Drucksache 17 / 15 272 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 13. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2015) und Antwort Umsetzung des Partizipations- & Integrationsgesetzes (V) Bezirkliche Integrationsausschüsse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Schaf- fung von Rahmenbedingungen für einen regelhaften Er- fahrungsaustausch zwischen den Vorsitzenden der Integ- rationsausschüsse, einschließlich einer Vernetzung mit dem Landesintegrationsbeirat und der Landesbeauftragten für Integration und Migration, der Arbeitsfähigkeit der Integrationsausschüsse dienlich ist, und wie begründet der Senat seine Auffassung? Zu 1.: Die Vorsitzenden der Integrationsausschüsse wurden im Oktober 2013 gemeinsam von der Integrati- onsbeauftragten des Berliner Senats und der Geschäfts- führung der Arbeitsgruppe des Rates der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen (AG RdV) zu einem ersten Meinungsaustausch eingeladen. Ein zweiter Mei- nungsaustausch fand ohne Beteiligung der Integrationsbe- auftragten im März 2014 statt. In diesem Kontext über- mittelte die AG RdV den Vorsitzenden der Integrations- ausschüsse, dass weitere Sitzungen interbezirklich organi- siert und durchgeführt werden sollten und es dafür bei Bedarf verwaltungstechnische Unterstützung geben kann. Zu diesem Vorschlag erfolgte bislang keine Rückmel- dung seitens der Vorsitzenden der Integrationsausschüsse. Demzufolge sieht der Senat derzeit keinen Bedarf an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch. So der Bedarf seitens der AG RdV an den Senat herangetragen werden sollte, würde eine entsprechende Prüfung im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen. Bislang haben die Vorsitzenden der Integrationsaus- schüsse keinen Wunsch nach Vernetzung mit dem Lan- desbeirat für Integrations- und Migrationsfragen an den Senat herangetragen. Falls dieser Wunsch geäußert wer- den sollte, würde die Integrationsbeauftragte in Koopera- tion mit der AG RdV eine Diskussion zwischen den Vor- sitzenden der Integrationsausschüsse und dem Landesbei- rat für Integrations- und Migrationsfragen anregen und ggf. den Meinungsaustausch organisieren. 2. Teilt der Senat die Einschätzung, dass Qualifizie- rungs- und Fortbildungsangebote für die Mitglieder, ins- besondere für die Bürgerdeputierten, im Integrationsaus- schuss der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk und bezirksübergreifend der Arbeitsfähigkeit der Integra- tionsausschüsse dienlich ist, und wie begründet der Senat seine Auffassung? Zu 2.: Das Angebot, Qualifizierungs- und Fortbil- dungsangebote für interessierte Bürgerdeputierte gemein- sam zu entwickeln, ist den Vorsitzenden der Integrations- ausschüsse bekannt. Bislang wurden weder der Integrati- onsbeauftragten noch der AG RdV konkrete Wünsche bzw. Bedarfsmeldungen übermittelt. Diesen Sachverhalt wertet der Senat als Indiz dafür, dass die Integrationsaus- schüsse bereits arbeitsfähig sind und weitergehende Un- terstützung demzufolge nicht erforderlich bzw. gewünscht ist. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass die der Ar- beitsfähigkeit der Integrationsausschüsse dienlichen Maß- nahmen haushalterisch flankiert werden müssen, um die Wirksamkeit der Integrationsausschüsse im Sinne des Gesetzes zu stärken, und wie begründet der Senat seine Auffassung? Zu 3.: Auf Grund der Ausführungen zur Frage 2 ist für den Senat kein Bedarf an finanzieller Unterstützung für Qualifizierung und Fortbildung erkennbar. Berlin, den 30. Januar 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)