Drucksache 17 / 15 264 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht der Senat nach wie vor, wie in den Kleinen Anfragen 16/11162 vom 09. Oktober 2007 und 16/11231 vom 16. Oktober 2007 dargelegt, zu der Absicht am Bahnhof Buckower Chaussee im Rahmen des Wie- deraufbaus der Dresdner Bahn wieder einen Regional- bahnhaltepunkt einzurichten? Frage 2: Wie schätzt der Senat aus heutiger Sicht den Bedarf eines solchen Haltepunktes an der genannten Stel- le und wie schätzt die Deutsche Bahn AG dieses Vorha- ben ein? Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung des Unter- nehmernetzwerkes an der Motzener Straße, wonach das Gewerbegebiet durch einen Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee weiter aufgewertet und nachhaltig im Bestand gesichert werden würde? Frage 4: Welche konkreten Planungen gibt es hierzu bereits bzw. hat der Senat für entsprechende Vorleistun- gen bereits finanzielle Mittel geleistet? Antwort zu 1. bis 4.: Wie schon in den Beantwortun- gen der o.g. Kleinen Anfragen dargelegt, bewertet der Senat den Bau eines Regionalverkehrshaltepunkts Buckower Chaussee – der u.a. vom UnternehmensNetzwerk Motzener Straße e.V. gefordert wird – positiv. Allerdings wurde der Senat von der Deutschen Bahn AG gebeten, vorerst auf eine konkrete Bestellung dieses Re- gionalverkehrshaltepunkts an der Dresdener Bahn zu verzichten, um das bekanntermaßen schwierige Planfest- stellungsverfahren für den Wiederaufbau des Berliner Abschnitts der Dresdener Bahn nicht zusätzlich zu belas- ten. Auf Forderung des Senats hin wurde jedoch von der DB AG ein Plan erarbeitet, der nachweist, dass die Pla- nung der Straßenüberführung Buckower Chaussee dort den späteren Bau von Regionalverkehrsbahnsteigen (Sei- tenbahnsteige) an den Ferngleisen samt Zugängen und Aufzügen zulässt, ohne die Straßenüberführung oder die Fern- und S-Bahn-Gleise umbauen zu müssen. Finanzielle Mittel musste der Senat für diesen planerischen Nachweis nicht aufwenden. Berlin, den 27. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)