Drucksache 17 / 15 267 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Berliner Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder, die sich noch nicht im schul- pflichtigen Alter befinden, leben gegenwärtig mit ihren Eltern in Berliner Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende (wenn möglich bitte Kin- derzahl im entsprechenden Alter je Unterbringungsein- richtung aufschlüsseln)? Zu 1.: Diese Daten werden bisher nicht erhoben. Im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur konzeptionellen Neuausrichtung bei der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Berlin wird die künftige Datenerhebung und deren Umfang in Absprache mit allen Beteiligten abgestimmt und vereinbart. 2. Wie viele der Eltern von diesen Kindern haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Antrag auf Ausstel- lung eines Kita-Gutscheins gestellt (bitte bezirklich auf- schlüsseln)? Zu 2.: Eine gesonderte IT-gestützte Erfassung der An- tragstellerinnen und Antragsteller aus Gemeinschaftsun- terkünften erfolgt nicht, sodass hierzu keine Angaben möglich sind. 3. Wie viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien nutzen zurzeit einen Platz in einer Berliner Kindertagesstätte und wie hoch ist deren Anteil gemessen an der Gesamtzahl dieser Kinder aus Flüchtlingsfamilien (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 3.: Mit Stand vom 14.01.2015 waren 325 Kinder, die in Flüchtlingseinrichtungen leben, in Kitas versorgt. Die Abfrage erfolgte im Rahmen einer Sonderauswertung über den Abgleich der Standortadressen der Flüchtlings- einrichtungen mit den Adressen der in Kitas unterge- brachten Kinder. 4. Wie bewertet der Senat die derzeitige Inanspruch- nahme von Kitaplätzen durch Kinder aus Flüchtlingsfami- lien und welchen Handlungsbedarf leitet er daraus ab? 5. Wie bewertet der Senat den Erfolg der bisherigen Bemühungen, Eltern aus Flüchtlingsfamilien über die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit des Kitabesuchs zu in- formieren und bei der Antragstellung zu unterstützen? Zu 4. und 5.: Der Senat misst der Information und Be- ratung von Flüchtlingsfamilien über die Zugänge und die Ausgestaltung des Kitasystems hohe Bedeutung bei. Um den Zugang zu Informationen über das System Kita zu verbessern, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die „Informationen für Eltern mit kleinen Kindern in Gemeinschaftsunterkünften“ Ende 2014 in 9 Sprachen übersetzt. Die „Informationen für das Fachpersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemein- schaftsunterkünften über die Betreuung und Beschulung neu zugewanderter Kinder“ wurden ebenso Ende 2014 aktualisiert und enthalten nun ausführliche Hinweise rund um das Thema Kita (vgl. auch die Antwort auf Frage 7). Es bedarf dennoch weiterer Anstrengungen und Abspra- chen, wie der Zugang zu Informationen insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Werbung und Beratung in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) ver- stärkt werden können. Hierzu gehört die Prüfung und Entscheidung, ob und welche weiteren Ressourcen erfor- derlich sind. 6. Ist das Personal in den Unterbringungseinrichtun- gen entsprechend geschult und in der Lage, über den Kitabesuch zu informieren, dafür zu werben und beim Zugang zu unterstützen? 7. Inwieweit sind die bezirklichen Jugendämter, spe- ziell die Kita-Gutscheinstellen, informiert und in der Lage, Flüchtlingsfamilien auch mehrsprachig über den Rechtsanspruch ihrer Kinder und das Kita-Angebot zu informieren, beim Ausfüllen der Anträge und bei der Kitaplatzsuche zu helfen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 267 2 Zu 6. und 7.: Die „Informationen für das Fachpersonal in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunter- künften über die Betreuung und Beschulung neu zuge- wanderter Kinder“ enthalten ausführliche Informationen zu folgenden Themen: • Welchen Anspruch haben Kinder zugewanderter Eltern? • Warum sollen Kinder einen Kita-Platz in Anspruch nehmen? • Welche Kitas gibt es in Berlin? • Was kostet ein Kita-Platz? • Wie bekommen Eltern einen Kita-Platz? • Ausfüllhilfe zum Anmeldebogen Jedes Jugendamt ist bei der Errichtung von Gemein- schaftseinrichtungen – hier verbleiben die Flüchtlingsfamilien meist längere Zeit – aufgefordert, Kontakt zu den Einrichtungen aufzunehmen und Ansprechpartner zu benennen. Das Jugendamt muss bei Bedarf in der Einrich- tung für den Kitabesuch werben und beraten und mög- lichst um die jeweilige Einrichtung herum ein Netzwerk von Trägern implementieren, um die entsprechenden Plätze nachweisen zu können. 8. Wie hat sich nach Kenntnis des Senats die Rege- lung bewährt, wonach das zuständige Jugendamt und das Jugendamt am Standort der Unterbringungseinrichtung kooperieren, um keine unnötigen Hürden beim Kita- Zugang aufzubauen? Zu 8.: Die Änderungen der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeiten der Jugendämter bezogen auf Sicherstellung der adressatengerechten Kontaktaufnahme vor Ort (AV ZustJug) gewährleisten durch die neuen Zuständigkeitsregelungen die zeitnahe Hilfe für Flücht- linge durch die Jugendämter. So unterstützt das Jugend- amt vor Ort bei der Kindertagesförderung durch Beratung zum Gutscheinverfahren, der Antragsstellung und den Nachweis von Plätzen auch wenn die Leistungsgewäh- rung aufgrund des Berliner Verteilungssystems bei einem anderen Bezirk liegt. Die neuen Zuständigkeitsregelungen sind am 01.11.2014 in Kraft getreten. 9. Wie oft scheitert der Kitabesuch nach Kenntnis des Senats daran, dass keine geeigneten Kita-Plätze im Um- feld der Unterbringungseinrichtungen zu finden sind und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für die Schwerpunktsetzung beim Kitaausbau und bei der Ent- scheidung über die Standortwahl für Unterbringungsein- richtungen? 10. Welche Maßnahmen hält der Senat in Zusammen- arbeit mit den Bezirken und Kitaträgern für notwendig, um die Inanspruchnahme von Kitaplätzen durch Kinder aus Flüchtlingsfamilien nachhaltig zu unterstützen und zu befördern? Zu 9. und 10.: Der Kita-Platzausbau wird auch unter Berücksichtigung der steigenden Flüchtlingszahlen und der zunehmenden Zahl von Kindern aus Flüchtlingsfami- lien fortgesetzt werden. Eine konkretere Schätzung der notwendigen Plätze und der hiermit verbundenen Aus- bauanstrengungen kann aber erst erfolgen, wenn eine valide Abfrage durch das LAGeSO bezogen auf die ent- sprechende Altersgruppe erfolgt ist und in regelmäßigem Turnus erhoben wird. Hierzu gehören auch die in Woh- nungen untergebrachten Flüchtlingsfamilien, über die ebenfalls noch keine belastbaren Datenzusammenstellun- gen existieren. Wichtig sind die Etablierung und der Aus- bau der regionalen Vernetzung vor Ort zwischen Einrich- tungsträgern, Kitaträgern und Jugendamt. Berlin, den 27. Januar 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2015)