Ziel der Festsetzung der Kleingartenanlage „Wacholderheide“ als Dauerkleingärten. B-Plan XXIII-35: Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt 69.Jahrgang Nr. 8 / S. 98 vom 19.04.2013. Festsetzung der Kleingartenanla- ge „Dahlwitzer Straße“ als Dauerkleingärten. B-Plan XXIII-38: BA-Beschluss 316/IV zur Auswertung der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange vom 12.02.2013 (BA-Beschluss zur Auswer- tung der öffentlichen Auslegung ist in Vorbereitung) mit dem Ziel der Fest- setzung der Kleingartenanlagen „Mosbacher Straße“ und „Wuhleblick“ (teilweise) als Dauerkleingärten. Friedrichshain-Kreuzberg Keine Angaben Lichtenberg Keine Angaben Tempelhof-Schöneberg Keine Angaben Frage 6: Welchen planerischen Status haben die im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 als Wohnungs- baustandorte aufgelisteten Kleingartenanlagen (Auswei- sung je Anlage)? Frage 7: Seit wann bestehen die aufgelisteten Klein- gartenanlagen (Ausweisung je Anlage)? Welche Erkennt- nisse über alte und historische Obstsorten sowie schüt- zenswerte Tier- und Pflanzenarten sind von diesen Anla- gen vorhanden? Antwort zu 6. und 7.: Die im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 als Wohnungsbaustandorte aufgelisteten Kleingartenanlagen sind im Flächennutzungsplan Berlin als Bauflächen dargestellt. Ausnahme ist die Kleingarten- anlage Oeynhausen, die im Baunutzungsplan als Bauflä- che festgesetzt ist. Der darüber hinaus gehende planeri- sche Status und das Gründungsjahr der Anlagen ist der entsprechenden Liste im Anhang zu entnehmen. Da in den Überleitungsvorschriften des Bundesklein- gartengesetzes bestimmt wird, dass vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes bzw. vor dem 03. Oktober 1990 geschlossene Pachtverträge über Kleingärten wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist, ist eine Kündigung der landeseigenen Flächen erst möglich, wenn die andere Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt ist, oder nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass sie festgesetzt werden wird, und die Fläche als- bald dieser Nutzung zugeführt werden soll. In den Bebau- ungsplanverfahren wird im Rahmen der Umweltverträg- lichkeitsprüfung zu untersuchen sein, welche schützens- werten Umweltgüter vorhanden sind und wie sich die Vorhaben auswirken würden. Frage 8: Welche Ersatzflächen sind bei Inanspruch- nahme der aufgelisteten Kleingartenflächen für Woh- nungsbau in den Bezirken vorhanden bzw. geplant (Aus- weisung je Bezirk), da die Ersatzlandbeschaffung nach Bundeskleingartengesetz eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ist? Wie wird mit diesen Ersatzflächen ein Ersatz je aufgegebener Parzelle bzw. der Gesamtfläche der jeweiligen Anlage gewährleistet? Frage 9: Welche Erweiterungsflächen für Kleingärten sind wo geplant, um dem Bedarf durch den Zuwachs des Geschosswohnungsbaus Rechnung zu tragen? Antwort zu 8. und 9.: Gemäß dem Abgeordnetenhaus- beschluss Drs. Nr. 17/1511 ist der 2004 beschlossene und 2010 bzw. 2014 teilweise fortgeschriebene Kleingarten- entwicklungsplan zu überarbeiten. Auf Beschluss des Landeskleingartenbeirates wurde daher im März 2014 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich aus Vertretern des Landeskleingartenbeirates (2 Vertretende des Landesver- bandes Berlin der Gartenfreunde e.V., eine Vertretung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., je eine Vertretung des Straßen- und Grünflächenamtes der Bezirksämter Pankow und Neukölln), je eine Vertretung des Stadtplanungsamtes der Bezirksämter Charlottenburg- Wilmersdorf und Treptow-Köpenick sowie Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammensetzt und sich im Rahmen der Überarbeitung mit den Themen Schutzfrist, Stadtentwick- lungsplan Wohnen 2025, Ersatzflächen und Neubedarf befasst. Die auf Beschluss des Landeskleingartenbeirats gebil- dete Arbeitsgruppe hat sich in den bisher stattgefundenen Sitzungen insbesondere mit dem Thema Schutzfrist be- fasst. Die Arbeitsgruppe wird sich künftig verstärkt dem Thema Ersatzflächen und Neubedarf widmen. Die Fragen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 259 4 Frage 10: Wie werden die kleingärtnerischen Interes- sen der Berlinerinnen und Berliner im „Forum Wohnen“ vertreten, das die Arbeit des Begleitkreises zur Erarbei- tung des Stadtentwicklungsplanes Wohnen 2025 seit Oktober 2014 fortführen soll? Antwort zu 10.: Im Forum Wohnen werden die klein- gärtnerischen Interessen durch den Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vertreten. Daneben besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt