Drucksache 17 / 15 270 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Umsetzung des Partizipations- & Integrationsgesetzes (III) Interkulturelle Kompetenz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen stellt der Senat den Erwerb und die Weiterbildung in interkultureller Kompetenz im Geltungsbereich des Ge- setzes zur Regelung von Partizipation und Integration sicher? 2. Welche konkreten Qualifizierungs- und Weiterbil- dungsangebote im Geltungsbereich des Gesetzes gibt es und wer nimmt diese in Anspruch (bitte auflisten nach Art des Angebotes, Verwaltungsbereich bzw. -einheit und Teilnehmerzahlen)? 3. Wie bewertet der Senat die Teilnahmebereitschaft der Beschäftigten an Angeboten zur Erhöhung der inter- kulturellen Kompetenz und was unternimmt der Senat, um ggf. die Bereitschaft und Motivation der Beschäftigten zur Teilnahme an entsprechenden Angeboten zu erhöhen? Zu 1. - 3.: Eine ausführliche Beantwortung zu den o.g. Punkten erfolgt im Rahmen der Berichterstattung über die Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes. 4. Stimmt der Senat der Einschätzung der ehemaligen Integrationsbeauftragen von Pankow, Frau Wüsten, zu, die in ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen des Abgeordnetenhauses von Berlin am 28. Feb- ruar 2013 zum TOP 2 „Umsetzung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ (PartIntG ) schreibt: „Als problematisch ist anzusehen, dass vor allem eine zunehmende Aufgabenverdichtung die Teilnahme an diesen Angeboten in der Regel behindert.“? Wie kommt der Senat zu seiner Auffassung? Zu 4.: Die zitierte Passage aus der Aussage der frühe- ren Integrationsbeauftragten von Pankow betrifft grund- sätzliche Fragen der Arbeitsorganisation in den Bezirks- verwaltungen, zu denen aus dem konkreten Anlass der Anfrage nicht Bezug genommen werden kann. 5. Inwieweit hat interkulturelle Kompetenz in der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen von Beschäftigen im öffentlichen Dienst Berücksichti- gung gefunden? 6. Wurde das Basisanforderungsprofil des Landes Berlin zwischenzeitlich den Anforderungen des PartIntG angepasst und wenn ja, wie lautet dies nun? Zu 5. und 6.: Die interkulturelle Kompetenz wurde in die Anforderungsprofile der Nachwuchskräfte des 1. und 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes aufgenommen und mit der Gewichtung „Wichtig“ bzw. „Sehr wichtig“ versehen . Darüber hinaus findet sie in den Auswahlverfahren für Einstellungen in den Verwaltungsdienst (Beamte und Tarifbeschäftigte) Berücksichtigung. Die Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungs- dienstes (AV BAVD), deren Bestandteil das Basis- Anforderungsprofil für Sachbearbeiterinnen und Sachbe- arbeiter sowie Führungskräfte ist, befinden sich in der Entwicklung. Ein Baustein des Basis-Anforderungsprofils ist interkulturelle Kompetenz als Ausprägung des ver- bindlichen Einzelmerkmals Diversity-Kompetenz. Dieses Merkmal beinhaltet die Fähigkeit, die Vielfalt von Men- schen (u. a. hinsichtlich Alter, Geschlecht, Behinderung, Migrationshintergrund, Religion, sexueller Identität) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 270 2 wahrzunehmen, in der Aufgabenwahrnehmung zu berück- sichtigen und einen diskriminierungsfreien und wert- schätzenden Umgang zu pflegen und ist ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Berlin, den 28. Januar 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2015)