Drucksache 17 / 15 261 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 08. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße VI Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich gemäß Antwort des Senats auf die Fragen 6 und 7 der Schriftlichen Anfrage 17/15012 die Differenz zwischen den erstvertraglich vereinbarten 5.481.818,13 Euro zu den letztendlichen Baukosten von 8.172.000 Euro aufgrund von Mehrkosten für Gebäude- verschiebungen diesbezüglich geänderter Planung und zusätzlichen Winterbaukosten detailliert dar? Zu 1.: Die Höhe der Baukosten ergibt sich nach Prü- fung durch den Projektcontroller im Einzelnen aus der Anlage 1. 2. Wann hat das LaGeSo die Einhaltung der zwischen LaGeSo und PeWoBe vertraglich vereinbarten Kinderbe- treuung kontrolliert (unbeantwortete Teilfrage 9 der Schriftlichen Anfrage 17/15048)? Zu 2.: Im Rahmen der Routinebegehung am 01.07.2014 wurde der Personalbestand überprüft. 3. War der Beginn der Kinderbetreuung vertraglich vereinbart und wenn ja, zu welchem Datum? Zu 3.: Der Beginn der Kinderbetreuung wurde rück- wirkend zum 01.04.2014 vertraglich vereinbart. 4. Wieso wurden die verantwortlichen Mitarbeiterin- nen für die Kinderbetreuung gemäß Antwort auf Frage 8 der Schriftlichen Anfrage 17/15048 erst zum 21.08.2014 bzw. 01.09.2014 eingestellt, wenn die erstmalige Bele- gung der Unterkunft gemäß Antwort auf Frage 5 der glei- chen Schriftlichen Anfrage bereits am 03.03.2014 erfolgt und ursprünglich sogar für den 01.02.2014 vorgesehen war? Zu 4.: Die abschließenden Verhandlungen über den Tagessatz wurden im Mai 2014 geführt. Die Betreiberin benötigte für die Einstellung von entsprechendem Fach- personal einen längeren Zeitraum. Die verzögerte Einstel- lung von Personal wird routinemäßig bei Personalprüfun- gen einbezogen. Dies trifft auch bei dieser Einrichtung zu. 5. Wurde bei mglw. verspätetem Beginn der Kinder- betreuung eine mglw. vertraglich vereinbarte Strafzahlung vollzogen und wenn ja, wann und in welcher Höhe (unbe- antwortete Frage 10 der Schriftlichen Anfrage 17/15048)? Zu 5.: Nein, weil Strafzahlungen kein Vertragsgegen- stand sind. Über mögliche Rückzahlungen ist nach Ab- schluss der Personalprüfungen zu befinden. 6. Wann sollte die Sozialarbeit vertraglich vereinbart beginnen, wann begann sie und wann hat das LaGeSo kontrolliert, ob die Sozialarbeit tatsächlich zum Kontroll- zeitpunkt angelaufen war (unbeantwortete Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/15049)? Zu 6.: Neben den 2,0 Stellen für die Kinderbetreuung werden weitere 2,0 Stellen für Sozialbetreuung sowie 2,5 Stellen für Sozialarbeiter bzw. Sozialbetreuerinnen über den Tagessatz finanziert. Die beiden Stellen für Sozialar- beit sollten mit Eröffnung der Einrichtung besetzt werden. Diese Besetzung erfolgte ab dem 01.04.2014. Kontrolliert wurde die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung am 04.04.2014. Der verbleibende Stellenanteil von 0,5 wurde rückwirkend zum 01.04.2014 in den endgültigen Tages- satzverhandlungen vereinbart. Die Besetzung erfolgte im Laufe des Monats April 2014 und war wiederum Gegen- stand der Begehung am 01.07.2014. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 261 2 7. Wann wird das LaGeSo die Personalprüfung ab- schließen, die u.a. die Kinderbetreuung und Sozialarbeit in der Unterkunft umfasst? Zu 7.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beabsichtigt, die Personalprüfung im Februar 2015 abzuschließen. Berlin, den 30. Januar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015) Anlage 1 Volker Devermann Projektmanagement BV Neue Späthstr./Haarlemer Str. Gesamtkalkulation incl. Gebäudeverschiebung Haus 2 um 15 Meter und Winterbaumaßnahmen - Rechnungsstellung durch PeWoBe GmbH, aufgestellt durch Bauleitungsbüro Asseon GmbH & Co KG Pos.-Nr. Bezeichnung Summe gemäß Summe gemäß Baukosten- Nachtragsvereinbarung Winterbaukosten gemäß Gesamtkosten Vertrag vom 11.11.2013 übersicht Fa. Asseon 09.12.13 Datum: 24.03.2014 Abrechnung vom 26.03.2014 mit Schlussrechnung netto € netto € netto € netto € 1. Baunebenkosten/ Honorare 548.306,39 825.247,10 825.247,10 KGr. 700 Sonstiges 86.000,00 1. Nachtrag Änd. Bauantrag/Mehrkosten Architekt 42.830,72 42.830,72 2. Nachtrag Mehrung Architekten-Nebenkosten 2.500,00 2.500,00 3. Nachtrag Mehrung Statikerkosten 23.319,24 23.319,24 4. Nachtrag Neuplanung Landschaftsarchitekt 25.170,82 25.170,82 5. Nachtrag Neu-Einmessung ÖbV-Lageplan 6.483,54 6.483,54 6. Nachtrag Zusätzliches Bodengutachten 3.200,00 3.200,00 2. Baustelleneinrichtung 173.863,87 159.989,68 159.989,68 KGr. 300 3. Rohbau/Ausbau 3.042.617,66 2.890.887,39 2.890.887,39 KGr. 300 7. Nachtrag Mehrung Oberbodenaushub 146.323,06 146.323,06 8. Nachtrag Mehrung der Streifenfundamente 63.047,63 63.047,63 9. Nachtrag Materialwechsel auf Asphalt-Estrich 118.739,88 118.739,88 4. Haustechnik und Elektroarbeiten 956.251,26 956.251,24 956.251,24 KGr. 400 10. Nachtrag zusätzliche Hebeanlage 43.000,00 43.000,00 5. Außenleitungen 173.863,87 173.863,87 173.863,87 KGr. 400 12. Nachtrag Mehrung Außenleitungen 14.919,00 14.919,00 6. Außenanlagen 500.915,07 475.578,84 475.578,84 KGr. 500 11. Nachtrag Mehrung Außenanlagen 170.000,00 170.000,00 Nachtrag Winterbaukosten 718.984,33 718.984,33 gesamt netto 5.481.818,12 5.481.818,12 659.533,89 718.984,33 6.860.336,34 + 19% Mehrwertsteuer 1.041.545,44 1.041.545,44 125.311,44 136.607,02 1.303.463,90 Gesamtsumme brutto 6.523.363,56 6.523.363,56 784.845,33 855.591,35 8.163.800,24 V.Devermann 03.07.2014 S17-15261 S1715261_Anlage