Drucksache 17 / 15 263 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 12. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Einstellung des Weiterbildungsstudienganges “M.A. Childhood Studies und Children’s Rights” – Welchen Einfluss kann der Senat geltend machen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat bestätigen, dass der Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie der Freien Universität Berlin beschlossen hat, den interdisziplinären und international ausgerichteten weiterbildenden Master- studiengang „M.A. Childhood Studies und Children´s Rights (MACR)“ einzustellen? Zu 1.: Die Freie Universität hat bestätigt, dass der fragliche Studiengang zum 30. September 2017 geschlos- sen werden soll. Eine letztmalige Immatrikulation soll zum Wintersemester 2015/2016 erfolgen. Allerdings will die Freie Universität Gespräche mit anderen Einrichtun- gen über eine Verlagerung des Studienangebots aufneh- men. 2. Wenn ja, welche Gründe sind dem Senat für die Einstellung des Studiengangs bekannt? a) Wie bewertet der Senat diese Gründe? Zu 2.: Die Freie Universität hat vorgetragen, dass nach dem Ausscheiden des früheren Initiators dieses Studien- gangs keine hauptamtlichen Lehrkräfte mehr vorhanden sind, die dieses weiterbildende Studienangebot qualitativ hochwertig und innovativ in Forschung und Lehre zu tragen in der Lage wären. Entsprechende hauptamtliche Lehrkräfte als Träger entsprechender Einrichtungen wer- den aber von der Freien Universität als notwendig ange- sehen. a) Die Heranziehung des aktuellen Strukturplans der Freien Universität im Fach Erziehungswissenschaften zeigt, dass die Zweckbestimmungen der dortigen Profes- suren auf andere Schwerpunkte ausgerichtet sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dieser Fachbereich er- hebliche Ausbildungsleistungen im Rahmen der Lehrkräf- teausbildung zu erbringen hat und insoweit kapazitär stark gebunden ist. Dass die Freie Universität darauf Wert legt, dass solche Angebote maßgeblich unter der Leitung ihres hauptamtlichen Personals stattfinden, zeugt aus Sicht des Senats davon, dass die Freie Universität ihre Ausbil- dungsverantwortung außerordentlich ernst nimmt. 3. Wie bewertet der Senat den oben genannten Be- schluss hinsichtlich der Bedeutung dieses weltweit ein- zigartigen Studiengangs für die internationale Kindheits-, Menschenrechts- und Kulturforschung? Zu 3.: Der Senat würde es sehr begrüßen, wenn die Bemühungen der Freien Universität zu einer Verlagerung des Studienangebots als Alternative zu einer Schließung erfolgreich wären. 4. Welchen Einfluss macht der Senat geltend bzw. welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um den Verlust des Studiengangs in der Wissenschaftslandschaft zu verhindern? Zu 4.: Gemäß § 22 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bedarf die Schließung eines Studiengangs der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Ein entsprechender Antrag liegt mei- nem Hause bislang nicht vor. Er wird voraussichtlich mittelfristig nicht eingereicht werden, da im Winterse- mester 2015/2016 noch Immatrikulationen erfolgen und Studiengänge i.d.R. erst nach Absolvierung der letzten Prüfungen geschlossen werden. Der Senat wird deshalb zunächst die Strukturplanung der Freien Universität abwarten, zu der die Universität hochschulvertraglich verpflichtet ist und die bis Ende Juni 2015 vorzulegen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Freie Universität die zukünftige Ausrichtung ihrer Erzie- hungswissenschaft in diesem Zusammenhang darlegen wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 263 2 5. In welchem Zusammenhang steht Einstellung des Studiengangs „M.A. Childhood Studies und Children´s Richts (MACR)“ mit der ersatzlosen Abschaffung der Fächer Indologie und Kunstgeschichte Südasiens an der Freien Universitäten? Zu 5.: Es gibt keinen Zusammenhang. Berlin, den 22. Januar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)