spe- ziell zum Thema Kleingärten die Institution des Landes- kleingartenbeirats sowie die auf Beschluss des Landes- kleingartenbeirats eingerichtete interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, auf deren Aufgaben in der Antwort auf die Fragen 8 und 9 hingewiesen wurde. Berlin, den 26. Januar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2015) Anhang zur Schriftlichen Anfrage 17/15259: Gründungsjahr und planerischer Status der im StEP Wohnen 2025 aufgelisteten kleingärtnerisch genutzten Anlagen Nummer Teil Kleingartenanlage Gründungsjahr Bebauungsplan Baunutzungsplan FNP-Darstellung Eigentümer 03004 a Bornholm II 1896 Wohnbaufläche Land Berlin 03004 b Bornholm II 1896 Baufläche Privateigentümer 03009 a Am Steinberg 1899 Wohnbaufläche Land Berlin 03009 b Am Steinberg 1899 Wohnbaufläche Privateigentümer 03014 - Feuchter Winkel Ost 1905 Baufläche/Wohnbaufläche Privateigentümer 03018 - Friedrichshöhe 1917 Baufläche Privateigentümer 03021 - Grüne Wiese 1911 Wohnbaufläche Land Berlin 03022 - Hamburg 1920 Wohnbaufläche Land Berlin 03023 b Heinersdorf 1905 Baufläche/Wohnbaufläche Privateigentümer 03029 - Nordland 1916 Wohnbaufläche Privateigentümer 03040 - Am Bahnhof Wilhelmsruh 1932 Wohnbaufläche Privateigentümer 03073 - Hoffnung 1929 Wohnbaufläche Privateigentümer 03074 b Humboldt 1934 Wohnbaufläche Land Berlin 03085 b Am Nesselweg 1958 Wohnbaufläche Privateigentümer 03109 a Straße vor Schönholz 1961 Verkehrsfläche/Wohnbaufläche Land Berlin 03109 b Straße vor Schönholz 1961 Wohnbaufläche Privateigentümer 04037 - Kalowswerder 1914 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Land Berlin 04082 - Am Fenn 1916 IX-192 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Land Berlin 04083 a Am Stadtpark I 1919 IX-118 Gemeinbedarf Schule Wohnbaufläche Land Berlin 04083 b Am Stadtpark I 1919 Mischgebiet Wohnbaufläche Privateigentümer 04086 - Bundesallee 1946 IX-36-1 Gemeinbedarf Schule/Sport Wohnbaufläche Land Berlin 04087 - Durlach 1915 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Land Berlin 04090 - Am Hohenzollerndamm 1932 IX-45 Allg. Wohngebiet Baufläche/Wohnbaufläche Land Berlin 04096 b Oeynhausen 1904 Allg. Wohngebiet Grünfläche-Kleingärten Privateigentümer 04097 - Paulsborn-Kudowa 1950 IX-63 Wohnbaufläche Land Berlin 04098 a Wiesbaden 1920 IX-47 Gewerbegebiet Wohnbaufläche Land Berlin 04098 b Wiesbaden 1920 IX-47 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Privateigentümer 04212 - Seesener Straße nicht bekannt Allg. Wohngebiet Baufläche Privateigentümer 05211 - Spandauer Straße 1950 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Privateigentümer 08017 - Einigkeit 1901 beschränktes Arbeitsgebiet Baufläche Land Berlin 08020 - Fliedergrund 1930 Aufstellungsbeschluss Juli 2014 für Wohnungsbau Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Land Berlin 08044 a Kühler Grund 1919 nicht übergeleitet Wohnbaufläche Land Berlin 08062 - Pappelheim 1910 beschränktes Arbeitsgebiet Baufläche Land Berlin 08077 - Steinreich 1928 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Land Berlin 08091 - Wilhelms Ruh 1933 nicht übergeleitet Wohnbaufläche Land Berlin Nummer Teil Kleingartenanlage Gründungsjahr Bebauungsplan Baunutzungsplan FNP-Darstellung Eigentümer 09008 a Am Heidekampgraben 1919 Wohnbaufläche Land Berlin 09008 b Am Heidekampgraben 1919 Bahnfläche Privateigentümer 09009 - Am Missisippi 1914 Wohnbaufläche Land Berlin 09023 b Erlengrund 1924 XV-20 Allg. Wohngebiet Wohnbaufläche Privateigentümer 09027 - Forsthausallee 1910 Wohnbaufläche Land Berlin 09029 - Fortuna 1919 Wohnbaufläche Land Berlin 09050 b Kreuztal 1919 Bahnfläche Privateigentümer 09050 a Kreuztal 1919 Wohnbaufläche Land Berlin 09053 - Lakegrund 1939 Wohnbaufläche Land Berlin 09057 a Mariengrund 1911 Verkehrsfläche/Wohnbaufläche Land Berlin 09065 - Parkstraße 1896 Wohnbaufläche Land Berlin 09075 a Sorgenfrei 1919 Wohnbaufläche Land Berlin 09075 b Sorgenfrei 1919 Bahnfläche Privateigentümer 09078 - Sternwarte 1911 1911 Wohnbaufläche Privateigentümer 09083 - Treptows Ruh 1903 Wohnbaufläche Land Berlin 09092 a Zur Linde 1887 Wohnbaufläche Land Berlin 09092 b Zur Linde 1887 Bahnfläche Privateigentümer 09110 a Grünau 1928 Wohnbaufläche Land Berlin 09110 c Grünau 1928 Bahnfläche/Wohnbaufläche Privateigentümer 09148 a Wittigwiesen 1974 Wohnbaufläche Land Berlin 10008 - Dauergarten 1932 Bahnfläche Land Berlin 10010 - Hiltrudstrasse 1984 Wohnbaufläche Privateigentümer 10014 - Sorgenfrei I 1952 Baufläche/Wohnbaufläche Privateigentümer S17-15259 Anhang SA 17-15259 Status Kleingärten StEP Wohnen